Rechtsprechung
LAG Hamm, 26.01.2006 - 8 Sa 1055/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Arbeitnehmerüberlassung / Werkvertrag / Betriebliche Altersversorgung / Verwirkung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 242; AÜG Art. 1 §§ 9, 10, 13
Arbeitnehmerüberlassung / Werkvertrag / Betriebliche Altersversorgung / Verwirkung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Berücksichtigung einer frühzeitigen Betriebszugehörigkeit im Rahmen der Berechnung eines Altersversorgeanspruchs; Das "Rechtsverhältnis" als solches als Verwirkungsgegenstand; Einzelne Ansprüche aus einem Rechtsverhältnis als Gegenstand der Verwirkung; ...
- Judicialis
BGB § 242; ; AÜG Art. 1 § 9; ; AÜG Art. 1 § 10; ; AÜG Art. 1 § 13
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; AÜG Art. 1 § 9 Art. 1 § 10 Art. 1 § 13
Vorbeschäftigungszeiten wegen unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung bei Berechnung von Ruhegeldansprüchen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 23.03.2005 - 5 Ca 3865/04
- LAG Hamm, 26.01.2006 - 8 Sa 1055/05
- BAG - 3 AZR 427/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97
Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes
Auszug aus LAG Hamm, 26.01.2006 - 8 Sa 1055/05
g) Schließlich kann der Kläger seinen Rechtsstandpunkt auch nicht erfolgreich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 15.09.1999 - I ZR 57/97 - NJW 2000, 140, 142) stützen. - BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02
Betriebliche Altersversorgung bei vermuteter Arbeitsvermittlung/unerlaubter …
Auszug aus LAG Hamm, 26.01.2006 - 8 Sa 1055/05
Die nur beiläufig - in einem "obicter dictum" - geäußerten diesbezüglichen Zweifel in der Entscheidung des 3. Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 18.02.2003 - 3 AZR 160/02- AP Nr. 5 zu § 13 AÜG) werden der vorstehenden Differenzierung zwischen der Verwirkung von Rechtsansprüchen und der Verwirkung der auf das Rechtsverhältnis insgesamt bezogenen Befugnis zur Geltendmachung von Fortbestand oder Beendigung nicht gerecht.