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   LAG Hamm, 26.01.1995 - 4 Sa 1205/94   

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https://dejure.org/1995,3144
LAG Hamm, 26.01.1995 - 4 Sa 1205/94 (https://dejure.org/1995,3144)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.01.1995 - 4 Sa 1205/94 (https://dejure.org/1995,3144)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. Januar 1995 - 4 Sa 1205/94 (https://dejure.org/1995,3144)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung: ordentliche Kündigung wegen Weitergabe von beim Personaleinkauf erworbenen Waren an Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Personalkauf; Eigenbedarf; Weitergabe an Dritte; Personaleinkauf; Kündigung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus LAG Hamm, 26.01.1995 - 4 Sa 1205/94
    Typische Fälle von Störungen im Vertrauensbereich, die in der Regel eine vorherige Abmahnung entbehrlich machen, sind insbesondere strafbare Handlungen des Arbeitnehmers zum Nachteil anderer Arbeitnehmer oder des Arbeitgebers, vor allem aber Vermögensdelikte wie Unterschlagung (BAG vom 02.03.1989, AP Nr. 101 zu § 626 BGB = EzA § 626 n. F. BGB Nr. 118) und Diebstahl (BAG vom 17.05.1984, AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung = EzA § 626 n.F. BGB Nr. 90; BAG vom 13.12.1984, AP Nr. 81 zu § 626 BGB = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 94) oder Hehlerei.

    Ebenso wie die rechtswidrige und schuldhafte Entwendung einer im Eigentum des Arbeitgebers stehenden Sache von geringem Wert durch den Arbeitnehmer ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (BAG vom 17.05.1984, AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung = EzA § 626 n.F. BGB Nr. 90), kommt es bei Verstößen gegen § 9 Nr. 3 RbtG und die betriebliche Personalrabattregelung nicht darauf an, ob dem Arbeitgeber ein großer Schaden entstanden oder ob der Gewinnverlust gering gewesen ist.

  • BAG, 17.10.1969 - 3 AZR 442/68

    Wettbewerbstätigkeit - Wettbewerbsverbot - Treuepflicht

    Auszug aus LAG Hamm, 26.01.1995 - 4 Sa 1205/94
    Deshalb schließt der Arbeitsvertrag für die Dauer seines Bestehens über den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des § 60 HGB hinaus ein Wettbewerbsverbot ein (BAG vom 17.10.1969, AP Nr. 7 zu § 611 BGB Treuepflicht [Canaris) = EzA § 60 HGB Nr. 2; BAG vom 25.04.1991, AP Nr. 104 zu § 626 BGB = EzA § 626 n.F. BGB Nr. 140).
  • OLG Köln, 25.01.1995 - 6 U 222/94
    Auszug aus LAG Hamm, 26.01.1995 - 4 Sa 1205/94
    Gewährt ein Unternehmen seinen Mitarbeitern einen Rabatt gemäß § 9 Nr. 3 RbtG, so hat es nicht nur durch wirksame Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen zu verhindern, dass nichtberechtigte Personen die Rabattberechtigung missbrauchen (OLG Köln vom 25.01.1995, GRUR 1995, 443 = WRP 1995, 422), sondern ist auch verpflichtet, durch eine wirksame Kontrolle zu verhindern, dass Nichtberechtigte den Personaleinkauf in Anspruch nehmen (LG Ulm vom 18.01.1995, WRP 1995, 438).
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87

    Metro III

    Auszug aus LAG Hamm, 26.01.1995 - 4 Sa 1205/94
    Räumt ein Unternehmer einem Mitarbeiter entgegen § 9 Nr. 3 RbtG einen Preisnachlass auf Waren ein, die nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind, dann ist ein Rabattverstoß nur dann nicht gegeben, wenn der Unternehmer keine Kenntnis von dem Verwendungszweck der Waren hat und alles ihm Zumutbare unternommen hat, um eine Verletzung der Vorschrift zu vermeiden (BGH vom 30.11.1989, WRP 1990, 488; OLG Hamburg vom 14.03.1991, WRP 1991, 809; siehe zur Verantwortlichkeit des Betriebsleiters BayObLG vom 28.10.1987, GRUB 1988, 235).
  • ArbG Mainz, 31.10.1984 - 4 Ca 1524/84

    Anforderungen an einen wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 2 BGB; Abmahnung als

    Auszug aus LAG Hamm, 26.01.1995 - 4 Sa 1205/94
    Insbesondere kann nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geboten sein, bei einem langjährig beschäftigtem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis bislang störungsfrei verlaufen ist, nur das minderschwere Mittel der Abmahnung anzuwenden (ArbG Mainz vom 31.10.1984, NJW 1985, 285).
  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 113/90

    Fristlose Kündigung; Wettbewerbstätigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 26.01.1995 - 4 Sa 1205/94
    Bei einer Pflichtverletzung in diesem Bereich bedarf es regelmäßig vor Ausspruch der Kündigung keiner Abmahnung (BAG vom 30.06.1983, AP Nr. 15 zu Art. 140 GG [Richardi] = EzA § 1 KSchG Tendenzbetrieb Nr. 14; BAG vom 16.08.1990, AP Nr. 10 zu § 611 BGB Treuepflicht = EzA § 4 n. F. KSchG Nr. 38).
  • OLG München, 13.10.1994 - 29 U 2678/94
    Auszug aus LAG Hamm, 26.01.1995 - 4 Sa 1205/94
    Auch die Einräumung eines 3 % übersteigenden Personalrabatts für die Mitarbeiter aller in einem Einkaufszentrum tätigen selbständigen Unternehmen ist unzulässig (OLG München vom 13.10.1994, WRP 1995, 70 ).
  • LAG Hessen, 06.09.1979 - 9 Sa 51/79
    Auszug aus LAG Hamm, 26.01.1995 - 4 Sa 1205/94
    Verstöße gegen eine bekannte Personalrabattregelung rechtfertigen in aller Regel - vor allem dann, wenn die Mitarbeiter hierüber immer wieder belehrt werden - eine außerordentliche Kündigung (LAG Frankfurt/Main vom 06.09.1979 - 9 Sa 51/79 -, n.v.).
  • OLG Hamburg, 14.03.1991 - 3 U 211/90

    Voraussetzungen eines Rabattverstoßes; Gewährung eines Rabatts, der nur

    Auszug aus LAG Hamm, 26.01.1995 - 4 Sa 1205/94
    Räumt ein Unternehmer einem Mitarbeiter entgegen § 9 Nr. 3 RbtG einen Preisnachlass auf Waren ein, die nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind, dann ist ein Rabattverstoß nur dann nicht gegeben, wenn der Unternehmer keine Kenntnis von dem Verwendungszweck der Waren hat und alles ihm Zumutbare unternommen hat, um eine Verletzung der Vorschrift zu vermeiden (BGH vom 30.11.1989, WRP 1990, 488; OLG Hamburg vom 14.03.1991, WRP 1991, 809; siehe zur Verantwortlichkeit des Betriebsleiters BayObLG vom 28.10.1987, GRUB 1988, 235).
  • BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 319/62

    Handlungsgehilfe - Handelsgewerbe - Handelsvertreter - Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.01.1995 - 4 Sa 1205/94
    Auch die Verletzung eines für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehenden Wettbewerbsverbotes kann an sich einen wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB darstellen (BAG vom 30.01.1961, AP Nr. 3 zu § 60 HGB [Herschel] = EzA § 60 HGB Nr. 1; BAG vom 06.08.1987, AP Nr. 97 zu § 626 BGB [Baumgärtel] = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 109).
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