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   LAG Hamm, 27.01.2012 - 10 Sa 1543/11   

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https://dejure.org/2012,7606
LAG Hamm, 27.01.2012 - 10 Sa 1543/11 (https://dejure.org/2012,7606)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27.01.2012 - 10 Sa 1543/11 (https://dejure.org/2012,7606)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27. Januar 2012 - 10 Sa 1543/11 (https://dejure.org/2012,7606)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Tarifbindung; Verbandszugehörigkeit; Wechsel des Arbeitgebers in die OT-Mitgliedschaft; Tarifautonomie; Erforderlichkeit der klaren und eindeutigen Trennung der Befugnisse der Mitglieder mit und ohne Tarifbindung; Ausschluss der OT-Mitglieder von Abstimmungen über ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 3 Abs. 1, 4 TVG; §§ 25, 242, 611 BGB; § 8 Abs. 5 TzBfG
    Tarifbindung; Verbandszugehörigkeit; Wechsel des Arbeitgebers in die OT-Mitgliedschaft; Tarifautonomie; Erforderlichkeit der klaren und eindeutigen Trennung der Befugnisse der Mitglieder mit und ohne Tarifbindung; Ausschluss der OT-Mitglieder von Abstimmungen über ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Elternzeit; Vergütungsanspruch einschließlich zwischenzeitlich erfolgter Lohnerhöhungen; Rechtzeitige Geltendmachung in Ansehung tariflicher Ausschlussfristen; Wirksamkeit des Wechsels eines Arbeitgebers in die OT-Mitgliedschaft

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; TVG § 3 Abs. 1
    Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Elternzeit; Vergütungsanspruch einschließlich zwischenzeitlich erfolgter Lohnerhöhungen; Rechtzeitige Geltendmachung in Ansehung tariflicher Ausschlussfristen; Wirksamkeit des Wechsels eines Arbeitgebers in die OT-Mitgliedschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • LAG Hamm, 13.01.2012 - 10 Sa 1028/11

    Auslegung der Satzung eines Arbeitgeberverbands

    Auszug aus LAG Hamm, 27.01.2012 - 10 Sa 1543/11
    Er ist einer von 26 Industriearbeitgeberverbänden der M5- und E2 in N1-W2, die ihre Zuständigkeit zum Abschluss von Flächentarifverträgen aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Verband der M5- und E2 N1-W2 e. V. - M5 N2 - gemäß § 2 Ziffer 2 der Satzung von M5 N2 (Bl. 349 ff. d. A. 10 Sa 1028/11 Landesarbeitsgericht Hamm) seit Jahren an den Verband der M5- und E2 N1-W2 e. V. übertragen haben.

    Bereits vor der Neufassung der Satzung des Unternehmerverbandes vom 10.06.2008 war zwischen M5 N2 und der IG M5 für die Beklagte am 13.06.2007 ein "firmenbezogener Unternehmens- und Beschäftigungssicherungsvertrag" (Bl. 59 ff. d. A. 10 Sa 1028/11 Landesarbeitsgericht Hamm) abgeschlossen worden.

    In einer Ergänzungsvereinbarung zum firmenbezogenen Unternehmens- und Beschäftigungssicherungsvertrag vom 22.12.2008 (Bl. 66 d. A. 10 Sa 1028/11 Landesarbeitsgericht Hamm) war folgendes vereinbart worden:.

    Diese Tarifverhandlungen führten zudem zu dem ERA-Entgeltabkommen vom 18.02.2010 (im Folgenden: ERA-EA, Bl. 42 ff. d. A. 10 Sa 1028/11 Landesarbeitsgericht Hamm), mit dem mit Wirkung ab 01.04.2011 die Monatsgrundentgelte um 2, 7 % erhöht wurden.

    Auf das Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Unternehmerverbandes vom 25.02.2010 (Bl. 109 ff. d. A. 10 Sa 1028/11 Landesarbeitsgericht Hamm) wird Bezug genommen.

    Mit Schreiben vom 14.04.2010 (Bl. 53 d. A. 10 Sa 1028/11 Landesarbeitsgericht Hamm) informierte die Beklagte den bei ihr bestehenden Betriebsrat über den Wechsel in die OT-Mitgliedschaft zum 01.01.2010 und die Absicht, die Tarifvereinbarungen für 2010 nicht mehr umzusetzen.

    Insoweit wiederholt die Beklagte ihr Vorbringen in den Musterverfahren 2 Ca 716/10 Arbeitsgericht Minden = 10 Sa 1028/11 Landesarbeitsgericht Hamm, 2 Ca 717/10 Arbeitsgericht Minden = 10 Sa 1029/11 Landesarbeitsgericht Hamm und 2 Ca 742/10 Arbeitsgericht Minden = 10 Sa 1030/11 Landesarbeitsgericht Hamm und nimmt auf ihr dortiges Vorbringen Bezug.

    Auf den Inhalt dieser Akten wird ebenso Bezug genommen wie auf den Inhalt der ebenfalls informationshalber beigezogenen Akten 2 Ca 716/10 Arbeitsgericht Minden = 10 Sa 1028/11 Landesarbeitsgericht Hamm.

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus LAG Hamm, 27.01.2012 - 10 Sa 1543/11
    Auch durch die bloße Möglichkeit, die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband auch als OT-Mitgliedschaft zu erwerben, entsteht keine die Funktionsfähigkeit des Tarifsystems gefährdende Intransparenz (BAG 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 19, Rn. 19 ff.; BAG 04.06.2008 - 4 AZR 419/07 - AP TVG § 3 Nr. 38, Rn. 26 ff.; BAG 22.04.2009 - 4 AZR 111/08 - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 26, Rn. 27; BAG 26.08.2009 - 4 AZR 294/08 - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 28, Rn. 31; BAG 15.12.2010 - 4 AZR 256/09 - DB 2011, 1001, Rn. 24; Löwisch/Rieble, TVG, 2. Aufl., Rn. 64 ff.; Buchner, NZA 1994, 2 ff.; Thüsing/Stelljes, ZfA 2005, 527; Deinert, RdA 2007, 83; Bayreuther, BB 2007, 325 m.w.N.).

    Nur so ist die Unterwerfung der Mitglieder der Tarifvertragsparteien unter die Normen des Tarifvertrages legitimiert, und nur so kann von der Angemessenheitsvermutung der in Tarifverträgen ausgehandelten und vereinbarten (Mindest-)Arbeitsbedingungen ausgegangen werden (BAG 04.06.2008 - 4 AZR 419/07 - AP TVG § 3 Nr. 38, Rn. 65).

    Eine unmittelbare Einflussnahme von OT-Mitgliedern auf tarifpolitische Entscheidungen ist nicht zulässig (BAG 04.06.2008 - 4 AZR 419/07 - AP TVG § 3 Nr. 38, Rn. 39; BAG 22.04.2009 - 4 AZR 111/08 - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 26, Rn. 29; BAG 20.05.2009 - 4 AZR 179/07 - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 27, Rn. 17; BAG 15.12.2010 - 4 AZR 256/09 - DB 2011, 1001, Rn. 24 ff.; Deinert, RdA 2007, 83, 86; Besgen, Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung, S. 116 f.; Buchner, NZA 1994, 2, 6 m.w.N.).

    Denn dem Verband ist es auch nicht verwehrt, sich durch an die tarifpolitischen Entscheidungen nicht gebundene außenstehende Dritte beraten zu lassen (BAG 04.06.2008 - 4 AZR 419/07 - AP TVG § 3 Nr. 38, Rn. 39; BAG 22.04.2009 - 4 AZR 111/08 - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 26, Rn. 29; BAG 20.05.2009 - 4 AZR 179/08 - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 27, Rn. 24; Deinert, RdA 2007, 83, 86).

    Dies allein ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 04.06.2008 - 4 AZR 419/07 - AP TVG § 3 Nr. 38, Rn. 38; BAG 15.12.2010 - 4 AZR 256/09 - DB 2011, 1001, Rn. 26) unzureichend.

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 179/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft -

    Auszug aus LAG Hamm, 27.01.2012 - 10 Sa 1543/11
    Eine unmittelbare Einflussnahme von OT-Mitgliedern auf tarifpolitische Entscheidungen ist nicht zulässig (BAG 04.06.2008 - 4 AZR 419/07 - AP TVG § 3 Nr. 38, Rn. 39; BAG 22.04.2009 - 4 AZR 111/08 - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 26, Rn. 29; BAG 20.05.2009 - 4 AZR 179/07 - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 27, Rn. 17; BAG 15.12.2010 - 4 AZR 256/09 - DB 2011, 1001, Rn. 24 ff.; Deinert, RdA 2007, 83, 86; Besgen, Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung, S. 116 f.; Buchner, NZA 1994, 2, 6 m.w.N.).

    Denn dem Verband ist es auch nicht verwehrt, sich durch an die tarifpolitischen Entscheidungen nicht gebundene außenstehende Dritte beraten zu lassen (BAG 04.06.2008 - 4 AZR 419/07 - AP TVG § 3 Nr. 38, Rn. 39; BAG 22.04.2009 - 4 AZR 111/08 - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 26, Rn. 29; BAG 20.05.2009 - 4 AZR 179/08 - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 27, Rn. 24; Deinert, RdA 2007, 83, 86).

    Unschädlich ist es auch, wenn die Satzung eines Arbeitgeberverbandes keine Unterscheidung bei der Beitragspflicht für OT-Mitglieder und Mitglieder mit Tarifbindung trifft (BAG 20.05.2009 - 4 AZR 179/08 - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 27, Rn. 25).

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