Rechtsprechung
   LAG Hamm, 26.08.2010 - 17 Sa 537/10   

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https://dejure.org/2010,5459
LAG Hamm, 26.08.2010 - 17 Sa 537/10 (https://dejure.org/2010,5459)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.08.2010 - 17 Sa 537/10 (https://dejure.org/2010,5459)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. August 2010 - 17 Sa 537/10 (https://dejure.org/2010,5459)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung einer tariflich ordentlich unkündbaren Sachbearbeiterin einer Kommune mit Kassenbefugnissen wegen des Verdachtes, sie habe versucht, der Barkasse Falschgeldnoten zuzuführen.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Außerordentliche Kündigung einer tariflich ordentlich unkündbaren Sachbearbeiterin einer Kommune mit Kassenbefugnissen wegen des Verdachtes, sie habe versucht, der Barkasse Falschgeldnoten zuzuführen.

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verdacht des Inverkehrbringens von Falschgeld durch eine Sachbearbeiterin der Gewerbemeldestelle rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung ohne soziale Auslauffrist; Außerordentliche Kündigung ohne soziale Auslauffrist bei Verdacht des Inverkehrbringens von Falschgeld ...

  • Betriebs-Berater

    Außerordentliche Kündigung wegen Falschgeld

  • hensche.de

    Kündigung: Außerordentlich, Geschäftsführer

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung ohne soziale Auslauffrist bei Verdacht des Inverkehrbringens von Falschgeld durch eine Sachbearbeiterin der Gewerbemeldestelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Blüten in der Stadtkasse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Blüten im Rathaus - Außerordentliche Kündigung wirksam

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Falschgeld in der Kasse - Kommunale Angestellte im Straßenverkehrsamt wird fristlos entlassen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Falschgeld in der Kasse berechtigt zur Kündigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Falschgeld in der Kasse rechtfertigen außerordentliche Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Falschgeld in Barkasse - Außerordentliche Kündigung wirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Falschgeld in Barkasse - Außerordentliche Kündigung wirksam - Kündigung als Verdachtskündigung zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2236
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

    Auszug aus LAG Hamm, 26.08.2010 - 17 Sa 537/10
    Der Verdacht gegen den Arbeitnehmer kann im Laufe des Kündigungsschutzprozesses bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz rückwirkend ausgeräumt oder verstärkt werden, wobei die (Indiz-) Tatsache bei Kündigungsausspruch vorgelegen haben müssen (BAG 14.09.1994 - 2 AZR 164/94, BAGE 78, 18).
  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06

    Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.08.2010 - 17 Sa 537/10
    Eine Verdachtskündigung kommt aber nur in Betracht, wenn dringende, auf objektiven Tatsachen beruhende schwerwiegende Verdachtsmomente vorliegen und diese geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen bei einem verständigen und gerecht abwägenden Arbeitgeber zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG 29.11.2007 - 2 AZR 724/06, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 40).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Hamm, 26.08.2010 - 17 Sa 537/10
    Unter Umständen kann eine Abmahnung als milderes Mittel zur Wiederherstellung des für die Fortsetzung des Vertrages notwendigen Vertrauens in die Redlichkeit des Arbeitnehmers ausreichen (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, Pressemitteilung Nr. 42/10 zu einer Tatkündigung).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.08.2010 - 17 Sa 537/10
    d) Die Kündigung ist durch Tatsachen gerechtfertigt, aufgrund derer es der Beklagten unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile unzumutbar war, das Arbeitsverhältnis wenigstens für die Dauer einer sozialen Auslauffrist fortzusetzen, die immer dann zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen zu gewähren ist, wenn auch bei unterstellter ordentlicher Kündbarkeit die Einhaltung der Kündigungsfrist nach Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar wäre (BAG 02.03.2006 - 2 AZR 53/05, NZA - RR 2006, 636; 13.04.2000 - 2 AZR 259/99, BAGE 94, 228; KR-Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rdnr. 304).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 437/02

    Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.08.2010 - 17 Sa 537/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann nicht nur eine erwiesene Pflichtverletzung, sondern kann bereits der Verdacht einer strafbaren Handlung mit Bezug zum Arbeitsverhältnis oder zu einer erheblichen Vertragsverletzung geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG 03.07.2003 - 2 AZR 437/02, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 38).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 6/90

    Unterzeichnung der Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.08.2010 - 17 Sa 537/10
    Es schadet auch nicht, wenn die Unterschriften des Urhebers deutlich voneinander abweichen (BGH 21.06.1990, 1 ZB 6/90, MDR 1991, 223; Eichele/Hirtz/Oberheim, Handbuch Berufung im Zivilprozess, 2. Aufl., V Rdnr. 203, 205, 206).
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.08.2010 - 17 Sa 537/10
    Dies erfordert gegebenenfalls einen weiteren Sachvortrag des Arbeitgebers und ermöglicht eine Beweisaufnahme des Gerichts über die tatsächlich streitigen Tatsachen (BAG 23.06.2005 - 2 AZR 193/04, NZA 2005, 1233).
  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 259/99

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.08.2010 - 17 Sa 537/10
    d) Die Kündigung ist durch Tatsachen gerechtfertigt, aufgrund derer es der Beklagten unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile unzumutbar war, das Arbeitsverhältnis wenigstens für die Dauer einer sozialen Auslauffrist fortzusetzen, die immer dann zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen zu gewähren ist, wenn auch bei unterstellter ordentlicher Kündbarkeit die Einhaltung der Kündigungsfrist nach Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar wäre (BAG 02.03.2006 - 2 AZR 53/05, NZA - RR 2006, 636; 13.04.2000 - 2 AZR 259/99, BAGE 94, 228; KR-Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rdnr. 304).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.08.2010 - 17 Sa 537/10
    Im zweiten Schritt ist festzustellen, ob unter Abwägung der Umstände des Einzelfalls eine Weiterbeschäftigung zumutbar ist (BAG 27.04.2006 - 2 AZR 415/05, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 17).
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