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   LAG Hamm, 27.01.1999 - 18 Sa 919/98   

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LAG Hamm, 27.01.1999 - 18 Sa 919/98 (https://dejure.org/1999,16642)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27.01.1999 - 18 Sa 919/98 (https://dejure.org/1999,16642)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27. Januar 1999 - 18 Sa 919/98 (https://dejure.org/1999,16642)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte Vergütungsgruppe; Beschäftigung im im polizeilichen Erkennungsdienst (Tätigkeit des Kfz- und Gerätewartes); Anwendbarkeit der Vorschriften des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) in der jeweils gültigen Fassung; Einstufung in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • ArbG Gelsenkirchen, 09.12.2015 - 2 Ca 1167/15

    Eingruppierung, Kraftfahrzeug- und Geräteverwalter, selbstständige Leistungen

    Dass diese Abwägungsprozesse bei entsprechender Routine durchaus schnell ablaufen können, steht nicht entgegen (vgl. BAG, Urteil vom 21.03.2012, Az. 4 AZR 266/10, BeckRS 2012, 70095; BAG, Urteil vom 10.12.1997, Az. 4 AZR 350/96, AP BAT 1975 § 22, 23 Nr. 235; LAG Berlin-Branenburg, Urteil vom 20.12.2013, Az. 12 Sa 1340/13, juris; LAG Hamm, Urteil vom 27.01.1999, Az. 18 Sa 919/98, BeckRS 1999, 30777454).

    Aus dem Tatsachenvortrag des Klägers muss sich ergeben, inwieweit ein Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum besteht, inwieweit Abwägungsprozesse verlangt werden, in welchem Umfang also eine eigene geistige Initiative gefordert wird (BAG, Urteil vom 10.12.1997, a. a. O.; LAG Hamm, Urteil vom 27.01.1999, a. a. O.).

    Soweit insoweit ein Ermessensspielraum besteht, ist dieser unbeachtlich und ist nicht geeignet, von selbstständigen Leistungen im Tarifsinne auszugehen (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 27.01.1999, a. a. O.).

  • LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 47/16

    TV-L; Eingruppierung; Kraftfahrzeug- und Geräteverwalter; selbständige Leistungen

    Die Tätigkeit des Tarifbeschäftigten im Aufgabenfeld des Kraftfahrzeug- und Geräteverwaltens einer Polizeiwache erfordert keine selbständigen Leistungen im Sinne der Entgeltgruppe 8 TV-L (im Anschluss an LAG Hamm, Urteil vom 27.01.1999 - 18 Sa 919/98 - zu den Vergütungsgruppen V c / VI b BAT).

    Die Tätigkeit eines im klassischen Aufgabenfeld des Kraftfahrzeug- und Geräteverwalters einer Polizeiwache eingesetzten Tarifbeschäftigten erfordert danach keine selbständigen Leistungen im Sinne der Entgeltordnung zum TV-L. Insoweit folgt die Berufungskammer zugleich den Ausführungen der 18. Kammer zum Vorliegen selbständiger Leistungen des KGV unter dem Regime der Vergütungsordnung zum BAT, dort Vergütungsgruppen V c und VI b BAT (LAG Hamm, Urteil vom 27.01.1999 - 18 Sa 919/98 - juris).

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