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   LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 383/09   

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LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 383/09 (https://dejure.org/2009,18835)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.09.2009 - 19 Sa 383/09 (https://dejure.org/2009,18835)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. September 2009 - 19 Sa 383/09 (https://dejure.org/2009,18835)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Justiziabilität einer mit "Ermahnung" überschriebenen Gesprächsnotiz, die zur Personalakte genommen wurde.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Justiziabilität einer mit "Ermahnung" überschriebenen Gesprächsnotiz, die zur Personalakte genommen wurde.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entfernung einer als "Ermahnung" bezeichneten Gesprächsnotiz aus der Personalakte

  • hensche.de

    Personalakte

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Entfernung einer als "Ermahnung" bezeichneten Gesprächsnotiz aus der Personalakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 801/76

    Fürsorgepflicht - Betriebsbuße - Schriftliche Verwarnung - Kündigungsandrohung -

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 383/09
    Sie können den Arbeitnehmer darüber hinaus auch in seine Ehre berühren und damit sein Persönlichkeitsrecht verletzen (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG vom 22.05.1978 - 5 AZR 801/76 (Aktennotiz); BAG vom 30.01.1979 - 1 AZR 342/76 (Vermerk über eine Ermahnung); BAG vom 07.11.1979 - 5 AZR 962/77 (Verweis); BAG vom 18.08.1982 - 5 AZR 310/80 (Aktennotiz) sowie vom 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 (Schreiben mit Kündigungsandrohung), ArbG Braunschweig vom 09.12.2004 - 8 Ca 351/04, Rdnr. 28; Beckerle, Die Abmahnung, 9. Aufl. 2005, Rdnr. 356).

    Nachprüfbar sind die missbilligenden Äußerungen des Arbeitgebers, die nach Form oder Inhalt den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung beeinträchtigen können (BAG (vom 22.02.1978 - 5 AZR 801/76), AP Nr. 84 zu § 611 BGB, Fürsorgepflicht unter II. 1. der Gründe).

  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84

    Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 383/09
    Der Arbeitnehmer kann daher von seinem Arbeitgeber die Entfernung einer Abmahnung aus seiner Personalakte verlangen, wenn diese aus formellen Gründen unwirksam ist, wenn sie unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (BAG vom 10.11.1993 - 7 AZR 682/92 unter 1. der Gründe, ständige Rechtsprechung, so BAG vom 11.12.2001 - 9 AZR 964/00), in ihr das Verhalten des Arbeitnehmers unrichtig rechtlich gewürdigt ist, sie nicht verhältnismäßig ist (BAG vom 10.11.1993, a. a. O., unter 6.) oder ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers an einem Verbleib der Abmahnung in der Personalakte nicht mehr besteht (BAG vom 11.12.2001, a. a. O. sowie vom 18.11.1986 - 7 AZR 674/84 unter II. 4. der Gründe).

    Ob eine Abmahnung (oder eine andere mißbilligende Äußerung des Arbeitgebers) nach Ablauf einer bestimmten Zeit wirkungslos geworden ist, lässt sich nur aufgrund aller Umstände des Einzelfalles beurteilen (BAG vom 18.11.1986 - 7 AZR 674/84, BAG vom 21.05.1987 - 2 AZR 213/86 sowie BAG vom 27.01.1988 - 5 AZR 604/86).

  • BAG, 18.08.1982 - 5 AZR 310/80
    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 383/09
    Sie können den Arbeitnehmer darüber hinaus auch in seine Ehre berühren und damit sein Persönlichkeitsrecht verletzen (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG vom 22.05.1978 - 5 AZR 801/76 (Aktennotiz); BAG vom 30.01.1979 - 1 AZR 342/76 (Vermerk über eine Ermahnung); BAG vom 07.11.1979 - 5 AZR 962/77 (Verweis); BAG vom 18.08.1982 - 5 AZR 310/80 (Aktennotiz) sowie vom 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 (Schreiben mit Kündigungsandrohung), ArbG Braunschweig vom 09.12.2004 - 8 Ca 351/04, Rdnr. 28; Beckerle, Die Abmahnung, 9. Aufl. 2005, Rdnr. 356).

    In dem Verfahren 5 AZR 310/80 ging es um eine Aktennotiz vom 23.02.1979, die der Personalleiter zur Personalakte der Klägerin genommen hatte und die mit den Worten endet :"... um zu verhindern, dass wegen dieser wenig gewichtigen Rüge ein umfangreicher Prozess geführt würde, in dem sowohl die Kolleginnen als auch der Betriebsrat als Zeugen hätten aussagen müssen, habe ich trotz der Hinweise des Richters an die Gegenseite, das diese den Prozess wahrscheinlich verlieren würde, erklärt, die Rüge aus der Akte zu entfernen, aber gleichzeitig angekündigt, die Angelegenheit in einem Aktenvermerk festzuhalten ".

  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 383/09
    Sie können den Arbeitnehmer darüber hinaus auch in seine Ehre berühren und damit sein Persönlichkeitsrecht verletzen (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG vom 22.05.1978 - 5 AZR 801/76 (Aktennotiz); BAG vom 30.01.1979 - 1 AZR 342/76 (Vermerk über eine Ermahnung); BAG vom 07.11.1979 - 5 AZR 962/77 (Verweis); BAG vom 18.08.1982 - 5 AZR 310/80 (Aktennotiz) sowie vom 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 (Schreiben mit Kündigungsandrohung), ArbG Braunschweig vom 09.12.2004 - 8 Ca 351/04, Rdnr. 28; Beckerle, Die Abmahnung, 9. Aufl. 2005, Rdnr. 356).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 383/09
    Das Rechtsschutzbedürfnis an der Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte wird damit begründet, dass eine unberechtigte Abmahnung die Grundlage für eine falsche Beurteilung des Arbeitnehmers sein kann und eine solche Gefahr mit ihrer Einführung in die Personalakte besteht (BAG vom 05.08.1992 - 5 AZR 531/91; BAG vom 15.07.1992 - 7 AZR 466/91; BAG vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93; BAG vom 15.04.1999 - 7AZR 716/97; BAG vom 11.12.2001 - 9 AZR 964/00; KR/Fischermeyer, 8. Auflage, § 626 BGB, Rdnr. 282 f., APS/Dörner, 3. Auflage, § 1 KSchG, Rdnr. 415, Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Auflage, Rdnr. 10; ErfK/Dieterich, 8. Auflage, Art. 2 GG, Rdnr. 103 m. w. N.).
  • BAG, 05.08.1992 - 5 AZR 531/91

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 383/09
    Das Rechtsschutzbedürfnis an der Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte wird damit begründet, dass eine unberechtigte Abmahnung die Grundlage für eine falsche Beurteilung des Arbeitnehmers sein kann und eine solche Gefahr mit ihrer Einführung in die Personalakte besteht (BAG vom 05.08.1992 - 5 AZR 531/91; BAG vom 15.07.1992 - 7 AZR 466/91; BAG vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93; BAG vom 15.04.1999 - 7AZR 716/97; BAG vom 11.12.2001 - 9 AZR 964/00; KR/Fischermeyer, 8. Auflage, § 626 BGB, Rdnr. 282 f., APS/Dörner, 3. Auflage, § 1 KSchG, Rdnr. 415, Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Auflage, Rdnr. 10; ErfK/Dieterich, 8. Auflage, Art. 2 GG, Rdnr. 103 m. w. N.).
  • ArbG Braunschweig, 09.12.2004 - 8 Ca 351/04
    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 383/09
    Sie können den Arbeitnehmer darüber hinaus auch in seine Ehre berühren und damit sein Persönlichkeitsrecht verletzen (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG vom 22.05.1978 - 5 AZR 801/76 (Aktennotiz); BAG vom 30.01.1979 - 1 AZR 342/76 (Vermerk über eine Ermahnung); BAG vom 07.11.1979 - 5 AZR 962/77 (Verweis); BAG vom 18.08.1982 - 5 AZR 310/80 (Aktennotiz) sowie vom 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 (Schreiben mit Kündigungsandrohung), ArbG Braunschweig vom 09.12.2004 - 8 Ca 351/04, Rdnr. 28; Beckerle, Die Abmahnung, 9. Aufl. 2005, Rdnr. 356).
  • BAG, 07.11.1979 - 5 AZR 962/77

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 383/09
    Sie können den Arbeitnehmer darüber hinaus auch in seine Ehre berühren und damit sein Persönlichkeitsrecht verletzen (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG vom 22.05.1978 - 5 AZR 801/76 (Aktennotiz); BAG vom 30.01.1979 - 1 AZR 342/76 (Vermerk über eine Ermahnung); BAG vom 07.11.1979 - 5 AZR 962/77 (Verweis); BAG vom 18.08.1982 - 5 AZR 310/80 (Aktennotiz) sowie vom 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 (Schreiben mit Kündigungsandrohung), ArbG Braunschweig vom 09.12.2004 - 8 Ca 351/04, Rdnr. 28; Beckerle, Die Abmahnung, 9. Aufl. 2005, Rdnr. 356).
  • BAG, 27.01.1988 - 5 AZR 604/86
    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 383/09
    Ob eine Abmahnung (oder eine andere mißbilligende Äußerung des Arbeitgebers) nach Ablauf einer bestimmten Zeit wirkungslos geworden ist, lässt sich nur aufgrund aller Umstände des Einzelfalles beurteilen (BAG vom 18.11.1986 - 7 AZR 674/84, BAG vom 21.05.1987 - 2 AZR 213/86 sowie BAG vom 27.01.1988 - 5 AZR 604/86).
  • BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 466/91

    Abmahnung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 383/09
    Das Rechtsschutzbedürfnis an der Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte wird damit begründet, dass eine unberechtigte Abmahnung die Grundlage für eine falsche Beurteilung des Arbeitnehmers sein kann und eine solche Gefahr mit ihrer Einführung in die Personalakte besteht (BAG vom 05.08.1992 - 5 AZR 531/91; BAG vom 15.07.1992 - 7 AZR 466/91; BAG vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93; BAG vom 15.04.1999 - 7AZR 716/97; BAG vom 11.12.2001 - 9 AZR 964/00; KR/Fischermeyer, 8. Auflage, § 626 BGB, Rdnr. 282 f., APS/Dörner, 3. Auflage, § 1 KSchG, Rdnr. 415, Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Auflage, Rdnr. 10; ErfK/Dieterich, 8. Auflage, Art. 2 GG, Rdnr. 103 m. w. N.).
  • BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92

    Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes

  • BAG, 30.01.1979 - 1 AZR 342/76

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

  • ArbG München, 28.06.2018 - 31 Ca 1313/18

    Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Tag

    Damit setzt auch ein Anspruch auf Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte voraus, dass die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind (LAG Hamm v. 25.09.2009 - 19 Sa 383/09; LAG Baden-Württemberg v. 31.07.2013 - 4 Sa 18/13).
  • ArbG Ulm, 14.03.2017 - 5 Ca 328/15

    Gerichtliche Ersatzleistungsbestimmung - Anspruch auf Beschäftigung auf einer

    Die Grundsätze über die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte gelten gleichermaßen für Ermahnungen und andere Schreiben, die zu der Personalakte genommen werden und die weitere berufliche Entwicklung eines Arbeitnehmers nachteilig beeinflussen können (LAG Hamm 25.09.2009 - 19 Sa 383/09, juris Rn. 57).

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für förmliche Abmahnungen, sondern für sämtliche schriftlichen Rügen, Ermahnungen , Verwarnungen und andere Schreiben, die zu der Personalakte genommen werden und die weitere berufliche Entwicklung eines Arbeitnehmers nachteilig beeinflussen können (LAG Hamm 25.09.2009 - 19 Sa 383/09, juris Rn. 57).

  • ArbG Solingen, 02.06.2016 - 3 Ca 670/15

    Einhaltung der Grenzen des billigen Ermessens durch den Arbeitgeber bei der

    Auch solche können Grundlage für eine falsche Beurteilung sein und damit das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers behindern (vgl. dazu etwa LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 383/09; LAG Hessen, 20.10.2014 - 17 Sa 627/14).
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