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LAG Hamm, 25.01.1995 - 3 TaBV 91/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 37 Abs. 6
Betriebrat: Schulung - Notwendigkeit der Teilnahme an einem Seminar "Der Betriebsrat hat Sprechstunde" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Betriebsrat; Schulung; Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung
Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 16.11.1993 - 2 BV 36/93
- LAG Hamm, 25.01.1995 - 3 TaBV 91/94
Papierfundstellen
- BB 1995, 878
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 14.09.1994 - 7 ABR 27/94
Kostentragung für Schulung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus LAG Hamm, 25.01.1995 - 3 TaBV 91/94
Wie der zuständige 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 14.09.1994 - 7 ABR 27/94 - (in BB 95, 201 ff. unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 20.10.1993 - ABR 14/93 - abgedruckt in BB 94, 139 = AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972) ausgeführt hat, ist die Erforderlichkeit der vermittelten Schulungskenntnisse im Sinne von § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG nur anzunehmen, wenn das Seminar Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt hat, die unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Betriebe und BR benötigt werden, damit die BR-Mitglieder ihre derzeitigen und demnächst anfallenden gesetzlichen Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können. - BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 220/94
Beginn und Ende der Arbeitszeit - öffentlicher Dienst
Auszug aus LAG Hamm, 25.01.1995 - 3 TaBV 91/94
Der BR und die, geschulten BR-Mitglieder haben diese Erforderlichkeitsvoraussetzungen einer Schulung in nachprüfbarer Weise darzulegen (BAG in BB 95, 202 oben links). - BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 14/93
Rhetorikseminar für Betriebsräte
Auszug aus LAG Hamm, 25.01.1995 - 3 TaBV 91/94
Wie der zuständige 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 14.09.1994 - 7 ABR 27/94 - (in BB 95, 201 ff. unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 20.10.1993 - ABR 14/93 - abgedruckt in BB 94, 139 = AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972) ausgeführt hat, ist die Erforderlichkeit der vermittelten Schulungskenntnisse im Sinne von § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG nur anzunehmen, wenn das Seminar Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt hat, die unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Betriebe und BR benötigt werden, damit die BR-Mitglieder ihre derzeitigen und demnächst anfallenden gesetzlichen Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können.