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   LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 2347/05   

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https://dejure.org/2006,5725
LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 2347/05 (https://dejure.org/2006,5725)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.03.2006 - 12 Sa 2347/05 (https://dejure.org/2006,5725)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. März 2006 - 12 Sa 2347/05 (https://dejure.org/2006,5725)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kündigung einer Auslieferungsfahrerin eines Menuserviceunternehmens wegen zu langer Verweildauer bei einem Kunden

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 626, KSchG §
    Kündigung einer Auslieferungsfahrerin eines Menuserviceunternehmens wegen zu langer Verweildauer bei einem Kunden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens; Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung; Bestehen von absoluten Kündigungsgründen im Rahmen des § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Lohnbetrug des Arbeitnehmers als ...

  • Judicialis

    BGB § 626

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 1, 2
    Unbegründete Kündigung der Auslieferungsfahrerin eines Menuserviceunternehmens wegen zu langer Verweildauer bei einem Kunden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Auslieferungsfahrerin wegen zu langer Verweildauer bei einem Kunden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • ArbG Bielefeld, 24.11.2005 - 1 Ca 1290/05
    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 2347/05
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.11.2005 - 1 Ca 1290/05 - wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.11.2005 - 1 Ca 1290/05 - wird aus Gründen der Klarstellung in der Hauptsache wie folgt gefasst:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.11.2005 - 1 Ca 1290/05 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 2347/05
    Liegen diese Voraussetzungen vor, bedarf es - auf einer zweiten Stufe - einer weiteren Prüfung, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG, Urteil vom 15.11.1995 - 2 AZR 974/94 -, NZA 1996, 419 ff.; BAG, Urteil vom 20.11.1997 - 2 AZR 805/96 -, RzK I 6 a Nr. 154; BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 -, NZA 2006, 98 ff.).

    Mit dem Erfordernis einer einschlägigen Abmahnung vor Kündigungsausspruch soll nämlich vor allem dem Einwand des Arbeitnehmers begegnet werden, er habe die Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens nicht erkennen bzw. nicht damit rechnen können, der Arbeitgeber werde sein vertragswidriges Verhalten als so schwerwiegend ansehen (vgl. BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 -, NZA 2006, 98 ff.).

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 2347/05
    Nach dem das Kündigungsrecht beherrschenden Prognoseprinzip ist weiter Voraussetzung für die soziale Rechtfertigung der verhaltensbedingten Kündigung, dass eine Wiederholungsgefahr besteht, d.h. dass zu befürchten ist, der Arbeitnehmer werde auch in Zukunft gleichartige Pflichtverletzungen begehen, oder dass das vorangegangene Ereignis wegen der Schwere der Pflichtverletzung - selbst ohne Wiederholung - sich auch künftig weiter belastend auswirkt (vgl. BAG, Urteil vom 26.01.1995 - 2 AZR 649/94 -, AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

    Der Arbeitgeber müsste auch hier bei Ausspruch einer Abmahnung mit weiteren erheblichen Pflichtverletzungen rechnen (vgl. BAG, Urteil vom 26.01.1995 -2 AZR 649/94 -, AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92

    Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 2347/05
    Auszugehen ist nicht vom Standpunkt des jeweiligen Arbeitgebers, vielmehr gilt ein objektiver Maßstab (vgl. BAG, Urteil vom 21.05.1992 - 2 AZR 10/92 - , AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung in drei Schritten vorzunehmen: Auf einer ersten Prüfungsstufe ist zu prüfen, ob eine rechts- bzw. vertragswidrige Pflichtverletzung aus dem Arbeitsverhältnis vorliegt, wobei es in der Regel erforderlich ist, dass diese Pflichtverletzung schuldhaft begangen wurde (vgl. BAG, Urteil vom 21.05.1992 - 2 AZR 10/92 - , AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

  • BAG, 26.03.1957 - 3 AZR 608/54

    Befristung von Arbeitsverträgen - Wirksamkeit - Kündigungsschutz - Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 2347/05
    Auszugehen ist nicht vom Standpunkt des jeweiligen Arbeitgebers, vielmehr gilt ein objektiver Maßstab (vgl. BAG, Urteil vom 21.05.1992 - 2 AZR 10/92 - , AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung in drei Schritten vorzunehmen: Auf einer ersten Prüfungsstufe ist zu prüfen, ob eine rechts- bzw. vertragswidrige Pflichtverletzung aus dem Arbeitsverhältnis vorliegt, wobei es in der Regel erforderlich ist, dass diese Pflichtverletzung schuldhaft begangen wurde (vgl. BAG, Urteil vom 21.05.1992 - 2 AZR 10/92 - , AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 2347/05
    Insbesondere ist stets - und zwar entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten unabhängig davon, ob es sich um eine Störung im Leistungs- oder Vertrauensbereich handelt - bei einem steuerbaren Verhalten zu prüfen, ob eine Abmahnung ein derartiges milderes Mittel hätte darstellen können (vgl. BAG, Urteil vom 04.06.1997 - 2 AZR 526/96 -, AP Nr. 137 zu § 626 BGB).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 2347/05
    Zudem ist bei einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen eine Abmahnung dann entbehrlich, wenn es um schwere Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei denen eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl. BAG, Beschluss vom 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 -, AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 2347/05
    Dieser Anspruch folgt aus den §§ 611, 242 BGB in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag sowie in Verbindung mit Art. 1 und 2 GG (vgl. BAG, Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84 -, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 07.12.1988 - 7 AZR 122/88

    Ordentliche Kündigung wegen Nichtanzeige von Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 2347/05
    Schließlich ist auf der dritten Stufe im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung festzustellen, ob das Fehlverhalten des Arbeitnehmers geeignet war, einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung zu bestimmen (vgl. BAG, Urteil vom 07.12.1988 - 7 AZR 122/88 -, AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 23.01.1963 - 2 AZR 278/62

    Kündigungsfrist - Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 2347/05
    Dieses Erfordernis schließt es aus, bestimmte Tatsachen ohne Rücksicht auf die Besonderheit des Einzelfalls stets als wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung anzuerkennen; es gibt demnach im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB keine absoluten Kündigungsgründe (vgl. BAG, Urteil vom 23.01.1963 - 2 AZR 278/62 -, AP Nr. 8 zu § 124 a GewO; BAG, Urteil vom 15.11.1984 - 2 AZR 613/83 -, AP Nr. 87 zu § 626 BGB; KR-Fischermeier, 7. Aufl., § 626 BGB Rdnr. 83 ff.).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 805/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung/hilfsweise ordentliche Kündigung wegen

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83

    Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des

  • BAG, 20.03.1969 - 2 AZR 283/68

    Prämienberechnung - Zurückhaltung der Arbeitskraft

  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90

    Ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erkrankung

  • BAG, 30.11.1956 - 1 AZR 260/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Darlegungs- und Beweispflicht bei Klage gegen

  • BAG, 04.06.1957 - 3 AZR 49/55

    Haushaltsplan - Prozentuale Stellenkürzung - Betriebsbedingtheit einzelner

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