Rechtsprechung
LAG Hamm, 24.02.2006 - 18 Sa 1897/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Auszubildendenvertretung; Entgelt; betriebsüblich; berufliche Entwicklung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 37 Abs. 4 S. BetrVG
Auszubildendenvertretung; Entgelt; betriebsüblich; berufliche Entwicklung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entgeltsicherungsansprüche der Klägerin als Vorsitzende der Auszubildendenvertretung; Vergütung der Vorsitzenden; Berufliche Entwicklung eines Mandatsträgers
- Judicialis
BetrVG § 37 Abs. 4 S. 1
- rewis.io
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hagen, 22.06.2005 - 4 Ca 2594/04
- LAG Hamm, 24.02.2006 - 18 Sa 1897/05
- LAG Hamm, 24.02.2006 - 13 Sa 1897/05
- BAG - 7 AZN 464/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 208/04
Betriebsratsmitglied - Auskunftsanspruch über Gehaltsentwicklung vergleichbarer …
Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2006 - 18 Sa 1897/05
Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt z. B. Urteil vom 17.08.2005 - 7 AZR 528/04; Urteil vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/04) ist betriebsüblich im Sinne des § 37 Abs. 4 S. 1 BetrVG die Entwicklung, die bei objektiv vergleichbarer Tätigkeit Arbeitnehmer mit vergleichbarer fachlicher und persönlicher Qualifikation unter Berücksichtigung der normalen betrieblichen und personellen Entwicklung in beruflicher Hinsicht genommen haben. - BAG, 17.05.1977 - 1 AZR 458/74
Arbeitsentgelt eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Durchschnittslohn
Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2006 - 18 Sa 1897/05
In dem Zusammenhang ist es Aufgabe des Anspruchstellers, näher darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, welche berufliche Entwicklung er genommen hätte, wenn er nicht freigestellter Amtsträger gewesen wäre (…BAG, a.a.O.; AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 28, 84). - BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04
Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - betriebsübliche berufliche Entwicklung
Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2006 - 18 Sa 1897/05
Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt z. B. Urteil vom 17.08.2005 - 7 AZR 528/04; Urteil vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/04) ist betriebsüblich im Sinne des § 37 Abs. 4 S. 1 BetrVG die Entwicklung, die bei objektiv vergleichbarer Tätigkeit Arbeitnehmer mit vergleichbarer fachlicher und persönlicher Qualifikation unter Berücksichtigung der normalen betrieblichen und personellen Entwicklung in beruflicher Hinsicht genommen haben.