Rechtsprechung
LAG Hamm, 25.11.2011 - 13 SaGa 44/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Einstweilige Verfügung; Beschäftigung; Fortbeschäftigung; Betriebsratsmitglied; laufendes Zustimmungsersetzungsverfahren
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 611 Abs. 1 BGB; § 613 BGB; § 242 BGB; Art. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 103 BetrVG
Einstweilige Verfügung; Beschäftigung; Fortbeschäftigung; Betriebsratsmitglied; laufendes Zustimmungsersetzungsverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Weiterbeschäftigung eines gekündigten Betriebsratsmitglieds für die Dauer des Zustimmungsersetzungsverfahrens
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Weiterbeschäftigung eines gekündigten Betriebsratsmitglieds für die Dauer des Zustimmungsersetzungsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Siegen, 23.08.2011 - 2 Ga 19/11
- LAG Hamm, 25.11.2011 - 13 SaGa 44/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87
Annahmeverzug bei unwirksamer Kündigung
Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2011 - 13 SaGa 44/11
Der Arbeitgeber kann also nicht bei jedem Verhalten eines Betriebsratsmitgliedes, das möglicherweise eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, die Arbeitsleistung des betroffenen Arbeitnehmers ablehnen; vielmehr ist das dann nur dann möglich, wenn eine Fortbeschäftigung zu erheblichen Gefahren für den Betrieb und/oder die dortigen tätigen Personen führen würde ( vgl. BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87 - AP BGB § 615 Nr. 42; BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 770/87 ).So ist namentlich keine Gefahr erkennbar, dass der Verfügungskläger bei fortlaufender Beschäftigung sein behauptetes unrechtmäßiges Verhalten, mit dem kein besonders verwerflicher Eingriff in Rechtsgüter der Verfügungsbeklagten verbunden war, fortsetzt ( vgl. BAG, 29.07.1987 - 2 AZR 144/87 - AP BGB § 615 Nr. 42).
- BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 142/98
Außerordentliche Kündigung nach Zustimmungsersetzungsverfahren aufgrund § 103 …
Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2011 - 13 SaGa 44/11
Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 09.07.1998 - 2 AZR 142/98 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 36) entspricht es den Ausgestaltungsmaximen des Beschlussverfahrens, dass Auswirkungen in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten im Regelfall erst an formell rechtskräftige Beschlüsse geknüpft werden (vgl. § 85 Abs. 1 Satz 1 ArbGG). - BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 770/87
Annahmeverzug des Arbeitgebers vor rechtskräftiger Zustimmungsersetzung bei …
Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2011 - 13 SaGa 44/11
Der Arbeitgeber kann also nicht bei jedem Verhalten eines Betriebsratsmitgliedes, das möglicherweise eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, die Arbeitsleistung des betroffenen Arbeitnehmers ablehnen; vielmehr ist das dann nur dann möglich, wenn eine Fortbeschäftigung zu erheblichen Gefahren für den Betrieb und/oder die dortigen tätigen Personen führen würde ( vgl. BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87 - AP BGB § 615 Nr. 42; BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 770/87 ).
- LAG Niedersachsen, 22.01.2010 - 10 Sa 424/09
Nichtige Kündigung eines Betriebsratsmitglieds vor Rechtskraft der …
Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2011 - 13 SaGa 44/11
Soweit das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit ausnahmsweise von einer Unanfechtbarkeit eines zweitinstanzlichen Beschlusses schon dann ausgegangen ist, wenn eine "Divergenzrechtsbeschwerde offensichtlich unstatthaft bzw. aussichtslos war" ( BAG, 25.01.1979 - 2 AZR 983/77 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 12; 25.10.1989 - 2 AZR 342/89 - RzK II 3 Nr. 17), ist schon äußerst zweifelhaft, ob daran angesichts der zwischenzeitlich gesetzgeberisch erweiterten Beschwerdemöglichkeiten (§ 92 a i.V.m. § 72 a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG) überhaupt festgehalten werden kann ( siehe LAG Niedersachsen, 22.01.2010 - 10 Sa 424/09 - LAGE BetrVG 2001 § 103 Nr. 10). - BAG, 25.01.1979 - 2 AZR 983/77
Zustimmung des Betriebsrats - Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied - …
Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2011 - 13 SaGa 44/11
Soweit das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit ausnahmsweise von einer Unanfechtbarkeit eines zweitinstanzlichen Beschlusses schon dann ausgegangen ist, wenn eine "Divergenzrechtsbeschwerde offensichtlich unstatthaft bzw. aussichtslos war" ( BAG, 25.01.1979 - 2 AZR 983/77 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 12; 25.10.1989 - 2 AZR 342/89 - RzK II 3 Nr. 17), ist schon äußerst zweifelhaft, ob daran angesichts der zwischenzeitlich gesetzgeberisch erweiterten Beschwerdemöglichkeiten (§ 92 a i.V.m. § 72 a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG) überhaupt festgehalten werden kann ( siehe LAG Niedersachsen, 22.01.2010 - 10 Sa 424/09 - LAGE BetrVG 2001 § 103 Nr. 10). - LAG Hamm, 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01
Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung; Beschäftigung als …
Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2011 - 13 SaGa 44/11
Wie bereits die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm in ihrer Entscheidung vom 12.12.2001 ( 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311) zutreffend herausgestrichen hat, überwiegt gerade bei Betriebsratsmitgliedern, die durch § 103 BetrVG einen besonderen, auch verfahrensmäßig abgesicherten Bestandsschutz erfahren haben, im ungekündigten Arbeitsverhältnis regelmäßig das Beschäftigungsinteresse des betroffenen Arbeitnehmers. - BAG, 25.10.1989 - 2 AZR 342/89
Fristlose Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden vor Eintritt der formellen …
Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2011 - 13 SaGa 44/11
Soweit das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit ausnahmsweise von einer Unanfechtbarkeit eines zweitinstanzlichen Beschlusses schon dann ausgegangen ist, wenn eine "Divergenzrechtsbeschwerde offensichtlich unstatthaft bzw. aussichtslos war" ( BAG, 25.01.1979 - 2 AZR 983/77 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 12; 25.10.1989 - 2 AZR 342/89 - RzK II 3 Nr. 17), ist schon äußerst zweifelhaft, ob daran angesichts der zwischenzeitlich gesetzgeberisch erweiterten Beschwerdemöglichkeiten (§ 92 a i.V.m. § 72 a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG) überhaupt festgehalten werden kann ( siehe LAG Niedersachsen, 22.01.2010 - 10 Sa 424/09 - LAGE BetrVG 2001 § 103 Nr. 10).
- LAG Hamm, 28.12.2011 - 13 Sa 1042/11
Verhaltensbedingte Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Wie die erkennende Kammer gerade in einem Urteil vom 25.11.2011 ( 13 SaGa 44/11 ) im Anschluss an eine Entscheidung der 10. Kammer des LAG Hamm ( 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311 ) entschieden hat, überwiegt gerade bei Betriebsratsmitgliedern - wie vorliegend die Klägerin -, die durch § 103 BetrVG einen besonderen, auch verfahrensmäßig abgesicherten Bestandsschutz erfahren haben, im ungekündigten Arbeitsverhältnis regelmäßig das Beschäftigungsinteresse des betroffenen Arbeitnehmers.