Rechtsprechung
   LAG Hamm, 27.12.2018 - 2 Ta 268/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,48235
LAG Hamm, 27.12.2018 - 2 Ta 268/18 (https://dejure.org/2018,48235)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27.12.2018 - 2 Ta 268/18 (https://dejure.org/2018,48235)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27. Dezember 2018 - 2 Ta 268/18 (https://dejure.org/2018,48235)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,48235) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Streitigkeit aus dem Arbeitsverhältnis i.S.d. Art. 56 Abs. 8 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS); Schadensersatzanspruch einer bei den Stationierungskräften beschäftigten zivilen Arbeitskraft gegen eine andere zivile ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg für Schadensersatzansprüche unter zivilen Arbeitskräften bei den Stationierungskräften wegen Eigentumsverletzung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg für Schadensersatzansprüche unter zivilen Arbeitskräften bei den Stationierungskräften wegen Eigentumsverletzung

  • rechtsportal.de

    Rechtsweg für Schadensersatzansprüche unter zivilen Arbeitskräften bei den Stationierungskräften wegen Eigentumsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.12.2018 - 2 Ta 268/18
    An dieser Rechtslage hat sich durch die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands nichts geändert (vgl. BAG, Urt. v. 10.05.2005 - 9 AZR 230/04, juris, Rdnr. 23).

    Ausdrücklich hat das Bundearbeitsgericht auch entschieden, dass Streitigkeiten aus einem eingegangenen Arbeitsverhältnis zwischen dem der NATO zugehörigen Entsendestaat und der von ihm eingestellten zivilen Arbeitskraft der sich nach Art. 56 Abs. 8 ZA-NTS aus dem Völkerrecht ergebenden Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen unterliegen (vgl. BAG, Urteil vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04, juris, Rdnr. 22, 23).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus LAG Hamm, 27.12.2018 - 2 Ta 268/18
    Die Forderung nach dem "gesetzlichen" Richter setzt vielmehr einen Bestand von Rechtssätzen voraus, die für jeden Streitfall den Richter bezeichnen, der für die Entscheidung zuständig ist 12. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichtet demnach auch dazu, Regelungen zu treffen, aus denen sich der gesetzliche Richter ergibt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95, juris, Rdnr. 26).
  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 115/90

    Unterlassungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland als

    Auszug aus LAG Hamm, 27.12.2018 - 2 Ta 268/18
    und BAG, Urt. v. 15.05.1991 - 5 AZR 115/90, juris, wo auch ausdrücklich ausgeführt wird, dass im Erkenntnisverfahren nicht darüber zu entscheiden ist, wie die Bundesrepublik die ausgeurteilte Verpflichtung erfüllt).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.1995 - 8 Sa 642/95

    Geltung der Ausschlussfrist für die Geltungsmachung von Ansprüchen aus dem

    Auszug aus LAG Hamm, 27.12.2018 - 2 Ta 268/18
    Denn das Bundesarbeitsgericht hat dies u.a. im Urteil vom 13.08.2009 (6 AZR 330/08) getan und dabei insbesondere auch vertragliche und deliktische Schadensersatzansprüche geprüft, deren Bestehen aber im Ergebnis verneint (vgl. BAG, Urteil vom 13.08.2009 - 6 AZR 330/08, juris, Rdnr. 29 ff.; ebenso LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 03.12.2015 - 5 Sa 285/15, BeckRS 2016, 66184; LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 10.10.1995 - 8 Sa 642/95, BeckRS 1995, 31144696).
  • BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82

    Deutsche Gerichtsbarkeit im Hinblick auf "nichtdeutsche Unternehmen

    Auszug aus LAG Hamm, 27.12.2018 - 2 Ta 268/18
    Dementsprechend geht auch das Bundesarbeitsgericht als selbstverständlich davon aus, dass die Arbeitsgerichte für diese Streitigkeiten zuständig sind, indem es ausdrücklich ausgeführt hat, dass eine "weitere Unterwerfung der Truppe oder des zivilen Gefolges unter die deutsche Gerichtsbarkeit sich aus Art. IX Abs. 4 NTS ergibt, wonach in Verbindung mit Art. 56 ZA-NTS für die örtlichen zivilen Arbeitskräfte der Truppe oder des zivilen Gefolges deutsches Arbeits- und Personalvertretungsrecht gilt und die Truppe oder das zivile Gefolge der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit hinsichtlich dieser zivilen Ortskräfte unterliegt (so ausdrücklich BAG, Beschl. v. 19.06.1984 - 1 ABR 65/82, juris, Rdnr. 66).
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08

    Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hamm, 27.12.2018 - 2 Ta 268/18
    Denn das Bundesarbeitsgericht hat dies u.a. im Urteil vom 13.08.2009 (6 AZR 330/08) getan und dabei insbesondere auch vertragliche und deliktische Schadensersatzansprüche geprüft, deren Bestehen aber im Ergebnis verneint (vgl. BAG, Urteil vom 13.08.2009 - 6 AZR 330/08, juris, Rdnr. 29 ff.; ebenso LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 03.12.2015 - 5 Sa 285/15, BeckRS 2016, 66184; LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 10.10.1995 - 8 Sa 642/95, BeckRS 1995, 31144696).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2003 - 24 U 31/01

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Bediensteten für Personalangelegenheiten

    Auszug aus LAG Hamm, 27.12.2018 - 2 Ta 268/18
    Dies gilt auch für die Frage, ob der Beklagte zu 1) in Ausübung einer hoheitlichen Tätigkeit gehandelt hat oder lediglich in Erfüllung einer den Stationierungskräften gegenüber dem Kläger obliegenden Rücksichtnahmepflicht nach § 241 Abs. 1 BGB (vgl. dazu auch OLG Frankfurt, Urt. v. 28.02.2013 - 24 U 31/01, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2015 - 5 Sa 285/15

    US-Stationierungsstreitkräfte - Stellenbesetzung - Bestenauslese

    Auszug aus LAG Hamm, 27.12.2018 - 2 Ta 268/18
    Denn das Bundesarbeitsgericht hat dies u.a. im Urteil vom 13.08.2009 (6 AZR 330/08) getan und dabei insbesondere auch vertragliche und deliktische Schadensersatzansprüche geprüft, deren Bestehen aber im Ergebnis verneint (vgl. BAG, Urteil vom 13.08.2009 - 6 AZR 330/08, juris, Rdnr. 29 ff.; ebenso LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 03.12.2015 - 5 Sa 285/15, BeckRS 2016, 66184; LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 10.10.1995 - 8 Sa 642/95, BeckRS 1995, 31144696).
  • KG, 07.12.2004 - 5 W 153/04

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte: Wettbewerbsverstoß durch eine von einem

    Auszug aus LAG Hamm, 27.12.2018 - 2 Ta 268/18
    Bei der gegen zwei Beklagten gerichteten Klage handelt es sich um eine subjektive Klagehäufung, sodass die Zulässigkeit des Rechtswegs - ebenso wie bei objektiver Klagehäufung i.S.d. § 260 ZPO hinsichtlich jeden prozessualen Streitgegenstandes - hinsichtlich eines jeden Beklagten gesondert zu prüfen und festzustellen ist, wobei erforderlichenfalls eine Teilverweisung unter Prozesstrennung zu erfolgen hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 07. Dezember 2004 - 5 W 153/04, juris, Rdnr. 2; Schlewing in Germelmann/Matthes/Prütting § 2 ArbGG Rdnr. 155 m.w.N., 9. Auflage 2017 und zur objektiven Klagehäufung BAG, Beschluss vom 07. Juli 1998 - 5 AZB 46/97, juris, Rdnr. 27; LAG Hamm Beschluss vom 12. Juni 2018 - 2 Ta 667/17, juris).
  • BGH, 27.04.1970 - III ZR 49/69

    Ersatzvornahme zur Beseitigung von Manöverschäden

    Auszug aus LAG Hamm, 27.12.2018 - 2 Ta 268/18
    Der Sinn dieser Regelung ist es, für die vielen Konfliktfälle, die sich aus der Stationierung fremder Streitkräfte in der Bundesrepublik ergeben, eine gegenüber dem vorher geltenden Finanzvertrag bessere Lösung zugunsten der Einwohner der Bundesrepublik zu schaffen und eine Prozessführung vor den deutschen Gerichten zu erleichtern (vgl. BAG, Urt. v. 30.11.1984 - 7 AZR 499/83, juris, Rdnr. 13; BGH, Urteil vom 27. April 1970 - III ZR 49/69, juris, Rdnr. 20; Dumbs/Hartl VersR 2013, 105; Sennekamp NJW 1983, 2732 ff.).
  • BGH, 28.10.1982 - III ZR 89/81

    Leistungen aus der Kaskoversicherung als anderweitige Ersatzmöglichkeit

  • BAG, 30.11.1984 - 7 AZR 499/83

    Prozeßstandschaft der Bundesrepublik - Entsendestaat - Deutsche Gerichtsbarkeit -

  • BAG, 07.07.1998 - 5 AZB 46/97
  • LAG Hamm, 12.06.2018 - 2 Ta 667/17

    Umfang der Bindungswirkung einer unanfechtbar gewordenen Rechtswegverweisung

  • BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 314/17

    Dienstordnungs-Angestellter - Versorgung - Schadensersatz

  • LAG Hamm, 08.07.2020 - 6 Sa 1979/19

    Schadensersatzanspruch, Stationierungskräfte, Zivilbeschäftigte

    Die dagegen beim LAG Hamm eingelegte sofortige Beschwerde vom 11.04.2018 (Bl. 188f. d.A.) wurde mit Beschluss vom 27.12.2018 - 2 Ta 268/18 (Bl. 347 d.A.) zurückgewiesen.

    Diese Verantwortlichkeit ist gegeben, wenn entweder die Voraussetzungen der §§ 89, 31 i.V.m. 823ff. BGB vorliegen oder diejenigen des § 831 BGB (vgl. LAG Hamm vom 27.12.2018 - 2 Ta 268/18; Möhl, Full, Rüth, Straßenverkehrsrecht, Band 1, § 16 STVG, Rn. 122).

    Insoweit ist damit lediglich zu unterscheiden, ob ein etwaiger Schaden durch eine Handlung in Ausübung des Dienstes oder bei einer außerdienstlichen Handlung verursacht wurde (vgl. BGH vom 28.10.1982 - III ZE 89/81; LAG Hamm vom 27.12.2018 - 2 Ta 268/18).

  • ArbG Paderborn, 23.10.2019 - 4 Ca 1110/17
    Die dagegen beim LAG Hamm eingelegte Beschwerde wurde mit Beschluss vom 27.12.2018 - 2 Ta 268/18 (Bl. 347 ff. d. A.) zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht