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   LAG Hamm, 27.06.2014 - 18 Sa 67/14   

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https://dejure.org/2014,26480
LAG Hamm, 27.06.2014 - 18 Sa 67/14 (https://dejure.org/2014,26480)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27.06.2014 - 18 Sa 67/14 (https://dejure.org/2014,26480)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27. Juni 2014 - 18 Sa 67/14 (https://dejure.org/2014,26480)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Unkündbarkeit, ordentlich unkündbare Arbeitnehmer, fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, Anhörung Betriebsrat, Anhörung Mitarbeitervertretung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unkündbarkeit, ordentlich unkündbare Arbeitnehmer, fehlende Weiterbeschäfti-gungsmöglichkeit, Anhörung Betriebsrat, Anhörung Mitarbeitervertretung

  • IWW

    § 626 BGB, § ... 66 Abs. 1 ArbGG, § 7 KSchG, § 4 Satz 1 KSchG, § 30 Abs. 1 MAVO, § 30 Abs. 5 MAVO, § 30 Abs. 1, 2 MAVO, § 30 MAVO, § 31 MAVO, § 30 Abs. 2 Satz 1 MAVO, § 31 Abs. 2 Satz 1 MAVO, § 30 Abs. 1 Satz 2 MAVO, § 102 BetrVG, §§ 30, 31 MAVO, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 626 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beteiligung des Betriebsrats bei außerordentlicher Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers aus betrieblichen Gründen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 14; BetrVG § 15 AVR Caritas; 30 MAVO; 102
    Unkündbarkeit; ordentlich unkündbare Arbeitnehmer; fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit; Anhörung Betriebsrat; Anhörung Mitarbeitervertretung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Beteiligung des Betriebsrats bei außerordentlicher Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers aus betrieblichen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung bei unzureichender Anhörung der Mitarbeitervertretung unwirksam

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 156/91

    Kündigung einer Mitarbeiterin in kirchlicher Einrichtung - Anhörung der

    Auszug aus LAG Hamm, 27.06.2014 - 18 Sa 67/14
    Die Regelungen der MAVO sind der betriebsverfassungsrechtlichen Vorschrift des § 102 BetrVG aber nachgebildet, so dass es gerechtfertigt ist, die dort maßgeblichen Grundsätze für die Auslegung heranzuziehen (BAG, Urteil v. 16.10.1991 - 2 AZR 156/91, Urteil v. 10.04.2014 - 2 AZR 812/12).

    Insoweit gilt für die Beteiligung der Mitarbeitervertretung das Gleiche wie für die Beteiligung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 BetrVG (vgl. BAG, Urteil v. 29.03.1990 - 2 AZR 369/89, Urteil v. 16.10.1991 - 2 AZR 156/91; Bleistein/Thiel, § 30 MAVO, Randnr. 34; Thüsing/Wege, a.a.O., § 30 MAVO, Randnr. 58).

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 27.06.2014 - 18 Sa 67/14
    Daraus folgt, dass auch in der Anhörung der betrieblichen Arbeitnehmervertretung der pauschale Hinweis auf das Fehlen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in der Regel ausreicht, denn die Darlegungspflicht im Rahmen der Betriebsratsanhörung geht regelmäßig nicht weiter als die Darlegungslast im Kündigungsschutzprozess (BAG, Urteil v. 29.03.1990 - 2 AZR 369/89, Urteil v. 17.02.2000 - 2 AZR 913/8).

    Insoweit gilt für die Beteiligung der Mitarbeitervertretung das Gleiche wie für die Beteiligung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 BetrVG (vgl. BAG, Urteil v. 29.03.1990 - 2 AZR 369/89, Urteil v. 16.10.1991 - 2 AZR 156/91; Bleistein/Thiel, § 30 MAVO, Randnr. 34; Thüsing/Wege, a.a.O., § 30 MAVO, Randnr. 58).

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamm, 27.06.2014 - 18 Sa 67/14
    Die Regelungen der MAVO sind der betriebsverfassungsrechtlichen Vorschrift des § 102 BetrVG aber nachgebildet, so dass es gerechtfertigt ist, die dort maßgeblichen Grundsätze für die Auslegung heranzuziehen (BAG, Urteil v. 16.10.1991 - 2 AZR 156/91, Urteil v. 10.04.2014 - 2 AZR 812/12).

    Die Kündigungsgründe sind konkret darzustellen, pauschale Angaben und bloße Werturteilen genügen nicht (BAG, Urteil v. 10.04.2014 - 2 AZR 812/12).

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 379/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus LAG Hamm, 27.06.2014 - 18 Sa 67/14
    Der Arbeitgeber hat vielmehr von sich aus darzutun, dass keinerlei Möglichkeit besteht, das Arbeitsverhältnis - gegebenenfalls zu geänderten Bedingungen und nach entsprechender Umschulung - sinnvoll fortzusetzen (BAG, Urteil v. 22.11.2012 - 2 AZR 673/11, Urteil v. 20.06.2013 - 2 AZR 379/12).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.06.2014 - 18 Sa 67/14
    Im Hinblick darauf, dass die Anhörungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Arbeitnehmervertretung subjektiv determiniert ist und der Arbeitgeber nur die für ihn maßgebenden Kündigungsgründe mitteilen muss, genügt der Arbeitgeber seiner Anhörungspflicht nach in der Regel schon durch den ausdrücklichen oder stillschweigenden Hinweis auf fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten (BAG, Urteil v. 17.02.2000 - 2 AZR 913/98).
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 673/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus LAG Hamm, 27.06.2014 - 18 Sa 67/14
    Der Arbeitgeber hat vielmehr von sich aus darzutun, dass keinerlei Möglichkeit besteht, das Arbeitsverhältnis - gegebenenfalls zu geänderten Bedingungen und nach entsprechender Umschulung - sinnvoll fortzusetzen (BAG, Urteil v. 22.11.2012 - 2 AZR 673/11, Urteil v. 20.06.2013 - 2 AZR 379/12).
  • ArbG Herford, 12.11.2013 - 1 Ca 1449/12

    1. Nach § 16 Abs. 2 AVR Caritas ist eine außerordentliche betriebsbedingte

    Auszug aus LAG Hamm, 27.06.2014 - 18 Sa 67/14
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford - 1 Ca 1449/12 - vom 12.11.2013 wird zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 06.06.2006 - 9 Sa 92/06

    Kündigung, Ausschluss der ordentlichen Kündigung, wesentliche Einschränkung,

    Auszug aus LAG Hamm, 27.06.2014 - 18 Sa 67/14
    Zugunsten der Beklagten kann unterstellt werden, dass eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist aus betrieblichen Gründen ungeachtet der Regelung des § 16 Abs. 2 AVR, wonach eine außerordentliche Kündigung nur aus personen- oder verhaltensbedingten Gründen in Betracht kommt, zulässig ist (so LAG Köln, Urteil v. 06.06.2006 - 9 Sa 92/06).
  • LAG Hamm, 12.10.2006 - 17 Sa 541/06

    Arbeitsverhältnis und Personalgestellung; betriebsbedingte außerordentliche

    Auszug aus LAG Hamm, 27.06.2014 - 18 Sa 67/14
    Der Arbeitgeber muss mitteilen, welche Maßnahmen zur Beschäftigung des Arbeitnehmers er geprüft und aus welchen Gründen er diese als unzumutbar verworfen hat; erst dann kann sich die betriebliche Interessenvertretung ein zutreffendes Bild von dem wichtigen betrieblichen Kündigungsgrund machen (LAG Hamm, Urteil v. 12.10.2006 - 17 Sa 541/06).
  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 380/03

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen der Verletzung der

    Auszug aus LAG Hamm, 27.06.2014 - 18 Sa 67/14
    (1) Nach § 30 Abs. 5 MAVO führt nicht nur die unterbliebene Anhörung zur Unwirksamkeit der Kündigung, sondern auch die nicht hinreichende Anhörung (vgl. BAG, Urteil v. 25.03.2004 - 2 AZR 380/03).
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 650/14

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27. Juni 2014 - 18 Sa 67/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 1686/13

    Ausschluss der beurlaubten Beamten aus Sozialplan

    Diese Frist ist maßgeblich, wenn gegenüber ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern aus betrieblichen Gründen eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird (LAG Hamm, Urteil v. 27.06.2014 - 18 Sa 67/14).
  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 408/14

    Gleichbehandlung, beurlaubte Beamte, Sozialplan, Abfindung

    Diese Frist ist maßgeblich, wenn gegenüber ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern aus betrieblichen Gründen eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird (LAG Hamm, Urteil v. 27.06.2014 - 18 Sa 67/14).
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