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   LAG Hamm, 27.04.2017 - 18 Sa 1022/16   

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LAG Hamm, 27.04.2017 - 18 Sa 1022/16 (https://dejure.org/2017,39165)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27.04.2017 - 18 Sa 1022/16 (https://dejure.org/2017,39165)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27. April 2017 - 18 Sa 1022/16 (https://dejure.org/2017,39165)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 2
    Änderungskündigung; Vergütungsautomatik; Nebenabreden; AVR Caritas

  • rechtsportal.de

    KSchG § 2
    Wirksamkeit einer Änderungskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 640
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2017 - 18 Sa 1022/16
    Die Verhältnismäßigkeitsprüfung einer Änderungskündigung hat auszugehen von den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, die mit dem gekündigten Arbeitnehmer getroffen worden sind (BAG, Urteil vom 23.06.2015 - 2 AZR 642/04).

    (a) Ein dringendes betriebliches Änderungserfordernis im Sinne des § 2 Abs. 1, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG für die Änderung vertraglicher Nebenabreden kommt in Betracht, wenn die Nebenabrede an Umstände anknüpft, die erkennbar nicht während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses gleich bleiben müssen; möchte sich der Arbeitgeber wegen veränderter Umstände von einer solchen Nebenabrede lösen, so kann dies eine Änderungskündigung erforderlich machen, wenn die Parteien nicht von vornherein in der Nebenabrede einen Widerrufsvorbehalt vereinbart haben (BAG, Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 74/02, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04, Urteil vom 20.06.2013 - 2 AZR 396/12, Urteil vom 05.06.2014 - 2 AZR 615/13).

    Bei einer vom Arbeitgeber angestrebten Änderung von Tätigkeit und Vergütung muss die Vergütungsänderung nicht selbständig gerechtfertigt sein, wenn sich die Höhe der Vergütung aus einem Vergütungssystem, etwa einem Lohn- und Gehaltstarifvertrag ergibt, mit dem für die Eingruppierung maßgeblich auf die jeweiligen Tätigkeitsmerkmale abgestellt wird (BAG, Urteil vom 18.10.2000 - 2 AZR 465/99, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04, Urteil vom 27.11.2008 - 2 AZR 757/07, Urteil vom 09.09.2010 - 2 AZR 936/08).

    Die Rechtsprechung macht insoweit eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Arbeitgeber darlegen muss, inwiefern sich der Wert der Arbeitsleistung gegenüber dem bisherigen Zustand verändert hat, wenn er eine Anpassung der Vergütung im Wege der Änderungskündigung vornehmen will (BAG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04, Urteil vom 03.04.2008 - 2 AZR 500/06).

    Die Vorschrift zielt auf den Schutz des bisherigen Vertragsinhalts (BAG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04).

  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 74/02

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2017 - 18 Sa 1022/16
    (a) Ein dringendes betriebliches Änderungserfordernis im Sinne des § 2 Abs. 1, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG für die Änderung vertraglicher Nebenabreden kommt in Betracht, wenn die Nebenabrede an Umstände anknüpft, die erkennbar nicht während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses gleich bleiben müssen; möchte sich der Arbeitgeber wegen veränderter Umstände von einer solchen Nebenabrede lösen, so kann dies eine Änderungskündigung erforderlich machen, wenn die Parteien nicht von vornherein in der Nebenabrede einen Widerrufsvorbehalt vereinbart haben (BAG, Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 74/02, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04, Urteil vom 20.06.2013 - 2 AZR 396/12, Urteil vom 05.06.2014 - 2 AZR 615/13).

    Die Vertragsabreden, mit denen sich die Rechtsprechung insoweit befasst hat, betrafen bspw. einen Mietkostenzuschuss (BAG, Urteil vom 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79), die kostenlose Beförderung von Arbeitnehmern (BAG, Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 74/02), die pauschale Abgeltung von Überstunden (BAG, Urteil vom 23.11.2000 - 2 AZR 547/99), den Ort der Arbeitsleistung (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.06.2006 - 5 Sa 181/06), ein System der Reisekostenerstattung (LAG Hamm, Urteil vom 16.03.2006 - 15 Sa 1447/05), Urlaubsansprüche und Ausschlussfristen (LAG Nürnberg, Urteil vom 26.07.2005 - 6 Sa 26/05).

    Beruft sich der Arbeitgeber, der mit einzelnen oder allen Arbeitnehmern derartige Sonderregelungen vereinbart hat, auf inzwischen veränderte Umstände, so stützt er regelmäßig die geltend gemachten dringenden betrieblichen Erfordernisse auf Tatsachen, die außerhalb des § 2 KSchG unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls oder der Änderung der Geschäftsgrundlage abgehandelt werden (BAG, Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 74/02).

  • LAG Nürnberg, 26.07.2005 - 6 Sa 26/05

    Änderungskündigung - "überschießendes Änderungsangebot"

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2017 - 18 Sa 1022/16
    Es ist zu unterscheiden zwischen dem "vordefinierten" freien Arbeitsplatz den der Arbeitgeber im Wege der Änderungskündigung anzubieten hat - der Arbeitgeber muss keinen neuen Arbeitsplatz eigens einrichten, um eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen - und den Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer (LAG Nürnberg, Urteil vom 26.07.2005 - 6 Sa 26/05).

    Der bloße Wunsch des Arbeitgebers, einheitliche Arbeitsbedingungen im Unternehmen zu schaffen, ist als Erfordernis für eine Verschlechterung vertraglicher Vereinbarungen im Wege der Änderungskündigung nicht anerkennenswert (LAG Nürnberg, Urteil vom 26.07.2005 - 6 Sa 26/05).

    Die Vertragsabreden, mit denen sich die Rechtsprechung insoweit befasst hat, betrafen bspw. einen Mietkostenzuschuss (BAG, Urteil vom 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79), die kostenlose Beförderung von Arbeitnehmern (BAG, Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 74/02), die pauschale Abgeltung von Überstunden (BAG, Urteil vom 23.11.2000 - 2 AZR 547/99), den Ort der Arbeitsleistung (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.06.2006 - 5 Sa 181/06), ein System der Reisekostenerstattung (LAG Hamm, Urteil vom 16.03.2006 - 15 Sa 1447/05), Urlaubsansprüche und Ausschlussfristen (LAG Nürnberg, Urteil vom 26.07.2005 - 6 Sa 26/05).

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 936/08

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2017 - 18 Sa 1022/16
    Bei einer vom Arbeitgeber angestrebten Änderung von Tätigkeit und Vergütung muss die Vergütungsänderung nicht selbständig gerechtfertigt sein, wenn sich die Höhe der Vergütung aus einem Vergütungssystem, etwa einem Lohn- und Gehaltstarifvertrag ergibt, mit dem für die Eingruppierung maßgeblich auf die jeweiligen Tätigkeitsmerkmale abgestellt wird (BAG, Urteil vom 18.10.2000 - 2 AZR 465/99, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04, Urteil vom 27.11.2008 - 2 AZR 757/07, Urteil vom 09.09.2010 - 2 AZR 936/08).

    Dass eine gesonderte Rechtfertigung der Vergütungsänderung entbehrlich sein soll, wenn sich die geänderte Vergütung aus einem im Betrieb angewandten Vergütungssystem ergibt, hat folgenden Hintergrund (BAG, Urteil vom 09.09.2010 - 2 AZR 936/08): Das Gesetz weist den Tarifvertragsparteien eine weitgehende Regelungsmacht mit gesetzesgleicher Wirkung für ihre Mitglieder zu.

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 757/07

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2017 - 18 Sa 1022/16
    Bei einer vom Arbeitgeber angestrebten Änderung von Tätigkeit und Vergütung muss die Vergütungsänderung nicht selbständig gerechtfertigt sein, wenn sich die Höhe der Vergütung aus einem Vergütungssystem, etwa einem Lohn- und Gehaltstarifvertrag ergibt, mit dem für die Eingruppierung maßgeblich auf die jeweiligen Tätigkeitsmerkmale abgestellt wird (BAG, Urteil vom 18.10.2000 - 2 AZR 465/99, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04, Urteil vom 27.11.2008 - 2 AZR 757/07, Urteil vom 09.09.2010 - 2 AZR 936/08).

    Das gilt aber nur für die Fälle, in denen die Tätigkeit einer bestimmten Entgeltgruppe zugeordnet ist und sich die Eingruppierung automatisch aus der übertragenen Tätigkeit ergibt (BAG, Urteil vom 27.11.2008 - 2 AZR 757/07), weil dann aus der Rechtfertigung einer Veränderung der Tätigkeit auch die Änderung der Eingruppierung folgt.

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2017 - 18 Sa 1022/16
    (a) Ein dringendes betriebliches Änderungserfordernis im Sinne des § 2 Abs. 1, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG für die Änderung vertraglicher Nebenabreden kommt in Betracht, wenn die Nebenabrede an Umstände anknüpft, die erkennbar nicht während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses gleich bleiben müssen; möchte sich der Arbeitgeber wegen veränderter Umstände von einer solchen Nebenabrede lösen, so kann dies eine Änderungskündigung erforderlich machen, wenn die Parteien nicht von vornherein in der Nebenabrede einen Widerrufsvorbehalt vereinbart haben (BAG, Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 74/02, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04, Urteil vom 20.06.2013 - 2 AZR 396/12, Urteil vom 05.06.2014 - 2 AZR 615/13).

    Ein Arbeitgeber, der sich in solchen Fällen auf eine wesentliche Änderung der maßgebenden äußeren Verhältnisse beruft, stützt sich auf Umstände, die das Beharren auf der vereinbarten Leistung als unbillig und unberechtigt erscheinen lassen (BAG, Urteil vom 20.06.2013 - 2 AZR 396/12).

  • BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13

    Änderungskündigung - Chefarzt-Dienstvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2017 - 18 Sa 1022/16
    (a) Ein dringendes betriebliches Änderungserfordernis im Sinne des § 2 Abs. 1, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG für die Änderung vertraglicher Nebenabreden kommt in Betracht, wenn die Nebenabrede an Umstände anknüpft, die erkennbar nicht während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses gleich bleiben müssen; möchte sich der Arbeitgeber wegen veränderter Umstände von einer solchen Nebenabrede lösen, so kann dies eine Änderungskündigung erforderlich machen, wenn die Parteien nicht von vornherein in der Nebenabrede einen Widerrufsvorbehalt vereinbart haben (BAG, Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 74/02, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04, Urteil vom 20.06.2013 - 2 AZR 396/12, Urteil vom 05.06.2014 - 2 AZR 615/13).

    Das Kündigungsrecht ist zwar gegenüber einer Anpassung nach § 313 BGB lex specialis; das bedeutet aber nicht, dass Tatbestände, die zu einer Störung oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage geführt haben, in kündigungsrechtlicher Hinsicht außer Betracht bleiben müssten (BAG, Urteil vom 05.06.2014 - 2 AZR 615/13).

  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 500/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2017 - 18 Sa 1022/16
    Die Rechtsprechung macht insoweit eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Arbeitgeber darlegen muss, inwiefern sich der Wert der Arbeitsleistung gegenüber dem bisherigen Zustand verändert hat, wenn er eine Anpassung der Vergütung im Wege der Änderungskündigung vornehmen will (BAG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04, Urteil vom 03.04.2008 - 2 AZR 500/06).
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 120/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2017 - 18 Sa 1022/16
    Bei fehlender sozialer Rechtfertigung einzelner vom Arbeitgeber vorgeschlagener Arbeitsbedingungen kommt auch eine Umdeutung in ein Änderungsangebot ohne diese Arbeitsbedingungen nicht in Betracht (BAG, Urteil vom 21.09.2006 - 2 AZR 120/06).
  • LAG Hamm, 16.03.2006 - 15 Sa 1447/05

    Änderungskündigung zum Zwecke der Anpassung einer Nebenabrede im Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 27.04.2017 - 18 Sa 1022/16
    Die Vertragsabreden, mit denen sich die Rechtsprechung insoweit befasst hat, betrafen bspw. einen Mietkostenzuschuss (BAG, Urteil vom 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79), die kostenlose Beförderung von Arbeitnehmern (BAG, Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 74/02), die pauschale Abgeltung von Überstunden (BAG, Urteil vom 23.11.2000 - 2 AZR 547/99), den Ort der Arbeitsleistung (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.06.2006 - 5 Sa 181/06), ein System der Reisekostenerstattung (LAG Hamm, Urteil vom 16.03.2006 - 15 Sa 1447/05), Urlaubsansprüche und Ausschlussfristen (LAG Nürnberg, Urteil vom 26.07.2005 - 6 Sa 26/05).
  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 451/10

    Änderungskündigung zur Herabgruppierung einer Schulleiterin - Beteiligung des

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05

    Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 139/07

    Änderungskündigung - Vergütungsreduzierung

  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 547/99

    Änderungskündigung - Pauschalierte Mehrarbeitsvergütung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2006 - 5 Sa 181/06

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14

    Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung

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