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   LAG Hamm, 28.01.2016 - 18 Sa 1140/15   

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https://dejure.org/2016,7139
LAG Hamm, 28.01.2016 - 18 Sa 1140/15 (https://dejure.org/2016,7139)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.01.2016 - 18 Sa 1140/15 (https://dejure.org/2016,7139)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - 18 Sa 1140/15 (https://dejure.org/2016,7139)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Dienstgespräch, Beteiligung des Betriebsrats bei Mitarbeitergesprächen, Kündigung

  • IWW

    § 1 Abs. 1 KSchG, § ... 106 Satz 1 GewO, § 5 Abs. 1 ArbZG, § 2 Abs. 2 Satz 1 ArbZG, §§ 81 Abs. 4 Satz 3, 82 Abs. 2 Satz 2, 83 Abs. 1 Satz 2, 84 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Abs. 2 BetrVG, § 138 Abs. 3 ZPO, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 92 Abs. 1 Satz 1, 2. Variante ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen wiederholter Nichtteilnahme an vom Arbeitgeber angesetzten dienstlichen Gesprächen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; GewO § 106
    Dienstgespräch; Beteiligung des Betriebsrats bei Mitarbeitergesprächen; Kündigung

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 ; GewO § 106
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen wiederholter Nichtteilnahme an vom Arbeitgeber angesetzten dienstlichen Gesprächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ordentliche Kündigung wegen Verweigerung eines dienstlichen Gesprächs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 291/72

    Umfang des Direktionsrechts bei vertraglich nicht konkretisierter Tätigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2016 - 18 Sa 1140/15
    Nur ein unverschuldeter Rechtsirrtum kann bei objektiv vorliegender Pflichtverletzung einer verhaltensbedingten Kündigung entgegen stehen (vgl. BAG, Urteil vom 13.03.1997 - 2 AZR 506/96, Urteil vom 14.02.1978 - 1 AZR 76/76, Urteil vom 12.04.1973 - 2 AZR 291/72).

    Selbst das Vertrauen auf eine gewerkschaftliche Auskunft vermag einen Rechtsirrtum nicht zu entschuldigen (BAG, Urteil vom 12.04.1973 - 2 AZR 291/72).

  • BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77

    Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde -

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2016 - 18 Sa 1140/15
    Ob der Arbeitgeber schon vor der Anhörung des Betriebsrats seinen Kündigungswillen abschließend gebildet hatte, ist auf eine im Übrigen ordnungsgemäße Anhörung ohne Einfluss (BAG, Urteil vom 28.09.1978 - 2 AZR 2/77).
  • ArbG Iserlohn, 08.07.2015 - 4 Ca 1961/14

    Kündigung wegen Absage eines Dienstgespräches?

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2016 - 18 Sa 1140/15
    Die Berufung der Klägerin und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 08.07.2015 - 4 Ca 1961/14 - werden zurückgewiesen.
  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 506/96

    Kündigung: Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2016 - 18 Sa 1140/15
    Nur ein unverschuldeter Rechtsirrtum kann bei objektiv vorliegender Pflichtverletzung einer verhaltensbedingten Kündigung entgegen stehen (vgl. BAG, Urteil vom 13.03.1997 - 2 AZR 506/96, Urteil vom 14.02.1978 - 1 AZR 76/76, Urteil vom 12.04.1973 - 2 AZR 291/72).
  • LAG Hamm, 05.03.2015 - 8 Sa 1461/14

    Pflicht eines Mitarbeiters im Steinkohlenbergbau zur Teilnahme an

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2016 - 18 Sa 1140/15
    Da das Weisungsrecht sich nicht auf die Bestandteile des Austauschverhältnisses erstreckt, also auf die Höhe des Entgelts und dem Umfang der geschuldeten Arbeitsleistung, ist eine Weisung unwirksam, die auf Teilnahme an einem Gespräch gerichtet ist, das ausschließlich Verhandlungen zur Vertragsänderung zum Gegenstand hat (BAG, Urteil vom 23.06.2009; LAG Hamm, Urteil vom 05.03.2015 - 8 Sa 1461/14 hinsichtlich der Teilnahme an einer Besprechung zwecks externer Vermittlung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 606/08

    Abmahnung - Weisungsrecht

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2016 - 18 Sa 1140/15
    Das arbeitgeberseitige Weisungsrecht beinhaltet die Berechtigung, den Arbeitnehmer zur Teilnahme an Gesprächen zu verpflichten, in denen der Arbeitgeber Weisungen vorbereiten, erteilen oder ihre Nichterfüllung beanstanden will (BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 606/08).
  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 53/03

    Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu Personalgespräch

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2016 - 18 Sa 1140/15
    Das Arbeitsgericht hat richtig erkannt, dass ein Arbeitnehmer nicht unabhängig von dem beabsichtigten Gesprächsgegenstand berechtigt ist, ein Betriebsratsmitglied zu Besprechungen mit dem Arbeitgeber hinzuziehen (BAG, Beschluss vom 20.04.2010 - 1 ABR 85/08, Beschluss vom 16.11.2004 - 1 ABR 53/03).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2016 - 18 Sa 1140/15
    Nach Zugang der Kündigung eingetretene Umstände können für die gerichtliche Beurteilung des Kündigungsgrundes insoweit von Bedeutung sein, wie sie die Vorgänge, die zur Kündigung geführt haben, in einem neuen Licht erscheinen lassen; dazu müssen zwischen den neuen Vorgängen und den alten Gründen so enge innere Beziehungen bestehen, dass jene nicht außer Acht gelassen werden können, ohne dass ein einheitlicher Lebensvorgang zerrissen würde; dies gilt auch im Hinblick auf prozessuales Vorbringen (BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, m.w.N.).
  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 8/12

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2016 - 18 Sa 1140/15
    Die Wahrung billigen Ermessens setzt voraus, dass die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden (BAG, Urteil vom 20.03.2013 - 10 AZR 8/12 m.w.N.).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2011 - 3 Sa 43/11

    Außerordentliche Kündigung - Darlegungs- und Beweislast - Teilnahme eine

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2016 - 18 Sa 1140/15
    Insbesondere hat das Arbeitsgericht richtig ausgeführt, dass der vorliegende Fall anders gelagert ist, als der Sachverhalt, über den das LAG Mecklenburg-Vorpommern mit dem Urteil vom 14.09.2011 - 3 Sa 43/11 zu entscheiden hatte.
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 76/76

    Rechtswidrige Arbeitsniederlegung betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 85/08

    Tätigkeitsbeschreibung - Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG Hamm, 17.11.2016 - 18 Sa 555/16

    Kantor; Kirchengemeinde; Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Dabei verkennt der Kläger, dass der Arbeitgeber (selbstverständlich) im Rahmen seines Weisungsrechts befugt ist, Personalgespräche anzuordnen (BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 606/08; LAG Hamm, Urteil vom 28.01.2016 - 18 Sa 1140/15).

    Soweit der Kläger in der E-Mail vom 26.03.2015 zur Rechtfertigung seiner Vorgehensweise andeutet, er wolle sich bei dem Personalgespräch "fachkundig" durch Dritte begleiten lassen, so muss er sich entgegenhalten lassen, dass es kein Recht des Arbeitnehmers gibt, ein Personalgespräch nur in Anwesenheit eines Interessenvertreters zu führen (LAG Hamm, Urteil vom 23. Mai 2001 - 14 Sa 497/01; LAG Sachsen, Urteil vom 10.07.2002 - 2 Sa 407/01; LAG Hamm, Urteil vom 28.01.2016 - 18 Sa 1140/15).

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