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   LAG Hamm, 26.11.2015 - 15 Sa 784/15   

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https://dejure.org/2015,54029
LAG Hamm, 26.11.2015 - 15 Sa 784/15 (https://dejure.org/2015,54029)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.11.2015 - 15 Sa 784/15 (https://dejure.org/2015,54029)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. November 2015 - 15 Sa 784/15 (https://dejure.org/2015,54029)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Tätlichkeit zwischen Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmer und - jetzigem - Geschäftsführer der Arbeitgeberin; arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag

  • IWW

    § 445 ZPO, § ... 447 ZPO, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 2 lit. c, 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 626 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 445 Abs. 1 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 9 Abs. 1 Satz 3 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 9 KSchG, § 9 Abs. 2 KSchG, § 622 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 BGB, § 10 Abs. 2 KSchG, § 92 Abs. 2 1. Alt. ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Tätlichkeiten eines Arbeitnehmers gegenüber dem späteren Geschäftsführer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tätlichkeit zwischen Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmer und - jetzigem - Geschäftsführer der Arbeitgeberin; arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag

  • rechtsportal.de

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Tätlichkeiten eines Arbeitnehmers gegenüber dem späteren Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2015 - 15 Sa 784/15
    Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses kommt vor allem dann in Betracht, wenn während des Kündigungsschutzprozesses zusätzliche Spannungen zwischen den Parteien auftreten, die dem Antragsteller eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen (BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08, NZA 2010, 698; BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06, NZA 2009, 312).

    Während es für die Rechtswirksamkeit der Kündigung auf eine rückwirkende Bewertung der vorgetragenen Kündigungsgründe ankommt, betrifft § 9 KSchG die zukünftige Beziehung der Arbeitsvertragsparteien (BAG, 10.12.2009, a.a.O.).

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2015 - 15 Sa 784/15
    Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses kommt vor allem dann in Betracht, wenn während des Kündigungsschutzprozesses zusätzliche Spannungen zwischen den Parteien auftreten, die dem Antragsteller eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen (BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08, NZA 2010, 698; BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06, NZA 2009, 312).

    Als Auflösungsgrund geeignet sind demnach etwa Beleidigungen oder sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (BAG, 10.07.2008, a.a.O.; BAG, 24.03.2011, a.a.O.).

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2015 - 15 Sa 784/15
    Es ist zu fragen, ob in der Zukunft eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit der Arbeitsvertragsparteien zu erwarten ist (BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09, juris).

    Als Auflösungsgrund geeignet sind demnach etwa Beleidigungen oder sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (BAG, 10.07.2008, a.a.O.; BAG, 24.03.2011, a.a.O.).

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2015 - 15 Sa 784/15
    Zwar geht auch die Berufungskammer mit den Parteien und dem Arbeitsgericht davon aus, dass Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern bzw. zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung "an sich" darstellen können (LAG Hamm, 18.07.2006, a.a.O.; BAG, 31.03.1993, 2 AZR 492/92 m.w.N., DB 1994, 839).

    Wenn auch mit dem Bundesarbeitsgericht davon auszugehen ist, dass es bei einer Kündigung wegen Tätlichkeiten unter Arbeitskollegen grundsätzlich einer Abmahnung nicht bedarf (BAG, 31.03.1993, a.a.O.), ist gleichwohl auch das Prognoseprinzip zu berücksichtigen.

  • LAG Hamm, 18.07.2006 - 9 Sa 1899/05

    Außerordentliche Kündigung bei Tätlichkeiten unter Arbeitskollegen; keine

    Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2015 - 15 Sa 784/15
    Der Kündigende muss die Voraussetzungen für die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung in vollem Umfang darlegen und beweisen (vgl. nur LAG Hamm, 18.07.2006 - 9 Sa 1899/05, juris).

    Zwar geht auch die Berufungskammer mit den Parteien und dem Arbeitsgericht davon aus, dass Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern bzw. zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung "an sich" darstellen können (LAG Hamm, 18.07.2006, a.a.O.; BAG, 31.03.1993, 2 AZR 492/92 m.w.N., DB 1994, 839).

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2015 - 15 Sa 784/15
    Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (st. Rspr. BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12, NZA 2013, 1416; BAG 25.10.12 - 2 AZR 700/11, NZA 2013, 371; BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11, NZA 2013, 137) .

    Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen dementsprechend zur Rechtfertigung eines dringenden Tatverdachts nicht aus (BAG 25.10.2012, a.a.O.; BAG, 24.05.2012, a.a.O.).

  • BAG, 15.02.1973 - 2 AZR 16/72

    Verschulden bei Vertragsschluß - Abfindung - Ausschluß von

    Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2015 - 15 Sa 784/15
    Darüber hinaus soll die Abfindung auch Sanktionswirkung entfalten, in dem sie den Arbeitgeber davon abhalten soll, zukünftig sozial ungerechtfertigte Kündigungen auszusprechen (BAG, 15.02.1973 - 2 AZR 16/72, BAGE 25, 43).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2015 - 15 Sa 784/15
    Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (st. Rspr. BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12, NZA 2013, 1416; BAG 25.10.12 - 2 AZR 700/11, NZA 2013, 371; BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11, NZA 2013, 137) .
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2015 - 15 Sa 784/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15 m.w.N., NZA 2016, 161), der die Berufungskammer in ihrer Entscheidung folgt, ist dabei die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung in zwei Stufen zu prüfen.
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen -

    Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2015 - 15 Sa 784/15
    Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (st. Rspr. BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12, NZA 2013, 1416; BAG 25.10.12 - 2 AZR 700/11, NZA 2013, 371; BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11, NZA 2013, 137) .
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

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