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   LAG Hamm, 24.02.2006 - 18 Sa 1897/05   

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LAG Hamm, 24.02.2006 - 18 Sa 1897/05 (https://dejure.org/2006,23203)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24.02.2006 - 18 Sa 1897/05 (https://dejure.org/2006,23203)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24. Februar 2006 - 18 Sa 1897/05 (https://dejure.org/2006,23203)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Auszubildendenvertretung; Entgelt; betriebsüblich; berufliche Entwicklung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 37 Abs. 4 S. BetrVG
    Auszubildendenvertretung; Entgelt; betriebsüblich; berufliche Entwicklung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgeltsicherungsansprüche der Klägerin als Vorsitzende der Auszubildendenvertretung; Vergütung der Vorsitzenden; Berufliche Entwicklung eines Mandatsträgers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 208/04

    Betriebsratsmitglied - Auskunftsanspruch über Gehaltsentwicklung vergleichbarer

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2006 - 18 Sa 1897/05
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt z. B. Urteil vom 17.08.2005 - 7 AZR 528/04; Urteil vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/04) ist betriebsüblich im Sinne des § 37 Abs. 4 S. 1 BetrVG die Entwicklung, die bei objektiv vergleichbarer Tätigkeit Arbeitnehmer mit vergleichbarer fachlicher und persönlicher Qualifikation unter Berücksichtigung der normalen betrieblichen und personellen Entwicklung in beruflicher Hinsicht genommen haben.
  • BAG, 17.05.1977 - 1 AZR 458/74

    Arbeitsentgelt eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Durchschnittslohn

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2006 - 18 Sa 1897/05
    In dem Zusammenhang ist es Aufgabe des Anspruchstellers, näher darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, welche berufliche Entwicklung er genommen hätte, wenn er nicht freigestellter Amtsträger gewesen wäre (BAG, a.a.O.; AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 28, 84).
  • BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - betriebsübliche berufliche Entwicklung

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2006 - 18 Sa 1897/05
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt z. B. Urteil vom 17.08.2005 - 7 AZR 528/04; Urteil vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/04) ist betriebsüblich im Sinne des § 37 Abs. 4 S. 1 BetrVG die Entwicklung, die bei objektiv vergleichbarer Tätigkeit Arbeitnehmer mit vergleichbarer fachlicher und persönlicher Qualifikation unter Berücksichtigung der normalen betrieblichen und personellen Entwicklung in beruflicher Hinsicht genommen haben.
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