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   LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 136/06   

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LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 136/06 (https://dejure.org/2006,7298)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.03.2006 - 12 Sa 136/06 (https://dejure.org/2006,7298)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. März 2006 - 12 Sa 136/06 (https://dejure.org/2006,7298)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Beleidigung von Vorgesetzten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 626, KSchG § 1 Abs. 2
    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Beleidigung von Vorgesetzten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Beleidigung von Vorgesetzten; Kündigung bei Verdacht einer strafbaren Handlung bzw. eines pflichtwidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers; Zulässigkeit eines Rechtsmittels im Zivilprozess; Notwendigkeit einer ...

  • Judicialis

    BGB § 626; ; KSchG § 1 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Kündigungen bei Äußerungen des Arbeitnehmers über Vorgesetzten in Wahrnehmung berechtigter Interessen - Anhörung des Arbeitnehmers vor Verdachtskündigung - unbegründeter Auflösungsantrag der Arbeitgeberin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • ArbG Bielefeld, 22.12.2005 - 3 Ca 2438/05

    Bestandsschutz, Auflösungsantrag, verhaltensbedingte Kündigung, Mobbing.

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 136/06
    Die Berufung der Beklagten zu 1. und 2. gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 22.12.2005 - 3 Ca 2438/05 - wird als unzulässig verworfen.

    Die Berufung der Beklagten zu 3. gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 22.12.2005 - 3 Ca 2438/05 - wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 22.12.2005 - 3 Ca 2438/05 - wird aus Gründen der Klarstellung wie folgt gefasst:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 22.12.2005 - 3 Ca 2438/05 - .

    Damit dienten die Äußerungen des Klägers allein der Verteidigung seiner Rechtspositionen und Interessen in den Verfahren ArbG Bielefeld 3 Ca 2063/04, 3 Ca 300/05 sowie 3 Ca 2438/05.

  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 177/02

    Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 136/06
    Dabei ist die strafrechtliche Beurteilung kündigungsrechtlich nicht ausschlaggebend (vgl. BAG, Urteil vom 06.11.2003 - 2 AZR 177/02 -, AP Nr. 46 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 -, DB 2003, 1797 f. jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Insoweit entspricht es nämlich höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BAG, Urteil vom 06.11.2003 - 2 AZR 177/02 -, AP Nr. 46 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung), dass im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses, der eine Kündigung wegen grober Beleidigungen von Vorgesetzten zum Gegenstand hat, vom Tatsachengericht zu klären und zu prüfen ist, inwieweit der vom Arbeitnehmer erhobene Vorwurf eine sachliche Berechtigung enthält.

    Zwar ist festzuhalten, dass grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder dessen Vertreters bzw. von Vorgesetzten, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betreffenden darstellen, eine verhaltensbedingte Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG rechtfertigen können (vgl. BAG, Urteil vom 06.11.2003 - 2 AZR 177/02 -, AP Nr. 46 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 234/04

    Auflösungsantrag - Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 136/06
    Dabei ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erwarten ist, der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. BAG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 256/04 -, AP Nr. 52 zu § 9 KSchG 1969; BAG, Urteil vom 02.06.2005 - 2 AZR 234/04 -, AP Nr. 51 zu § 9 KSchG 1969).

    Vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz beim Arbeitgeber die Besorgnis aufkommen lassen kann, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (vgl. BAG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 256/04 -, AP Nr. 52 zu § 9 KSchG 1969; BAG; Urteil vom 02.06.2005 - 2 AZR 234/04 -, AP Nr. 51 zu § 9 KSchG 1969 m.z.w.N.).

    Er muss in diesen Fällen allerdings zusätzlich greifbare Tatsachen dafür vortragen, dass der Kündigungssachverhalt, obwohl er die Kündigung nicht rechtfertigt, gleichwohl so beschaffen ist, dass er eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit nicht erwarten lässt (vgl. BAG; Urteil vom 02.06.2005 - 2 AZR 234/04 -, AP Nr. 51 zu § 9 KSchG 1969).

  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92

    Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 136/06
    Auszugehen ist nicht vom Standpunkt des jeweiligen Arbeitgebers, vielmehr geht ein objektiver Maßstab (vgl. BAG, Urteil vom 21.05.1992 - 2 AZR 10/92 -, AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

    Auf einer ersten Prüfungsstufe ist zu prüfen, ob eine rechts- bzw. vertragswidrige Pflichtverletzung aus dem Arbeitsverhältnis vorliegt, wobei es in der Regel erforderlich ist, dass diese Pflichtverletzung schuldhaft begangen wurde (vgl. BAG, Urteil vom 21.05.1992 - 2 AZR 10/92 -, AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 136/06
    Verletzt der Arbeitgeber schuldhaft die aus der Aufklärungspflicht resultierende ihm obliegende Anhörungspflicht, dann kann er sich in dem Prozess nicht auf den Verdacht einer strafbaren Handlung bzw. eines pflichtwidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers berufen, d.h. die hierauf gestützte Kündigung ist unwirksam (vgl. BAG, Urteil vom 26.09.2002 - 2 AZR 424/01 -, AP Nr. 37 zu § 626 BGB Verdacht auf strafbare Handlung; BAG, Urteil vom 13.09.1995 - 2 AZR 587/94 -, NZA 1996, 81 ff.).

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass eine Anhörung dann entbehrlich ist, wenn der Arbeitnehmer von vornherein nicht bereit war, sich auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe einzulassen und nach seinen Kräften an der Aufklärung mitzuwirken (vgl. BAG, Urteil vom 26.09.2002 - 2 AZR 424/01 -, AP Nr. 37 zu § 626 BGB Verdacht auf strafbare Handlung).

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 136/06
    Dabei ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erwarten ist, der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. BAG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 256/04 -, AP Nr. 52 zu § 9 KSchG 1969; BAG, Urteil vom 02.06.2005 - 2 AZR 234/04 -, AP Nr. 51 zu § 9 KSchG 1969).

    Vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz beim Arbeitgeber die Besorgnis aufkommen lassen kann, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (vgl. BAG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 256/04 -, AP Nr. 52 zu § 9 KSchG 1969; BAG; Urteil vom 02.06.2005 - 2 AZR 234/04 -, AP Nr. 51 zu § 9 KSchG 1969 m.z.w.N.).

  • BAG, 26.03.1957 - 3 AZR 608/54

    Befristung von Arbeitsverträgen - Wirksamkeit - Kündigungsschutz - Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 136/06
    Auszugehen ist nicht vom Standpunkt des jeweiligen Arbeitgebers, vielmehr geht ein objektiver Maßstab (vgl. BAG, Urteil vom 21.05.1992 - 2 AZR 10/92 -, AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

    Auf einer ersten Prüfungsstufe ist zu prüfen, ob eine rechts- bzw. vertragswidrige Pflichtverletzung aus dem Arbeitsverhältnis vorliegt, wobei es in der Regel erforderlich ist, dass diese Pflichtverletzung schuldhaft begangen wurde (vgl. BAG, Urteil vom 21.05.1992 - 2 AZR 10/92 -, AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

  • BAG, 23.01.1963 - 2 AZR 278/62

    Kündigungsfrist - Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 136/06
    Dieses Erfordernis schließt es aus, bestimmte Tatsachen ohne Rücksicht auf die Besonderheit des Einzelfalls stets als wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung anzuerkennen; es gibt demnach im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB keine absoluten Kündigungsgründe (vgl. BAG, Urteil vom 23.01.1963 - 2 AZR 278/62 -, AP Nr. 8 zu § 124 a GewO; BAG, Urteil vom 15.11.1984 - 2 AZR 613/83 -, AP Nr. 87 zu § 626 BGB; KR-Fischermeyer, 7. Aufl., § 626 BGB Rn. 83 ff.).
  • BAG, 18.03.1964 - 4 AZR 63/63

    Beendigung der Instanz - Besorgnis der Befangenheit - Prozessuale Verpflichtung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 136/06
    Nach Beendigung der Instanz kann sich eine Partei nämlich nicht mehr darauf berufen, bei einem Richter dieser Instanz habe die Besorgnis der Befangenheit bestanden (vgl. BAG, Urteil vom 18.03.1964 - 4 AZR 63/63 -, AP Nr. 112 zu § 3 TO A).
  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83

    Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 136/06
    Dieses Erfordernis schließt es aus, bestimmte Tatsachen ohne Rücksicht auf die Besonderheit des Einzelfalls stets als wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung anzuerkennen; es gibt demnach im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB keine absoluten Kündigungsgründe (vgl. BAG, Urteil vom 23.01.1963 - 2 AZR 278/62 -, AP Nr. 8 zu § 124 a GewO; BAG, Urteil vom 15.11.1984 - 2 AZR 613/83 -, AP Nr. 87 zu § 626 BGB; KR-Fischermeyer, 7. Aufl., § 626 BGB Rn. 83 ff.).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 07.12.1988 - 7 AZR 122/88

    Ordentliche Kündigung wegen Nichtanzeige von Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90

    Ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erkrankung

  • BAG, 23.06.1993 - 2 AZR 56/93

    Kündigungsschutzprozeß; beiderseitiger Auflösungsantrag; Beschwer

  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94

    Verhaltensbedingte Kündigung

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94

    Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer

  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96

    Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 805/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung/hilfsweise ordentliche Kündigung wegen

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

  • BGH, 05.01.1955 - IV ZR 238/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 89/90

    Zulässigkeit der Revision gegen die Verwerfung der Berufung

  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92

    Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche

  • BAG, 30.11.1956 - 1 AZR 260/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Darlegungs- und Beweispflicht bei Klage gegen

  • BAG, 04.06.1957 - 3 AZR 49/55

    Haushaltsplan - Prozentuale Stellenkürzung - Betriebsbedingtheit einzelner

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