Rechtsprechung
LAG Hamm, 25.02.2000 - 10 Sa 1843/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung ; Ausreichende Belehrung in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren; Geltende Rechtslasge beim Zugang einer Willenserklärung; Wahrung des Schriftformerfordernisses; Zurückweisung verspäteten Vorbringens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 14.07.1999 - 1 Ca 51/99
- LAG Hamm, 25.02.2000 - 10 Sa 1843/99
- LAG Hamm, 10.03.2000 - 10 Sa 1843/99
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 28.09.1988 - IVa ZR 88/87
Zulässigkeit der Zurückweisung und Vorbringen als verspätet
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84
Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 757/98
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Wiedereinstellung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 12.01.1983 - IVa ZR 135/81
Klage auf Zahlung von Maklerlohn und Streit um die Wirksamkeit der vom Gericht …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 11.07.1985 - I ZR 145/83
"Ausschlußfrist"; Unwirksamkeit einer Fristsetzung mangels zureichender Belehrung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 217/83
Eintritt einer von einer Handlung eines Vertragspartners abhängigen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.03.1980 - VII ZR 147/79
Fortführung des schriftlichen Vorverfahrens durch Setzung einer Frist zur …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 17.04.1980 - VII ZR 114/79 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- EuGH, 12.11.1998 - C-149/97
Institute of the Motor Industry
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54
Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 16.09.1988 - V ZR 71/87
Frist zur Beibringung der vollständigen Anschrift eines Zeugen
- KG, 25.10.1982 - 24 U 2582/82
- BGH, 23.10.1990 - XI ZR 20/90
Belehrung eines Rechtsanwalts über Folgen einer Fristversäumung
- LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04 Zur Wahrung der Schriftform nach den §§ 125, 126 BGB ist es ausreichend, dass die Namensliste und der Interessenausgleich eine einheitliche Urkunde bilden und eine Lösung nur durch Gewaltanwendung möglich ist ( LAG Hamm vom 25. Februar 2000 - 10 Sa 1843/99 , juris).
Aus diesem Grunde ist es unerheblich, wenn die Zusammenheftung des Interessenausgleichs mit der Namensliste erst nach der Unterschriftsleistung erfolgt (vgl. LAG Hamm vom 25. Februar 2000 a.a.O.;… KR-Weigand a.a.O.).
- LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 1163/04
Zulässigkeit der Berufung ohne förmliche Anträge bei Teilbefassung mit dem …
In einem solchen Falle genüg auch eine "Loseblattsammlung" von Interessenausgleich und Namensliste dem gesetzlichen Schriftformerfordernis des § 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (LAG Hamm, Urt. v. 10.03.2000 - 10 Sa 1843/99, InVo 2000, 349 = ZInsO 2000, 467;… LAG Hamm, Urt. v. 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99, AE 2000, 193 = ZInsO 2000, 571). - LAG Baden-Württemberg, 05.10.2009 - 15 Sa 26/09
Paraphe - Schriftformerfordernis - Betriebsvereinbarung nebst Anlagen ohne …
Es bestehen auch keine Bedenken unter dem Gesichtspunkt, dass der Betriebsratsvorsitzende die Anlagen erst wenige Tage nach dem 26.01.2007 und damit nach Unterzeichnung der Haupturkunde unterschrieben hat (vgl. BAG 26.03.2009 - 2 AZR 296/07 - DB 2009, 1882; BAG 07.05.1998 - 2 AZR 55/98 - BAGE 88, 375; LAG Hamm 25.02.2000 - 10 Sa 1843/99 - Juris zur insoweit vergleichbaren Problematik der nachträglichen Unterzeichnung bzw. Zusammenheftung einer Namensliste zum Interessenausgleich).