Rechtsprechung
   LAG Hamm, 26.04.2013 - 13 TaBV 15/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16677
LAG Hamm, 26.04.2013 - 13 TaBV 15/13 (https://dejure.org/2013,16677)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.04.2013 - 13 TaBV 15/13 (https://dejure.org/2013,16677)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. April 2013 - 13 TaBV 15/13 (https://dejure.org/2013,16677)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,16677) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schulung; Betriebsrat; Betriebsratsvorsitzender; Stellvertreter; das professionelle Leitungsteam; I1

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Schulung; Betriebsrat; Betriebsratsvorsitzender; Stellvertreter; das professionelle Leitungsteam; I1

  • IWW

    § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG § 40 Abs. 1 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahmepflicht der Arbeitgeberin; Schulung BRV und Stellvertreter

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 2 S. 1
    Kostenübernahmepflicht der Arbeitgeberin - Seminar für Betriebsratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter - Schulung "BRV und Stellvertreter - das professionelle Leitungsteam"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 94/09

    Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung - Bestimmtheit des

    Auszug aus LAG Hamm, 26.04.2013 - 13 TaBV 15/13
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 73/10 - NZA 2012, 813; 12.01.2011 - 7 ABR 94/09 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 150; 12.01.2011 - 7 ABR 95/09) ist auf der Grundlage des § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG die Vermittlung von Kenntnissen erforderlich, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und Betriebsrat notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann.
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 95/09

    Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung - Bestimmtheit des

    Auszug aus LAG Hamm, 26.04.2013 - 13 TaBV 15/13
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 73/10 - NZA 2012, 813; 12.01.2011 - 7 ABR 94/09 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 150; 12.01.2011 - 7 ABR 95/09) ist auf der Grundlage des § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG die Vermittlung von Kenntnissen erforderlich, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und Betriebsrat notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann.
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 73/10

    Schulung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Hamm, 26.04.2013 - 13 TaBV 15/13
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 73/10 - NZA 2012, 813; 12.01.2011 - 7 ABR 94/09 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 150; 12.01.2011 - 7 ABR 95/09) ist auf der Grundlage des § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG die Vermittlung von Kenntnissen erforderlich, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und Betriebsrat notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann.
  • ArbG Düsseldorf, 29.09.2017 - 14 BV 85/17

    Betriebsratsschulung, Rechtsverhältnis, zukünftige Leistung, Globalantrag

    aa.Zwar ist die mit dem Feststellungsantrag verfolgte Freistellungsverpflichtung der Arbeitgeberin gegenüber dem Betriebsrat ein Rechtsverhältnis, dessen Bestehen einer gerichtlichen Feststellung zugänglich ist (vgl. LAG Hamm 26.04.2013 - 13 TaBV 15/13 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht