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   LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1215/16   

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LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1215/16 (https://dejure.org/2017,40626)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2017 - 2 Sa 1215/16 (https://dejure.org/2017,40626)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2017 - 2 Sa 1215/16 (https://dejure.org/2017,40626)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der Westdeutschen Spielbanken, Verfallfrist

  • IWW

    § 7 Nr. 1 EG, § 7 Nr. 4 und 5 BRTV, § ... 310 Abs. 4 BGB, § 307 BGB, § 106 GewO, § 106 S. 1 GewO, § 3 MiLoG, § 1 MiLoG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 202 Abs. 1 BGB, § 276 Abs. 3 BGB, § 134 BGB, § 309 Nr. 7 Buchst. a BGB, § 202 BGB, § 3 TVG, § 193 BGB, §§ 97 Abs. 1, 92 Abs. 1, 269 Abs. 3 ZPO, § 42 Abs. 3 Satz 2 GKG, § 98 Abs. 1 ZPO, § 92 Abs. 1 ZPO, § 42 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 GKG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der Westdeutschen Spielbanken; Verfallfrist

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (36)

  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16

    Schadensersatz - Mitverschulden - Ausschlussklausel - Grundsatz von Treu und

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1215/16
    Bei tariflichen Verfallklauseln, nach denen "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" geltend zu machen sind, ist dagegen wegen des Rechtsnormcharakters der tariflichen Regelungen und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit der Auslegung, die sich am Wortlaut der Tarifnorm orientieren muss, davon auszugehen, dass eine derartige Tarifklausel zwar auch Ansprüche aus vorsätzlichen Handlungen erfasst, aber wirksam ist, weil § 202 BGB nur auf Vereinbarungen, nicht aber auf Rechtsnormen eines Tarifvertrages anwendbar ist (vgl. BAG, Urt. v. 18.08.2011 - 8 AZR 187/10, juris, Rdnr. 24 ff.; Urt. v. 30.10.2008 - 8 AZR 886/07, Rdnr. 19 ff.; LAG Hamm, Urt. v. 01.10.2015 - 18 Sa 157/15, juris; Revision unter dem Az: 8 AZR 141/16).

    Unwirksam ist die Verfallklausel lediglich insoweit, als sie auch Ansprüche wegen vorsätzlicher Handlungen der Beklagten erfasst (vgl. BAG, Urt. v. 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12, juris; Rdnr. 32 ff.; Schleswig-Holstein, Urt. v. 11.05.2017 - 5 Sa 287/16, juris, Rdnr. 37; Urteil LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 22.03.2016 - 2 Sa 178/15, juris, Rdnr. 59; LAG Hamm, Urt. v. 01.10.2015 - 18 Sa 157/15, juris; Revision unter dem Az: 8 AZR 141/16; vgl. auch ArbG Stuttgart, Urt. v. 05.07.2016 - 30 Ca 7767/15, juris, Rdnr. 86 ff.: § 202 BGB bei Bezugnahmeklauseln nicht einschlägig).

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 886/07

    Schadensersatz - einzelvertraglich in Bezug genommene tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1215/16
    Bei tariflichen Verfallklauseln, nach denen "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" geltend zu machen sind, ist dagegen wegen des Rechtsnormcharakters der tariflichen Regelungen und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit der Auslegung, die sich am Wortlaut der Tarifnorm orientieren muss, davon auszugehen, dass eine derartige Tarifklausel zwar auch Ansprüche aus vorsätzlichen Handlungen erfasst, aber wirksam ist, weil § 202 BGB nur auf Vereinbarungen, nicht aber auf Rechtsnormen eines Tarifvertrages anwendbar ist (vgl. BAG, Urt. v. 18.08.2011 - 8 AZR 187/10, juris, Rdnr. 24 ff.; Urt. v. 30.10.2008 - 8 AZR 886/07, Rdnr. 19 ff.; LAG Hamm, Urt. v. 01.10.2015 - 18 Sa 157/15, juris; Revision unter dem Az: 8 AZR 141/16).

    Denn bei einer - wie vorliegend - arbeitsvertraglich in Bezug genommenen tariflichen Ausschlussfrist ist mangels gegenteiliger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass die Parteien des Arbeitsvertrages durch die vertragliche Einbeziehung eines Tarifvertrages diesen im tariflichen Verständnis auf ihr Arbeitsverhältnis anwenden wollten (BAG, Urt. v. 30.10.2008 - 8 AZR 886/07, Rdnr. 21).

  • LAG Hamm, 01.10.2015 - 18 Sa 157/15

    Ausschluss der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers wegen

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1215/16
    Bei tariflichen Verfallklauseln, nach denen "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" geltend zu machen sind, ist dagegen wegen des Rechtsnormcharakters der tariflichen Regelungen und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit der Auslegung, die sich am Wortlaut der Tarifnorm orientieren muss, davon auszugehen, dass eine derartige Tarifklausel zwar auch Ansprüche aus vorsätzlichen Handlungen erfasst, aber wirksam ist, weil § 202 BGB nur auf Vereinbarungen, nicht aber auf Rechtsnormen eines Tarifvertrages anwendbar ist (vgl. BAG, Urt. v. 18.08.2011 - 8 AZR 187/10, juris, Rdnr. 24 ff.; Urt. v. 30.10.2008 - 8 AZR 886/07, Rdnr. 19 ff.; LAG Hamm, Urt. v. 01.10.2015 - 18 Sa 157/15, juris; Revision unter dem Az: 8 AZR 141/16).

    Unwirksam ist die Verfallklausel lediglich insoweit, als sie auch Ansprüche wegen vorsätzlicher Handlungen der Beklagten erfasst (vgl. BAG, Urt. v. 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12, juris; Rdnr. 32 ff.; Schleswig-Holstein, Urt. v. 11.05.2017 - 5 Sa 287/16, juris, Rdnr. 37; Urteil LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 22.03.2016 - 2 Sa 178/15, juris, Rdnr. 59; LAG Hamm, Urt. v. 01.10.2015 - 18 Sa 157/15, juris; Revision unter dem Az: 8 AZR 141/16; vgl. auch ArbG Stuttgart, Urt. v. 05.07.2016 - 30 Ca 7767/15, juris, Rdnr. 86 ff.: § 202 BGB bei Bezugnahmeklauseln nicht einschlägig).

  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 605/04

    Croupier - Übernahme der Tätigkeit eines Tischchefs

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1215/16
    Soweit sich die Beklagte zur Begründung ihrer Rechtsauffassung auf ein zur Vorgängerfassung des Entgeltrahmentarifvertrages ergangenes Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.10.2005 (Az. 10 AZR 605/04) zur Eingruppierung nach dem streitgegenständlichen Haustarifvertrag berufe, übersehe sie, dass anders als in dem dort entschiedenen Fall vorliegend unstreitig sei, dass der Kläger kontinuierlich höherwertige Tätigkeiten wahrgenommen habe.

    Eine derartige Tätigkeit konnte die Beklagte dem Kläger aufgrund des in § 7 Nr. 1 bei der Eingruppierung 7 erweiterten Direktionsrechts übertragen und ihn daher tatsächlich nicht mehr als Tischchef einsetzen (vgl. insoweit BAG, Urt. v. 12.10.2005 - 10 AZR 605/04, juris, zum vergleichbaren Einsatz eines Croupiers als Tischchef).

  • BAG, 15.02.2006 - 10 AZR 59/05

    Eingruppierung - Saalchef-Assistent und Saalchef

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1215/16
    Während aber in den früheren tariflichen Vergütungsregelungen der Spielbanken der Umfang und die Dauer eines solchen Einsatzes nicht festgelegt und damit auch nicht zeitlich begrenzt sowie ein Anspruch auf eine Zulage oder auf Entgelt nach einer höheren Entgeltgruppe nicht geregelt wurde, was den Grund in den Besonderheiten Vergütung nach dem Tronc-Prinzip hatte (vgl. z.B. BAG, Urt. v. 15.11.2006 - 10 AZR 736/05, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Spielbanken; Urt. v. 15.02.2006 - 10 AZR 59/05, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Croupier), ist die Frage der Vergütung bei aushilfs- oder vertretungsweiser Übertragung der Aufgaben einer höheren Vergütungsgruppe ausdrücklich in § 7 Nr. 4 und 5 ERTV geregelt, nachdem die Tronc-Vergütung wegefallen ist.

    Diese Tarifnorm enthält auch - anders als vergleichbare tariflichen Regelungen bei anderen Spielbanken - keine Abstufungen bezogen auf die Tätigkeit eines Saalchefs in der Saalaufsicht wie z.B. Erster Saalchef, Saalchef und Saalchef-Assistent bzw. Leitender Saalchef und Saalchef (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 15.02.2006-10 AZR 59 05, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Croupier; Beschl. v. 13.03.2007 - 1 ABR 22/06, NZA-RR 2007, 581 und BAG, Urteil vom 24. Januar 2001 - 4 AZR 637/99, juris sowie Urt. v. 10.05.1989 - 4 AZR 95/89, zu einer bei der Beklagten Vorgängerregelung), sodass dem Wortlaut des § 7 Nr. 1 ERTV Entgeltgruppe 8 nicht entnommen werden kann, dass es sich bei den administrativen Tätigkeiten eines Saalchefs zwingend um solche handeln muss, die federführend für die gesamte Spielbank wahrzunehmen sind.

  • BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 22/06

    Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs - Versetzung nach §

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1215/16
    Diese Tarifnorm enthält auch - anders als vergleichbare tariflichen Regelungen bei anderen Spielbanken - keine Abstufungen bezogen auf die Tätigkeit eines Saalchefs in der Saalaufsicht wie z.B. Erster Saalchef, Saalchef und Saalchef-Assistent bzw. Leitender Saalchef und Saalchef (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 15.02.2006-10 AZR 59 05, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Croupier; Beschl. v. 13.03.2007 - 1 ABR 22/06, NZA-RR 2007, 581 und BAG, Urteil vom 24. Januar 2001 - 4 AZR 637/99, juris sowie Urt. v. 10.05.1989 - 4 AZR 95/89, zu einer bei der Beklagten Vorgängerregelung), sodass dem Wortlaut des § 7 Nr. 1 ERTV Entgeltgruppe 8 nicht entnommen werden kann, dass es sich bei den administrativen Tätigkeiten eines Saalchefs zwingend um solche handeln muss, die federführend für die gesamte Spielbank wahrzunehmen sind.

    Vielmehr kann es sich dabei mangels einer entsprechenden Einschränkung dieser Tätigkeiten auch um solche administrative Aufgaben handeln, die sich auf die Organisation und den ordnungsgemäßen Ablauf des Spielgeschehens im Saal (z. B. Dienstplangestaltung, Urlaubsplanung, Aushilfenverwaltung usw.) beziehen (vgl. BAG, Beschl. v. 13.03.2007 - 1 ABR 22/06, NZA-RR 2007, 581 zu Beispielen für administrative Tätigkeiten eines Saalchefs in der Spielbank in Wiesbaden).

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 736/05

    Eingruppierung - Sous-Chef und Tischchef

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1215/16
    Während aber in den früheren tariflichen Vergütungsregelungen der Spielbanken der Umfang und die Dauer eines solchen Einsatzes nicht festgelegt und damit auch nicht zeitlich begrenzt sowie ein Anspruch auf eine Zulage oder auf Entgelt nach einer höheren Entgeltgruppe nicht geregelt wurde, was den Grund in den Besonderheiten Vergütung nach dem Tronc-Prinzip hatte (vgl. z.B. BAG, Urt. v. 15.11.2006 - 10 AZR 736/05, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Spielbanken; Urt. v. 15.02.2006 - 10 AZR 59/05, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Croupier), ist die Frage der Vergütung bei aushilfs- oder vertretungsweiser Übertragung der Aufgaben einer höheren Vergütungsgruppe ausdrücklich in § 7 Nr. 4 und 5 ERTV geregelt, nachdem die Tronc-Vergütung wegefallen ist.

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG, Urteil 02.11.2016 - 10 AZR 615/15, juris, Rdnr. 14; Urt. v. 22.10.2015 - 2 AZR 557/14, juris, Rdnr. 31; 15.11.2006 - 10 AZR 736/05, juris, Rdnr. 13).

  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 2/01

    Mitbestimmung bei Versetzungen - Aufhebung der personellen Maßnahmen

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1215/16
    Vielmehr werden für dieselbe Funktion als Saalchef unterschiedliche Bezeichnung verwendet (vgl. auch BAG, Beschl. v. 11.09.2001 - 1 ABR 2/01, juris, Rdnr. 17, 18 zu einer bei der Beklagten früher geltenden Regelung).
  • LAG Hessen, 04.05.2017 - 19 Sa 1172/16

    Kein Verfall von Ansprüchen in Höhe des Mindestlohns, § 3 MiloG, § 14 BRTV

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1215/16
    (so auch LAG Hessen, Urt. v. 04.05.2017 - 19 Sa 1172/16, juris; LAG Nürnberg, Urt. v. 09.05.2017 - 7 Sa 560/16, juris, Rdnr. 59 ff.; Revision, Az. 9 AZR 262/17; Saudinger/Richardi/Fischinger (2016) § 611 Rdnr. 1369 ff., Neubearbeitung 2016; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 17. Auflage 2017 = ErfK/Franzen § 3 MiLoG Rdnr. 3 a; Boemke, jurisPR-ArbR 35/2017 Anm. 2; Sagan/Witschen jM 2014, 372, 379 und Schaub/Vogelsang § 66 Rdnr. 45 ff., Arbeitsrechtshandbuch, 16. Aufl., 2015, jedenfalls für tarifliche Verfallfristen und Bezugnahme darauf).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2017 - 5 Sa 287/16

    Berufung (unzulässig), Verwerfung, Berufungsbegründung, Anforderungen, Urteil,

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1215/16
    Unwirksam ist die Verfallklausel lediglich insoweit, als sie auch Ansprüche wegen vorsätzlicher Handlungen der Beklagten erfasst (vgl. BAG, Urt. v. 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12, juris; Rdnr. 32 ff.; Schleswig-Holstein, Urt. v. 11.05.2017 - 5 Sa 287/16, juris, Rdnr. 37; Urteil LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 22.03.2016 - 2 Sa 178/15, juris, Rdnr. 59; LAG Hamm, Urt. v. 01.10.2015 - 18 Sa 157/15, juris; Revision unter dem Az: 8 AZR 141/16; vgl. auch ArbG Stuttgart, Urt. v. 05.07.2016 - 30 Ca 7767/15, juris, Rdnr. 86 ff.: § 202 BGB bei Bezugnahmeklauseln nicht einschlägig).
  • LAG Nürnberg, 09.05.2017 - 7 Sa 560/16

    Ausschlussfrist - Mindestlohn - Überstunden

  • ArbG Stuttgart, 05.07.2016 - 30 Ca 7767/15

    Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings - tarifliche Ausschlussfrist - Geltung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2016 - 2 Sa 178/15

    Schmerzensgeld - Entschädigung - angestellter Wissenschaftler - fehlerhafte

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12

    Vergütung für höherwertige Vertretungstätigkeit

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 764/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 5 Sa 255/13

    AGB-Kontrolle - einzelvertragliche Ausschlussfrist

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12

    Schadensersatz - Mobbing - Ausschlussfrist

  • OLG Düsseldorf, 20.11.2012 - 23 U 132/11

    Ansprüche des Auftragnehmers nach außerordentlicher Kündigung des Werkvertrages

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) -

  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 187/10

    Schadensersatz - Tarifliche Ausschlussfrist

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2012 - 3 Sa 622/11

    Eingruppierung einer Krankenpflegehelferin - MTV Pro Seniore - Bewährungsaufstieg

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 585/09

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

  • LAG Hamm, 19.09.2000 - 13 TaBV 110/99

    Streitigkeit über das Vorliegen von mitbestimmungspflichtigen Versetzungen ;

  • BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 384/08

    Vergleichsentgelt bei Überleitung des Beschäftigten vom BAT in den TVöD -

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

  • BAG, 28.10.1981 - 4 AZR 244/79

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung durch Arbeitgeber - Auszuübende

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 174/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L - Ermessen bei der

  • BAG, 24.01.2001 - 4 AZR 637/99

    Neustrukturierung und bestehende Tarifverträge

  • BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 37/14

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung in den MTV für das

  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 615/15

    Flugbegleiter - Tarifvertragliche Zulage für Zeiten der Teilnahme an einer

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 557/14

    Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung -

  • BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters

  • BAG, 10.05.1989 - 4 AZR 95/89

    Leistungsklage: Zulässigkeit - Bestimmbarkeit der Leistung -

  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84

    Auflösungsvertrag - Eigenkündigung mit abgekürzter Frist - Kündigungserklärung -

  • BAG, 25.08.2010 - 4 ABR 104/08

    Eingruppierung eines Sicherheitsbeschäftigten - Sicherheits- und

  • LAG Hamm, 18.10.2017 - 2 Sa 1461/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef; Entgeltgruppe 8 des ERTV der X

    Zwischen den Parteien ist vor der Berufungskammer auch ein Rechtstreit unter dem Az. 2 Sa 1215/16 anhängig gewesen, in dem ebenfalls am 12.07.2017 eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat.

    Dies hat auch die Berufungskammer in dem zwischen den Parteien unter dem Aktenziechen 2 Sa 1215/16 anhängigen Verfahren aufgrund der mündlichen Verhandlung vom selben Tag für die Zeit bis einschließlich Januar 2016 und dann ab Juli 2016 entschieden, sodass zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe in dem Verfahren 2 Sa 1215/16 Bezug genommen wird, die entsprechend auch für den streitgegenständlichen Zeitraum maßgeblich sind.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2022 - 2 Sa 182/21

    Öffentlicher Dienst - rückwirkende Anerkennung einer Lehrbefähigung - Verfall von

    Nicht dem Verfall unterliegt deshalb anerkanntermaßen das Recht, sich auf eine höhere oder ggf. auch niedrigere als die vom Arbeitgeber zunächst anerkannte Eingruppierung zu berufen (BAG, Urteil vom 25.06.2009 - 6 AZR 384/08 - Rn. 20, juris; LAG Hamm, Urteil vom 25.10.2017 - 2 Sa 1215/16 - Rn. 97, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.05.2012 - 5 Sa 45/11 - Rn. 89, juris).
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