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   LAG Hamm, 28.04.2017 - 1 Sa 1524/16   

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LAG Hamm, 28.04.2017 - 1 Sa 1524/16 (https://dejure.org/2017,30929)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.04.2017 - 1 Sa 1524/16 (https://dejure.org/2017,30929)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. April 2017 - 1 Sa 1524/16 (https://dejure.org/2017,30929)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung eines Arbeitnehmers auf die fehlende Schriftform einer Eigenkündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 623; BGB § 125; BGB § 126; BGB § 242
    Schriftform; Nichtigkeit; Treu und Glauben

  • rechtsportal.de

    BGB § 125 S. 1; BGB § 126 Abs. 1
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung eines Arbeitnehmers auf die fehlende Schriftform einer Eigenkündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2018, 76
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2017 - 1 Sa 1524/16
    Ein Klageantrag ist dann hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet und damit den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis nach § 308 ZPO umreist, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung im Sinne des § 322 ZPO erkennen lässt und so das Risiko einer unterliegenden Partei nicht durch vermeidbare Ungenauigkeiten auf die beklagte Partei abwälzt, weil sie letztlich eine Fortsetzung des im Erkenntnisverfahren durchzuführenden Streites in das Zwangsvollstreckungsverfahren verlagert (BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08; BGH 14.12.1998 - II ZR 330/97).

    Auf der anderen Seite ist ein Beschäftigungstitel vor dem Hintergrund der Bestimmung in § 106 GewO zu sehen, nach der dem Arbeitgeber ein Weisungsrecht zusteht, sodass ein Beschäftigungs- oder Weiterbeschäftigungstitel aus materiell-rechtlichen Gründen nicht so genau sein kann, dass er auf eine ganz bestimmte und im Einzelnen beschriebene Tätigkeit oder Stelle zugeschnitten ist (BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08; LAG Baden-Württemberg 21.02.2007 - 17 Ta 1/07).

    Es ist deshalb ausreichend, wenn die Art der ausgeurteilten Beschäftigung des Arbeitnehmers aus dem Titel ersichtlich ist, weshalb es nicht erforderlich ist, dass Einzelheiten hinsichtlich der Art der Beschäftigung oder der sonstigen Arbeitsbedingungen aus dem Titel erkennbar sind (BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08; LAG 23.10.2008 - 12 Ta 383/08; LAG Baden-Württemberg 21.02.2007 - 17 Ta 1/07).

  • ArbG Iserlohn, 23.11.2016 - 3 Ca 889/16

    Feststellungsklage bzgl. des Fortbestehens eines Arbeitsverhältnisses;

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2017 - 1 Sa 1524/16
    Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 23.11.2016 - 3 Ca 889/16 - unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 23.11.2016 - 3 Ca 889/16 - teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

    Der Vertreter des Berufungsbeklagten beantragt im Wege der Anschlussberufung, unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 23.11.2016 - 3 Ca 889/16 teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Rechtsstreits als Fahrer weiter zu beschäftigen.

  • LAG Köln, 16.10.2013 - 11 Sa 345/13

    Verwendung des Wortes Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2017 - 1 Sa 1524/16
    Das kann nur dann angenommen werden, wenn der Erklärende seinen Willen mit ganz besonderer Verbindlichkeit und Endgültigkeit mehrfach zum Ausdruck gebracht und damit einen besonderen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (BAG 16.09.2004 - 2 AZR 659/03; LAG Köln 16.10.2013 - 11 Sa 345/13; Hessisches LAG 16.02.2013 - 13 Sa 845/12; LAG Rheinland-Pfalz 08.02.2012 - 8 Sa 318/11).

    bb) Darüber hinaus ist erforderlich, dass das Ergebnis des Formmangels für die betroffene Partei nicht nur hart, sondern schlechthin untragbar ist (BAG 15.03.2011 - 10 AZB 32/10; 27.03.1987 - 7 AZR 527/85; LAG Köln, Urteil vom 16.10.2013 - 11 Sa 345/13).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 17 Ta 1/07

    Weiterbeschäftigungstitel: Bestimmtheit eines Weiterbeschäftigungstitels; Wegfall

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2017 - 1 Sa 1524/16
    Auf der anderen Seite ist ein Beschäftigungstitel vor dem Hintergrund der Bestimmung in § 106 GewO zu sehen, nach der dem Arbeitgeber ein Weisungsrecht zusteht, sodass ein Beschäftigungs- oder Weiterbeschäftigungstitel aus materiell-rechtlichen Gründen nicht so genau sein kann, dass er auf eine ganz bestimmte und im Einzelnen beschriebene Tätigkeit oder Stelle zugeschnitten ist (BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08; LAG Baden-Württemberg 21.02.2007 - 17 Ta 1/07).

    Es ist deshalb ausreichend, wenn die Art der ausgeurteilten Beschäftigung des Arbeitnehmers aus dem Titel ersichtlich ist, weshalb es nicht erforderlich ist, dass Einzelheiten hinsichtlich der Art der Beschäftigung oder der sonstigen Arbeitsbedingungen aus dem Titel erkennbar sind (BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08; LAG 23.10.2008 - 12 Ta 383/08; LAG Baden-Württemberg 21.02.2007 - 17 Ta 1/07).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2017 - 1 Sa 1524/16
    Überwiegende entgegenstehende Arbeitgeberinteressen waren nicht ersichtlich (vgl. BAG Großer Senat 27. Februar 1985 - GS 1/84).
  • BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13

    Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2017 - 1 Sa 1524/16
    Vielmehr ist nach den für Willenserklärungen geltenden Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB der Wille zu erforschen, wie er sich aus Klagebegründung, dem Prozessziel und der Interessenlage ergibt (vgl. BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13; 13. Juni 2012 - 7 AZR 459/10).
  • LAG Hessen, 26.02.2013 - 13 Sa 845/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses - Schriftformerfordernis des § 623 BGB -

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2017 - 1 Sa 1524/16
    Das kann nur dann angenommen werden, wenn der Erklärende seinen Willen mit ganz besonderer Verbindlichkeit und Endgültigkeit mehrfach zum Ausdruck gebracht und damit einen besonderen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (BAG 16.09.2004 - 2 AZR 659/03; LAG Köln 16.10.2013 - 11 Sa 345/13; Hessisches LAG 16.02.2013 - 13 Sa 845/12; LAG Rheinland-Pfalz 08.02.2012 - 8 Sa 318/11).
  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 459/10

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts -

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2017 - 1 Sa 1524/16
    Vielmehr ist nach den für Willenserklärungen geltenden Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB der Wille zu erforschen, wie er sich aus Klagebegründung, dem Prozessziel und der Interessenlage ergibt (vgl. BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13; 13. Juni 2012 - 7 AZR 459/10).
  • BAG, 15.03.2011 - 10 AZB 32/10

    Rechtsweg für die Kündigung des Anstellungsvertrags eines Geschäftsführers einer

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2017 - 1 Sa 1524/16
    bb) Darüber hinaus ist erforderlich, dass das Ergebnis des Formmangels für die betroffene Partei nicht nur hart, sondern schlechthin untragbar ist (BAG 15.03.2011 - 10 AZB 32/10; 27.03.1987 - 7 AZR 527/85; LAG Köln, Urteil vom 16.10.2013 - 11 Sa 345/13).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 Sa 318/11

    Treuwidriges Berufen des Arbeitnehmers auf die Unwirksamkeit der eigenen

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2017 - 1 Sa 1524/16
    Das kann nur dann angenommen werden, wenn der Erklärende seinen Willen mit ganz besonderer Verbindlichkeit und Endgültigkeit mehrfach zum Ausdruck gebracht und damit einen besonderen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (BAG 16.09.2004 - 2 AZR 659/03; LAG Köln 16.10.2013 - 11 Sa 345/13; Hessisches LAG 16.02.2013 - 13 Sa 845/12; LAG Rheinland-Pfalz 08.02.2012 - 8 Sa 318/11).
  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 242/09

    Aufhebungsvertrag - Gleichbehandlung

  • LAG Hessen, 23.10.2008 - 12 Ta 383/08

    Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigung - Unmöglichkeit

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 208/06

    Schriftform bei Klageverzichtsvertrag

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

  • BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 638/04

    Umschulungsvertrag - Schriftformerfordernis

  • BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85

    Betriebsübung - Schriftform

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 659/03

    Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung; Treuwidrigkeit

  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

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