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   LAG Hamm, 25.11.2011 - 13 SaGa 44/11   

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https://dejure.org/2011,29907
LAG Hamm, 25.11.2011 - 13 SaGa 44/11 (https://dejure.org/2011,29907)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.11.2011 - 13 SaGa 44/11 (https://dejure.org/2011,29907)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. November 2011 - 13 SaGa 44/11 (https://dejure.org/2011,29907)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung; Beschäftigung; Fortbeschäftigung; Betriebsratsmitglied; laufendes Zustimmungsersetzungsverfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 611 Abs. 1 BGB; § 613 BGB; § 242 BGB; Art. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 103 BetrVG
    Einstweilige Verfügung; Beschäftigung; Fortbeschäftigung; Betriebsratsmitglied; laufendes Zustimmungsersetzungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Weiterbeschäftigung eines gekündigten Betriebsratsmitglieds für die Dauer des Zustimmungsersetzungsverfahrens

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weiterbeschäftigung eines gekündigten Betriebsratsmitglieds für die Dauer des Zustimmungsersetzungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87

    Annahmeverzug bei unwirksamer Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2011 - 13 SaGa 44/11
    Der Arbeitgeber kann also nicht bei jedem Verhalten eines Betriebsratsmitgliedes, das möglicherweise eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, die Arbeitsleistung des betroffenen Arbeitnehmers ablehnen; vielmehr ist das dann nur dann möglich, wenn eine Fortbeschäftigung zu erheblichen Gefahren für den Betrieb und/oder die dortigen tätigen Personen führen würde ( vgl. BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87 - AP BGB § 615 Nr. 42; BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 770/87 ).

    So ist namentlich keine Gefahr erkennbar, dass der Verfügungskläger bei fortlaufender Beschäftigung sein behauptetes unrechtmäßiges Verhalten, mit dem kein besonders verwerflicher Eingriff in Rechtsgüter der Verfügungsbeklagten verbunden war, fortsetzt ( vgl. BAG, 29.07.1987 - 2 AZR 144/87 - AP BGB § 615 Nr. 42).

  • BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 142/98

    Außerordentliche Kündigung nach Zustimmungsersetzungsverfahren aufgrund § 103

    Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2011 - 13 SaGa 44/11
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 09.07.1998 - 2 AZR 142/98 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 36) entspricht es den Ausgestaltungsmaximen des Beschlussverfahrens, dass Auswirkungen in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten im Regelfall erst an formell rechtskräftige Beschlüsse geknüpft werden (vgl. § 85 Abs. 1 Satz 1 ArbGG).
  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 770/87

    Annahmeverzug des Arbeitgebers vor rechtskräftiger Zustimmungsersetzung bei

    Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2011 - 13 SaGa 44/11
    Der Arbeitgeber kann also nicht bei jedem Verhalten eines Betriebsratsmitgliedes, das möglicherweise eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, die Arbeitsleistung des betroffenen Arbeitnehmers ablehnen; vielmehr ist das dann nur dann möglich, wenn eine Fortbeschäftigung zu erheblichen Gefahren für den Betrieb und/oder die dortigen tätigen Personen führen würde ( vgl. BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87 - AP BGB § 615 Nr. 42; BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 770/87 ).
  • LAG Niedersachsen, 22.01.2010 - 10 Sa 424/09

    Nichtige Kündigung eines Betriebsratsmitglieds vor Rechtskraft der

    Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2011 - 13 SaGa 44/11
    Soweit das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit ausnahmsweise von einer Unanfechtbarkeit eines zweitinstanzlichen Beschlusses schon dann ausgegangen ist, wenn eine "Divergenzrechtsbeschwerde offensichtlich unstatthaft bzw. aussichtslos war" ( BAG, 25.01.1979 - 2 AZR 983/77 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 12; 25.10.1989 - 2 AZR 342/89 - RzK II 3 Nr. 17), ist schon äußerst zweifelhaft, ob daran angesichts der zwischenzeitlich gesetzgeberisch erweiterten Beschwerdemöglichkeiten (§ 92 a i.V.m. § 72 a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG) überhaupt festgehalten werden kann ( siehe LAG Niedersachsen, 22.01.2010 - 10 Sa 424/09 - LAGE BetrVG 2001 § 103 Nr. 10).
  • BAG, 25.01.1979 - 2 AZR 983/77

    Zustimmung des Betriebsrats - Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied -

    Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2011 - 13 SaGa 44/11
    Soweit das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit ausnahmsweise von einer Unanfechtbarkeit eines zweitinstanzlichen Beschlusses schon dann ausgegangen ist, wenn eine "Divergenzrechtsbeschwerde offensichtlich unstatthaft bzw. aussichtslos war" ( BAG, 25.01.1979 - 2 AZR 983/77 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 12; 25.10.1989 - 2 AZR 342/89 - RzK II 3 Nr. 17), ist schon äußerst zweifelhaft, ob daran angesichts der zwischenzeitlich gesetzgeberisch erweiterten Beschwerdemöglichkeiten (§ 92 a i.V.m. § 72 a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG) überhaupt festgehalten werden kann ( siehe LAG Niedersachsen, 22.01.2010 - 10 Sa 424/09 - LAGE BetrVG 2001 § 103 Nr. 10).
  • LAG Hamm, 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01

    Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung; Beschäftigung als

    Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2011 - 13 SaGa 44/11
    Wie bereits die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm in ihrer Entscheidung vom 12.12.2001 ( 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311) zutreffend herausgestrichen hat, überwiegt gerade bei Betriebsratsmitgliedern, die durch § 103 BetrVG einen besonderen, auch verfahrensmäßig abgesicherten Bestandsschutz erfahren haben, im ungekündigten Arbeitsverhältnis regelmäßig das Beschäftigungsinteresse des betroffenen Arbeitnehmers.
  • BAG, 25.10.1989 - 2 AZR 342/89

    Fristlose Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden vor Eintritt der formellen

    Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2011 - 13 SaGa 44/11
    Soweit das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit ausnahmsweise von einer Unanfechtbarkeit eines zweitinstanzlichen Beschlusses schon dann ausgegangen ist, wenn eine "Divergenzrechtsbeschwerde offensichtlich unstatthaft bzw. aussichtslos war" ( BAG, 25.01.1979 - 2 AZR 983/77 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 12; 25.10.1989 - 2 AZR 342/89 - RzK II 3 Nr. 17), ist schon äußerst zweifelhaft, ob daran angesichts der zwischenzeitlich gesetzgeberisch erweiterten Beschwerdemöglichkeiten (§ 92 a i.V.m. § 72 a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG) überhaupt festgehalten werden kann ( siehe LAG Niedersachsen, 22.01.2010 - 10 Sa 424/09 - LAGE BetrVG 2001 § 103 Nr. 10).
  • LAG Hamm, 28.12.2011 - 13 Sa 1042/11

    Verhaltensbedingte Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Wie die erkennende Kammer gerade in einem Urteil vom 25.11.2011 ( 13 SaGa 44/11 ) im Anschluss an eine Entscheidung der 10. Kammer des LAG Hamm ( 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311 ) entschieden hat, überwiegt gerade bei Betriebsratsmitgliedern - wie vorliegend die Klägerin -, die durch § 103 BetrVG einen besonderen, auch verfahrensmäßig abgesicherten Bestandsschutz erfahren haben, im ungekündigten Arbeitsverhältnis regelmäßig das Beschäftigungsinteresse des betroffenen Arbeitnehmers.
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