Rechtsprechung
   LAG Hamm, 24.02.2004 - 19 Sa 1569/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10910
LAG Hamm, 24.02.2004 - 19 Sa 1569/03 (https://dejure.org/2004,10910)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24.02.2004 - 19 Sa 1569/03 (https://dejure.org/2004,10910)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24. Februar 2004 - 19 Sa 1569/03 (https://dejure.org/2004,10910)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Feststellungsklage - Entrichtung von Abgaben auf Bruttoentgelt

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 256 Abs. 1 ZPO
    Feststellungsklage - Entrichtung von Abgaben auf Bruttoentgelt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsklage bezüglich der Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen; Gegenwärtiges Rechtsverhältnis und besonderes Feststellungsinteresse; Geeignetheit des Feststellungsurteils zur Schaffung von Rechtsfrieden durch ...

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1; SGB IV § 28 h Abs. 1
    Kein Feststellungsinteresse für Verpflichtung des Arbeitgebers zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.05.1970 - 5 AZR 385/69

    Fürsorgepflicht - Versicherungskarte - Bruttoarbeitsentgelt

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2004 - 19 Sa 1569/03
    Einer Klage auf Feststellung, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, für einen bestimmten Zeitraum eines bereits beendeten Arbeitsverhältnisses Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von einem Einkommen in bestimmter Höhe zu entrichten, fehlt das Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO (entgegen BAG, Urteil vom 13. Mai 1970 - 5 AZR 385/69 = AP Nr. 79 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).

    Verstößt er hiergegen, kann er sich gegenüber dem Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig machen (vgl. BAG, Urteil vom 13. Mai 1970 - 5 AZR 385/69 = AP Nr. 79 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, § 71 Rdnr. 40, 107).

    Der daraus abgeleitete Anspruch, von den vom Arbeitnehmer erzielten Bruttoarbeitsentgelten die entsprechenden Beiträge abzuführen, kann Gegenstand gerichtlicher Feststellung sein (vgl. BAG, Urteil vom 13. Mai 1970, a.a.O.).

    a) Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 13. Mai 1970 (a.a.O.) für einen mit der vorliegenden Klage vergleichbaren Antrag auf Feststellung, dass der Arbeitgeber eines bereits beendeten Arbeitsverhältnisses verpflichtet gewesen wäre, die für die Rentenversicherung der Arbeitnehmerin zu zahlenden Beträge von bestimmten Jahresarbeitsbruttolöhnen zu entrichten, ein Feststellungsinteresse bejaht.

    Die Revision war zuzulassen, weil die Entscheidung des Gerichts auf einer Abweichung von der noch nicht ausdrücklich aufgegebenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen von einem Einkommen in bestimmter Höhe (vgl. BAG, Urteil vom 13. Mai 1970, a.a.O.) beruht.

  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98

    Feststellungsinteresse für vergangenheitsbezogene Statusklage

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2004 - 19 Sa 1569/03
    Dabei hat das Gericht den Sachverhalt nicht selbständig zu untersuchen, vielmehr hat der Kläger die erforderlichen Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (vgl. BAG, Urteil vom 21. Juni 2000 - 5 AZR 782/98 = AP Nr. 60 zu § 256 ZPO 1977, Urteil vom 6. November 2002 - 5 AZR 364/01 = AP Nr. 78 zu § 256 ZPO 1977).

    Die Sozialversicherungsträger haben stattdessen auch in Anbetracht eines solchen Urteils den wirklichen Sachverhalt eigenständig zu ermitteln und können sich nicht auf ein Ergebnis verlassen, das auf dem das Zivil- und Arbeitsgerichtsverfahren prägenden Beibringungs- und Verfügungsgrundsatz beruht und in hohem Maß von der Bereitschaft und der Fähigkeit der Parteien zu einem umfassenden Sachvortrag unter Beachtung der prozessualen Obliegenheit aus § 138 ZPO und den Regeln des Beweisrechts abhängt (vgl. BAG, Urteil vom 21. Juni 2000, a.a.O.).

    Letztlich käme dann dem arbeitsgerichtlichen Urteil nur eine vorläufige Bedeutung zu, was weder dem Rechtsfrieden noch der Prozessökonomie dient (vgl. BAG, Urteil vom 21. Juni 2000, a.a.O.).

    Die vom Kläger dargelegte Bereitschaft der Krankenkasse, aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Urteils gegen die Beklagte vorzugehen, vermag daher ein Feststellungsinteresse nicht zu begründen (vgl. BAG, Urteil vom 21. Juni 2000, a.a.O.).

  • BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 34/01

    Umfang einer Lehrverpflichtung; Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2004 - 19 Sa 1569/03
    Es reicht nicht, wenn nur einzelne Elemente eines Rechtsverhältnisses, abstrakte Rechtsfragen oder rechtliche Vorfragen zur Entscheidung des Gerichts gestellt werden (vgl. BAG, Urteil vom 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 = AP Nr. 69 zu § 256 ZPO 1977; Urteil vom 21. November 2002 - 6 AZR 34/01 = AP Nr. 74 zu § 256 ZPO 1977).

    Eine gutachterliche Klärung abstrakter Rechtsfragen ist nicht zulässig (vgl. BAG, Urteil vom 11. Juni 2002 - 1 ABR 44/01 = AP Nr. 70 zu § 256 ZPO 1977; Urteil vom 21. November 2002, a.a.O.).

    Die begehrte Feststellung muss den Streit der Parteien abschließend klären, die Rechtskraft der Entscheidung über die zwischen den Parteien strittigen Fragen muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen um denselben Fragenkomplex ausschließen (vgl. BAG, Urteil vom 29. November 2001 a.a.O.; Urteil vom 21. November 2002, a.a.O.).

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 757/00

    Tarifvertragsauslegung - Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2004 - 19 Sa 1569/03
    Es reicht nicht, wenn nur einzelne Elemente eines Rechtsverhältnisses, abstrakte Rechtsfragen oder rechtliche Vorfragen zur Entscheidung des Gerichts gestellt werden (vgl. BAG, Urteil vom 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 = AP Nr. 69 zu § 256 ZPO 1977; Urteil vom 21. November 2002 - 6 AZR 34/01 = AP Nr. 74 zu § 256 ZPO 1977).

    Die begehrte Feststellung muss den Streit der Parteien abschließend klären, die Rechtskraft der Entscheidung über die zwischen den Parteien strittigen Fragen muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen um denselben Fragenkomplex ausschließen (vgl. BAG, Urteil vom 29. November 2001 a.a.O.; Urteil vom 21. November 2002, a.a.O.).

  • BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 364/01

    Vergangenheitsbezogene Statusbeurteilung

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2004 - 19 Sa 1569/03
    Dabei hat das Gericht den Sachverhalt nicht selbständig zu untersuchen, vielmehr hat der Kläger die erforderlichen Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (vgl. BAG, Urteil vom 21. Juni 2000 - 5 AZR 782/98 = AP Nr. 60 zu § 256 ZPO 1977, Urteil vom 6. November 2002 - 5 AZR 364/01 = AP Nr. 78 zu § 256 ZPO 1977).

    Erforderlich ist aber, dass sich daraus noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ableiten lassen, insbesondere dem Grunde nach feststeht, dass Ansprüche der klagenden Partei noch bestehen (vgl. BAG, Urteil vom 6. November 2002, a.a.O.; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, a.a.O., Rdnr. 65).

  • BAG, 10.05.1974 - 3 AZR 523/73

    Divergenzrevision - Streitwertrevision - Feststellungsklage -

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2004 - 19 Sa 1569/03
    Das Bundesarbeitsgericht hat in dieser Entscheidung seine Rechtsprechung aufgegeben, die diesen Umstand zur Begründung eines Feststellungsinteresses für den Antrag auf Feststellung, dass ein bereits beendetes Rechtsverhältnis ein Arbeitsverhältnis war, als genügend erachtet hatte (vgl. BAG, Urteil vom 10. Mai 1974 - 3 AZR 523/73 = AP Nr. 48 zu § 256 ZPO).
  • BSG, 09.05.1995 - 10 RAr 5/94

    Konkursausfallgeld bei fehlendem Arbeitsentgeltanspruch

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2004 - 19 Sa 1569/03
    Das Bundessozialgericht erachtet arbeitsgerichtliche Urteile für das sozialrechtliche Leistungsrecht nicht als bindend, da die Sozialverwaltung den wahren Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen hat und Arbeitsvertragsparteien sich nicht z.B. auf Kosten der Bundesanstalt für Arbeit einigen können sollen (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 1995 - 10 RAr 5/94 = SozR 3-4100, § 141 b Nr. 15).
  • BAG, 14.04.1971 - 4 AZR 168/70

    Zahlung einer Vergütung - Vergütungsgruppe - Einrede der Verjährung -

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2004 - 19 Sa 1569/03
    Das gilt insbesondere dann, wenn noch die Möglichkeit besteht, die Beiträge nachzuzahlen (vgl. BAG, Urteil vom 14. April 1971 - 4 AZR 168/70 = AP Nr. 47 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 44/01

    Feststellungsinteresse - Mitbestimmung bei Regelungen zum Gesundheitsschutz -

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2004 - 19 Sa 1569/03
    Eine gutachterliche Klärung abstrakter Rechtsfragen ist nicht zulässig (vgl. BAG, Urteil vom 11. Juni 2002 - 1 ABR 44/01 = AP Nr. 70 zu § 256 ZPO 1977; Urteil vom 21. November 2002, a.a.O.).
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 181/04

    Feststellungsklage

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Februar 2004 - 19 Sa 1569/03 - aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht