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   LAG Hamm, 25.10.2012 - 15 Sa 765/12   

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LAG Hamm, 25.10.2012 - 15 Sa 765/12 (https://dejure.org/2012,48201)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2012 - 15 Sa 765/12 (https://dejure.org/2012,48201)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - 15 Sa 765/12 (https://dejure.org/2012,48201)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Unverzügliches Erklären einer außerordentlichen Kündigung nach Zustimmung des Integrationsamtes bzw. Zustimmungsfiktion

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unverzügliches Erklären einer außerordentlichen Kündigung nach Zustimmung des Integrationsamtes bzw. Zustimmungsfiktion

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Unverzügliches Erklären einer außerordentlichen Kündigung nach Zustimmung des Integrationsamtes bzw. Zustimmungsfiktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der unverzüglichen Erklärung der Kündigung i.S. von § 91 Abs. 5 SGB IX

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 91 Abs. 3, 5 SGB IX
    Begriff der unverzüglichen Erklärung der Kündigung i.S. von § 91 Abs. 5 SGB IX

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nicht "unverzüglich" nach fingierter Zustimmung des Integrationsamtes erklärte Kündigung kann rechtsunwirksam sein

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unverzüglich heißt fast sofort: Kündigungserklärungsfrist nach § 91 SGB IX?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 118/11

    Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter -

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2012 - 15 Sa 765/12
    a) Ist bei fristgerechter Antragstellung auf Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen Kündigung die 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB nach erfolgter Erteilung der Zustimmung bereits abgelaufen, erfordert die Bestimmung des § 91 Abs. 5 SGB IX den unverzüglichen Ausspruch der Kündigung (BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 118/11, ArbR 2012, 514; BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06, EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 3).

    Weiß etwa derjenige, der zu unverzüglichem Handeln gesetzlich verpflichtet ist nicht, dass er die Rechtshandlung vornehmen muss, kann ein schuldhaftes Zögern nicht angenommen werden (BAG, 19.04.2012, a.a.O., m.w.N.).

    Obliegenheit des Arbeitgebers ist es, sich beim Integrationsamt zu erkundigen, ob es innerhalb der gesetzlichen Frist eine Entscheidung getroffen hat, andernfalls die Zustimmung fingiert wird (BAG, 19.04.2012, a.a.O.; s. bereits BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 340/78, BAGE 34, 20).

  • LAG Hamm, 16.07.2009 - 15 Sa 242/09

    Verspätete außerordentliche Kündigung bei vorheriger Antragstellung beim

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2012 - 15 Sa 765/12
    Der Hinweis auf die Entscheidung 15 Sa 242/09 verfange nicht, weil vorliegend nur eine eingeschränkte Erreichbarkeit des Integrationsamtes vorgelegen habe.

    Dem Arbeitsgericht ist dahin zu folgen, dass der Beklagten zwar eine - allerdings mit Rücksicht darauf, dass die Kündigungsabsicht der Beklagten bereits Gegenstand des Zustimmungsverfahrens beim Integrationsamt war, nur sehr knapp zu bemessenden (LAG Hamm, 16.07.2009 - 15 Sa 242/09, juris) - Überlegungsfrist für sich in Anspruch nehmen darf, gleichwohl aber nur dann nicht schuldhaft zuwartet, wenn dies die Einzelfallumstände ergeben.

  • LAG Hamm, 25.10.2012 - 15 Sa 1890/11

    Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2012 - 15 Sa 765/12
    Mit Urteil vom 25.10.2012 (15 Sa 1890/11) hat die erkennende Berufungskammer die von der Beklagten eingelegte Berufung zurückgewiesen.

    Gegen das Urteil vom 13.10.2011 hat die Beklagte Berufung eingelegt, 15 Sa 1890/11, die durch Urteil vom 25.10.2012 zurückgewiesen worden ist.

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/04

    Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Mensch - Zustimmung durch

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2012 - 15 Sa 765/12
    Die Rechtsprechung stellt an die Unverzüglichkeit des Handelns strenge Anforderungen (LAG Hamm, 20.01.2011 - 15 Sa 20/10, juris, m.H. auf BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/04, NZA 2005, 991; LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2005 - 10 TaBV 22/05, NZA-RR 2006, 245).
  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 57/05

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - Beteiligung des

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2012 - 15 Sa 765/12
    Hieraus folgt die Verpflichtung der Beklagten, ab dem Zeitpunkt ihrer sicheren Kenntnis davon, dass das Integrationsamt keine Entscheidung getroffen hat, d.h. im streitigen Fall der Zeitpunkt des Eintritts der Zustimmungsfiktion, hier der 30.09.2011, innerhalb sehr kurzer Zeit die Kündigung auszusprechen (vgl. auch BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 57/05, NZA-RR 2006, 440).
  • LAG Hamm, 20.01.2011 - 15 Sa 20/10

    Unwirksame außerordentliche verhaltensbedingte Druckkündigung wegen falscher

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2012 - 15 Sa 765/12
    Die Rechtsprechung stellt an die Unverzüglichkeit des Handelns strenge Anforderungen (LAG Hamm, 20.01.2011 - 15 Sa 20/10, juris, m.H. auf BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/04, NZA 2005, 991; LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2005 - 10 TaBV 22/05, NZA-RR 2006, 245).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2005 - 10 TaBV 22/05

    Unverzüglicher Ausspruch einer Kündigung iSv § 91 Abs 5 SGB 9

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2012 - 15 Sa 765/12
    Die Rechtsprechung stellt an die Unverzüglichkeit des Handelns strenge Anforderungen (LAG Hamm, 20.01.2011 - 15 Sa 20/10, juris, m.H. auf BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/04, NZA 2005, 991; LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2005 - 10 TaBV 22/05, NZA-RR 2006, 245).
  • BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 340/78

    Kündigungsregelung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2012 - 15 Sa 765/12
    Obliegenheit des Arbeitgebers ist es, sich beim Integrationsamt zu erkundigen, ob es innerhalb der gesetzlichen Frist eine Entscheidung getroffen hat, andernfalls die Zustimmung fingiert wird (BAG, 19.04.2012, a.a.O.; s. bereits BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 340/78, BAGE 34, 20).
  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2012 - 15 Sa 765/12
    a) Ist bei fristgerechter Antragstellung auf Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen Kündigung die 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB nach erfolgter Erteilung der Zustimmung bereits abgelaufen, erfordert die Bestimmung des § 91 Abs. 5 SGB IX den unverzüglichen Ausspruch der Kündigung (BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 118/11, ArbR 2012, 514; BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06, EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 3).
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