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   LAG Hamm, 27.08.2007 - 6 Sa 751/07   

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https://dejure.org/2007,8024
LAG Hamm, 27.08.2007 - 6 Sa 751/07 (https://dejure.org/2007,8024)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27.08.2007 - 6 Sa 751/07 (https://dejure.org/2007,8024)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27. August 2007 - 6 Sa 751/07 (https://dejure.org/2007,8024)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Leistungsverweigerungsrecht wegen Kinderbetreuung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 275 Abs. 3 BGB
    Leistungsverweigerungsrecht wegen Kinderbetreuung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer Klageerweiterung wegen Änderung des Wortlauts des Klageantrags in der Berufungsinstanz; Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen bzw. hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung; Anforderung an die soziale Rechtfertigung einer verhaltensbedingten ...

  • Judicialis

    BGB § 275 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1; BGB § 275 Abs. 3 § 616
    Unwirksame Kündigung bei Leistungsverweigerung infolge notwendiger Kinderbetreuung - Darlegungslast der Parteien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leistungsverweigerung bei familiärer Notlage - keine Kündigung!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82

    Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.08.2007 - 6 Sa 751/07
    Da das Fehlen eines Rechtfertigungsgrundes zu den die Kündigung begründenden Tatsachen gehört, muss der Kündigende somit auch ggfs. die Tatsachen beweisen, die einen Rechtfertigungsgrund für das Verhalten des Gekündigten ausschließen (BAG, Urteil vom 12.08.1976, DB 1976, 2357; BAG, Urteil vom 24.11.1983, DB 1984, 884).

    Der Arbeitnehmer ist vielmehr gehalten, den Vorwurf, unberechtigt gefehlt zu haben, unter genauer Angabe der Gründe, die ihn an der Arbeitsleistung gehindert haben, zu bestreiten (BAG 24. November 1983 - 2 AZR 327/82; BAG 18. Oktober 1990 - 2 AZR 204/90).

  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.08.2007 - 6 Sa 751/07
    Zwar stellt eine eigenmächtige Urlaubsverlängerung regelmäßig einen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar (BAG 22.01.1998 - 2 ABR 19/97; BAG 20.01.1994 - 2 AZR 521/93).

    Lehnt man auch in diesen Fällen ein Selbstbeurlaubungsrecht ab, so ist eine solche unberechtigte Urlaubsverweigerung durch den Arbeitgeber aber im Fall einer Kündigung wegen eigenmächtigen Urlaubsantritts jedenfalls bei der Interessenabwägung zugunsten des Arbeitnehmers mitzuberücksichtigen (BAG 20.01.1994 - 2 AZR 521/93).

  • BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 204/90

    Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Arbeitsbummelei -

    Auszug aus LAG Hamm, 27.08.2007 - 6 Sa 751/07
    Der Arbeitnehmer ist vielmehr gehalten, den Vorwurf, unberechtigt gefehlt zu haben, unter genauer Angabe der Gründe, die ihn an der Arbeitsleistung gehindert haben, zu bestreiten (BAG 24. November 1983 - 2 AZR 327/82; BAG 18. Oktober 1990 - 2 AZR 204/90).
  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 237/75

    Beweislast des Arbeitgebers für Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamm, 27.08.2007 - 6 Sa 751/07
    Da das Fehlen eines Rechtfertigungsgrundes zu den die Kündigung begründenden Tatsachen gehört, muss der Kündigende somit auch ggfs. die Tatsachen beweisen, die einen Rechtfertigungsgrund für das Verhalten des Gekündigten ausschließen (BAG, Urteil vom 12.08.1976, DB 1976, 2357; BAG, Urteil vom 24.11.1983, DB 1984, 884).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02

    Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme

    Auszug aus LAG Hamm, 27.08.2007 - 6 Sa 751/07
    Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - schuldhaft - verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81;BAG 05. November 1992 - 2 AZR 287/92; BAG 17. Juli 2002 - 2 AZR 62/02; BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03) .
  • BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97

    Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.08.2007 - 6 Sa 751/07
    Zwar stellt eine eigenmächtige Urlaubsverlängerung regelmäßig einen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar (BAG 22.01.1998 - 2 ABR 19/97; BAG 20.01.1994 - 2 AZR 521/93).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.08.2007 - 6 Sa 751/07
    Dabei spielt vor allem die Qualität der Vertragsverletzung eine erhebliche Rolle (BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05).
  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

    Auszug aus LAG Hamm, 27.08.2007 - 6 Sa 751/07
    Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - schuldhaft - verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81;BAG 05. November 1992 - 2 AZR 287/92; BAG 17. Juli 2002 - 2 AZR 62/02; BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03) .
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im

    Auszug aus LAG Hamm, 27.08.2007 - 6 Sa 751/07
    Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - schuldhaft - verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81;BAG 05. November 1992 - 2 AZR 287/92; BAG 17. Juli 2002 - 2 AZR 62/02; BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03) .
  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des

    Auszug aus LAG Hamm, 27.08.2007 - 6 Sa 751/07
    Bei der Bestimmung des Streitgegenstands einer solchen Klage kommt es allerdings auch auf den gestellten Antrag und/oder darauf an, was der Kläger erkennbar gewollt hat (BAG 16.08.1990, 2 AZR 113/90; BAG 16.03.1994, 2 AZR 484/93).
  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 113/90

    Fristlose Kündigung; Wettbewerbstätigkeit

  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 287/92

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines Lehrers wegen des Erzählens eines

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2023 - 5 Sa 139/22

    Weisungsrecht - generelle Freistellung von Früh- und Spätschichten sowie

    Die Erforderlichkeit der Betreuung von Kindern kann grundsätzlich als "entgegenstehendes Hindernis" zur vorübergehenden Leistungsverweigerung berechtigen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. Juli 2019 - 2 Sa 299/18 - Rn. 27, juris; LAG Hamm, Urteil vom 27. August 2007 - 6 Sa 751/07 - Rn. 31, juris = ArbuR 2008, 117).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2019 - 2 Sa 299/18

    Verhaltensbedingte Kündigung - Leistungsverweigerungsrecht - Pflichtenkollision

    Die Erforderlichkeit der Betreuung von Kindern kann als "entgegenstehendes Hindernis" zur vorübergehenden Leistungsverweigerung berechtigen ( LAG Hamm 27. August 2007 - 6 Sa 751/07 - Rn. 31, juris ).

    Vielmehr lag jedenfalls bis zu einem angemessenen Zeitraum nach der Geburt und der Entlassung seiner Ehefrau aus dem Krankenhaus, der nach Einschätzung der behandelnden Ärztin und der nachbetreuenden Hebamme etwa drei Wochen betragen hat, ein "entgegenstehendes Hindernis" i.S.v. § 275 Abs. 3 ZPO in der persönlichen Sphäre des Klägers vor ( vgl. hierzu auch LAG Hamm 27. August 2007 - 6 Sa 751/07 - Rn. 31, juris ).

    Aus ihrem Vortrag geht aber nicht hervor, dass sie in besonderer Weise auf die Arbeitsleistung des Klägers im April 2018 angewiesen war und dringende betriebliche Belange i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG dem Urlaubswunsch des Klägers, den dieser aufgrund seines persönlichen Leistungshindernisses geäußert hatte, entgegenstanden ( vgl. hierzu auch LAG Hamm 27. August 2007 - 6 Sa 751/07 - Rn. 35, juris ).

  • ArbG Köln, 12.08.2008 - 17 Ca 51/08

    Ausnahme von der Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung des

    Die Beklagte hätte hier dem Urlaubsantrag entsprechen müssen; eine demgemäß unberechtigte Urlaubsverweigerung durch den Arbeitgeber ist aber im Falle einer Kündigung wegen eigenmächtigten Urlaubsantritts bei der Interessenabwägung zu Gunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (Urteil des BAG vom 20. Januar 1994 Geschäfts-Nr. 2 AZR 521/93; siehe auch Urteil des LAG Hamm vom 27. August 2007 Geschäfts-Nr. 6 Sa 751/07 -.
  • LAG Thüringen, 19.07.2022 - 1 Sa 191/21

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Zurückbehaltungsrecht -

    Die Erforderlichkeit der Betreuung von Kindern kann dabei als "entgegenstehendes Hindernis" zur vorübergehenden Leistungsverweigerung berechtigen (LAG Rheinland-Pfalz 31.07.2019 - 2 Sa 299/18, Rn. 23; LAG Hamm 27.08.2007 - 6 Sa 751/07, zu II.2.2.2.2 der Gründe).
  • ArbG Herford, 18.06.2013 - 1 Ca 1457/12

    Zur außerordentlichen Kündigung aufgrund eigenmächtiger Urlaubsverlängerung wegen

    Entsprechendes muss für die Widerlegung des Vortrags zu einem "entgegenstehenden Hindernis" im Sinne von § 275 Abs. 3 BGB gelten (LAG Hamm vom 27.08.2007 - 6 Sa 751/07 in Rdnr. 32).
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