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   LAG Hamm, 27.04.2005 - 10 TaBV 144/04   

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https://dejure.org/2005,4584
LAG Hamm, 27.04.2005 - 10 TaBV 144/04 (https://dejure.org/2005,4584)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27.04.2005 - 10 TaBV 144/04 (https://dejure.org/2005,4584)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27. April 2005 - 10 TaBV 144/04 (https://dejure.org/2005,4584)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Mitbestimmung des Betriebsrats VersetzungEingliederung/ Zuordnung eines Arbeitnehmers bei ruhendem Arbeitsverhältnis

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 S. 1 BetrVG§ 7 BetrVG§ 13 Abs. 1 S 2 BPersVG
    Mitbestimmung des Betriebsrats VersetzungEingliederung/ Zuordnung eines Arbeitnehmers bei ruhendem Arbeitsverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versetzung eines Arbeitnehmers in einen anderen Betrieb des Arbeitgebers ; Bestehen eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats; Aufhebung der Eingliederung und der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers durch Ruhen des Arbeitsverhältnisses ; Analoge Anwendbarkeit des § ...

  • Judicialis

    BetrVG § 7; ; BetrVG § 95 Abs. 3 S. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 1; ; BPersVG § 13 Abs. 1 S 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung des Betriebsrats Versetzung Eingliederung/Zuordnung eines Arbeitnehmers bei ruhendem Arbeitsverhältnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 590
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99

    Umsetzung einer Altenpflegekraft auf eine andere Station - Versetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2005 - 10 TaBV 144/04
    Dies gilt auch für das Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG, weil in diesem Rahmen - jenseits von einem konkreten Einzelfall - die Frage geklärt wird, ob eine Maßnahme, die in gleicher Weise im Betrieb häufiger auftritt, als personelle Einzelmaßnahme dem Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG unterliegt oder nicht (BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 26; BAG, Beschluss vom 15.12.1998 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 56; BAG, Beschluss vom 21.09.1999 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 21; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36; BAG, Beschluss vom 12.11.2002 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 41; BAG, Beschluss vom 21.01.2003 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 117; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 81 Rz. 23).

    Die Zuwendung eines anderen Arbeitsbereichs liegt dann vor, wenn dem Arbeitnehmer ein neuer Tätigkeitsbereich übertragen wird, so dass der Gegenstand der nunmehr geforderten Arbeitsleistung, also der Inhalt der Arbeitsaufgabe, ein anderer wird und sich das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert (BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 25; BAG, Beschluss vom 23.11.1993 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 33; BAG, Beschluss vom 02.04.1996 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 34; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36; LAG Hamm, Beschluss vom 10.10.2003 - NZA-RR 2004, 136; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 103; DKK/Kittner, BetrVG, 9. Aufl., § 99 Rz. 90).

    Dabei kommt es darauf an, ob sich die Tätigkeiten vor und nach der Zuweisung so voneinander unterscheiden, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine andere angesehen werden kann (BAG, Beschluss vom 22.04.1997 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 14; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36).

    Allerdings stellt nicht jede Änderung des Arbeitsbereichs eine mitbestimmungspflichtige Versetzung dar; die Veränderung muss vielmehr so erheblich sein, dass ein vom bisherigen zu unterscheidender Arbeitsbereichs vorliegt und sich das Gesamtbild der Tätigkeit ändert (BAG, Beschluss vom 23.11.1993 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 33; BAG, Urteil vom 02.04.1996 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 34; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 104; DKK/Kittner, a.a.O., § 99 Rz. 91).

    Nur eine geringfügige räumliche Verlegung des bisherigen Arbeitsplatzes am selben Ort stellt noch keine Versetzung im Sinne des § 95 Abs. 3 BetrVG dar (BAG, Beschluss vom 10.04.1984 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 4; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 121; ErfK/Kania, 5. Aufl., § 99 BetrVG Rz. 15); darüber hinaus stellt auch die Versetzung eines Arbeitnehmers von einem Betrieb eines Arbeitgebers in einen anderen Betrieb desselben Arbeitgebers eine Versetzung im Sinne der §§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG dar (BAG, Beschluss vom 20.09.1990 - AP Nr. 84 zu § 99 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 26; BAG, Urteil vom 26.01.1993 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 102; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 19 und 147; DKK/Kittner, a.a.O, § 99 Rz. 95; ErfK/Kania, a.a.O., § 99 BetrVG Rz. 15 m.w.N.).

  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90

    Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2005 - 10 TaBV 144/04
    Dies gilt auch für das Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG, weil in diesem Rahmen - jenseits von einem konkreten Einzelfall - die Frage geklärt wird, ob eine Maßnahme, die in gleicher Weise im Betrieb häufiger auftritt, als personelle Einzelmaßnahme dem Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG unterliegt oder nicht (BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 26; BAG, Beschluss vom 15.12.1998 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 56; BAG, Beschluss vom 21.09.1999 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 21; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36; BAG, Beschluss vom 12.11.2002 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 41; BAG, Beschluss vom 21.01.2003 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 117; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 81 Rz. 23).

    Nur eine geringfügige räumliche Verlegung des bisherigen Arbeitsplatzes am selben Ort stellt noch keine Versetzung im Sinne des § 95 Abs. 3 BetrVG dar (BAG, Beschluss vom 10.04.1984 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 4; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 121; ErfK/Kania, 5. Aufl., § 99 BetrVG Rz. 15); darüber hinaus stellt auch die Versetzung eines Arbeitnehmers von einem Betrieb eines Arbeitgebers in einen anderen Betrieb desselben Arbeitgebers eine Versetzung im Sinne der §§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG dar (BAG, Beschluss vom 20.09.1990 - AP Nr. 84 zu § 99 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 26; BAG, Urteil vom 26.01.1993 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 102; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 19 und 147; DKK/Kittner, a.a.O, § 99 Rz. 95; ErfK/Kania, a.a.O., § 99 BetrVG Rz. 15 m.w.N.).

    Das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG dient vor allem dem Schutz der Interessen der Belegschaft und daneben auch dem Schutz des einzelnen von der personellen Maßnahme, insbesondere einer Versetzung, betroffenen Arbeitnehmers (BAG, Beschluss vom 20.09.1990 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 84; BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 26).

  • BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95

    Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2005 - 10 TaBV 144/04
    Die Zuwendung eines anderen Arbeitsbereichs liegt dann vor, wenn dem Arbeitnehmer ein neuer Tätigkeitsbereich übertragen wird, so dass der Gegenstand der nunmehr geforderten Arbeitsleistung, also der Inhalt der Arbeitsaufgabe, ein anderer wird und sich das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert (BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 25; BAG, Beschluss vom 23.11.1993 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 33; BAG, Beschluss vom 02.04.1996 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 34; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36; LAG Hamm, Beschluss vom 10.10.2003 - NZA-RR 2004, 136; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 103; DKK/Kittner, BetrVG, 9. Aufl., § 99 Rz. 90).

    Allerdings stellt nicht jede Änderung des Arbeitsbereichs eine mitbestimmungspflichtige Versetzung dar; die Veränderung muss vielmehr so erheblich sein, dass ein vom bisherigen zu unterscheidender Arbeitsbereichs vorliegt und sich das Gesamtbild der Tätigkeit ändert (BAG, Beschluss vom 23.11.1993 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 33; BAG, Urteil vom 02.04.1996 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 34; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 104; DKK/Kittner, a.a.O., § 99 Rz. 91).

  • LAG Hamburg, 14.07.1999 - 8 TaBV 5/99

    Streit zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber in einem Verfahren über die

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2005 - 10 TaBV 144/04
    Das gilt auch für längerfristige Zeiträume, in denen das Arbeitsverhältnis ruht (Fitting, a.a.O., § 7 Rz. 29; DKK/Schneider, a.a.O., § 7 Rz. 12; Richardi/Thüsing, BetrVG, 9. Aufl., § 7 Rz. 42 f.; Kreutz, GK-BetrVG, 7. Aufl., § 7 Rz. 22; Reichold in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrechtskommentar, 2004, § 7 BetrVG Rz. 13; LAG Hamburg, Beschluss vom 14.07.1999 - 8 TaBV 5/99 -).
  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 67/82

    Versetzungsbegriff des BetrVG

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2005 - 10 TaBV 144/04
    Nur eine geringfügige räumliche Verlegung des bisherigen Arbeitsplatzes am selben Ort stellt noch keine Versetzung im Sinne des § 95 Abs. 3 BetrVG dar (BAG, Beschluss vom 10.04.1984 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 4; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 121; ErfK/Kania, 5. Aufl., § 99 BetrVG Rz. 15); darüber hinaus stellt auch die Versetzung eines Arbeitnehmers von einem Betrieb eines Arbeitgebers in einen anderen Betrieb desselben Arbeitgebers eine Versetzung im Sinne der §§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG dar (BAG, Beschluss vom 20.09.1990 - AP Nr. 84 zu § 99 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 26; BAG, Urteil vom 26.01.1993 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 102; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 19 und 147; DKK/Kittner, a.a.O, § 99 Rz. 95; ErfK/Kania, a.a.O., § 99 BetrVG Rz. 15 m.w.N.).
  • BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb; Zuständigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2005 - 10 TaBV 144/04
    Nur eine geringfügige räumliche Verlegung des bisherigen Arbeitsplatzes am selben Ort stellt noch keine Versetzung im Sinne des § 95 Abs. 3 BetrVG dar (BAG, Beschluss vom 10.04.1984 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 4; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 121; ErfK/Kania, 5. Aufl., § 99 BetrVG Rz. 15); darüber hinaus stellt auch die Versetzung eines Arbeitnehmers von einem Betrieb eines Arbeitgebers in einen anderen Betrieb desselben Arbeitgebers eine Versetzung im Sinne der §§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG dar (BAG, Beschluss vom 20.09.1990 - AP Nr. 84 zu § 99 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 26; BAG, Urteil vom 26.01.1993 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 102; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 19 und 147; DKK/Kittner, a.a.O, § 99 Rz. 95; ErfK/Kania, a.a.O., § 99 BetrVG Rz. 15 m.w.N.).
  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2005 - 10 TaBV 144/04
    Dies gilt auch für das Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG, weil in diesem Rahmen - jenseits von einem konkreten Einzelfall - die Frage geklärt wird, ob eine Maßnahme, die in gleicher Weise im Betrieb häufiger auftritt, als personelle Einzelmaßnahme dem Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG unterliegt oder nicht (BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 26; BAG, Beschluss vom 15.12.1998 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 56; BAG, Beschluss vom 21.09.1999 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 21; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36; BAG, Beschluss vom 12.11.2002 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 41; BAG, Beschluss vom 21.01.2003 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 117; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 81 Rz. 23).
  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 84/96

    Wechsel vom Einzel- in den Gruppenakkord als mitbestimmungspflichtige Versetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2005 - 10 TaBV 144/04
    Dabei kommt es darauf an, ob sich die Tätigkeiten vor und nach der Zuweisung so voneinander unterscheiden, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine andere angesehen werden kann (BAG, Beschluss vom 22.04.1997 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 14; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36).
  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 21/90

    Versetzung bei Übergang zur Schichtarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2005 - 10 TaBV 144/04
    Die Zuwendung eines anderen Arbeitsbereichs liegt dann vor, wenn dem Arbeitnehmer ein neuer Tätigkeitsbereich übertragen wird, so dass der Gegenstand der nunmehr geforderten Arbeitsleistung, also der Inhalt der Arbeitsaufgabe, ein anderer wird und sich das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert (BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 25; BAG, Beschluss vom 23.11.1993 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 33; BAG, Beschluss vom 02.04.1996 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 34; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36; LAG Hamm, Beschluss vom 10.10.2003 - NZA-RR 2004, 136; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 103; DKK/Kittner, BetrVG, 9. Aufl., § 99 Rz. 90).
  • BAG, 27.05.1982 - 6 ABR 105/79

    Versetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2005 - 10 TaBV 144/04
    Die von den personellen Maßnahmen betroffenen Mitarbeiter waren am vorliegenden Beschlussverfahren nicht zu beteiligen (BAG, Beschluss vom 27.05.1982 - AP ArbGG 1979 § 80 Nr. 3; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 22. Aufl., § 99 Rz. 235).
  • LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 104/03

    Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung bzw. Versetzung bei Änderung der

  • BAG, 12.08.1997 - 1 ABR 7/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung von Postbeamten

  • BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 5/02

    Betriebsvereinbarung über Gehaltssystem von AT-Angestellten

  • BGH, 25.10.2004 - II ZR 413/02

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage eines Versorgungsempfängers/-anwärters in

  • LAG Hamm, 24.11.2006 - 10 Sa 985/06

    Anspruch auf Zahlung einer zusätzlichen Abfindung aus Sozialplan;Auslegung eines

    Insbesondere die rechtliche und tatsächliche Zugehörigkeit zum Betrieb der P4xx blieb während des ruhenden Arbeitsverhältnisses erhalten (BAG, Urteil vom 10.05.1989 - AP BErzGG § 15 Nr. 2; BAG, Urteil vom 03.08.1999 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 156; LAG Hamm, Beschluss vom 27.04.2005 - NZA-RR 2005, 590 m.w.N.).
  • ArbG Bonn, 11.06.2013 - 6 BV 138/12

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung eines langjährig

    ( vergl. LAG I., Beschluss vom 27.04.2005, 10 TaBV 144/04; Richardi/Thüsing, Betriebsverfassungsrecht 13. Auflage, § 99 Rn. 100 a ).
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