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   LAG Hamm, 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03   

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LAG Hamm, 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03 (https://dejure.org/2004,69200)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03 (https://dejure.org/2004,69200)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. September 2004 - 12 Sa 1859/03 (https://dejure.org/2004,69200)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Aufbaufallgruppen zunächst zu prüfen, ob der Kläger die allgemeinen Anforderungen der niedrigeren Vergütungsgruppen, hier der Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1 a und V b Fallgruppe 1 a erfüllt, und anschließend, ob die Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 1 a BAT/VKA vorliegen (vgl. nur BAG, Urteil vom 10.12.1997 - 4 AZR 221/96 -, AP Nr. 237 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dies ergibt sich aus einer pauschalen, d. h. summarischen Prüfung, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann ausreichend ist, wenn die Parteien die Tätigkeit des Arbeitnehmers als unstreitig ansehen und der Arbeitgeber selbst für die Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (vgl. BAG, Urteil vom 10.12.1997 - 4 AZR 221/96 -, AP Nr. 237 zu §§ 22, 23 BAT 1975), so dass die Kammer es im vorliegenden Verfahren offen lassen konnte, ob das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil vom 12.06.2002 (- 4 AZR 431/01 -, ZTR 2003, 82 f.), wonach bei einer zwischen den Parteien unstreitigen Bewertung einer Tätigkeit diese Bewertung entsprechend den Grundsätzen zur Überprüfung einer Eingruppierung bei korrigierender Rückgruppierung zugrunde zu legen ist, von dem Erfordernis der zumindest pauschalen Überprüfung abgerückt ist.

    Dabei kann sich die Vielseitigkeit insbesondere aus der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 10.12.1997    - 4 AZR 221/96 -, AP Nr. 237 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird unter selbständiger Leistung eine Gedankenarbeit verstanden, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich der einzuschlagenden Wege, insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (vgl. BAG, Urteil vom 10.12.1997 - 4 AZR 221/96 -, AP Nr. 237 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Nur wenn dann eine entsprechende Steigerung nach Tiefe und Breite, nach Qualität und Quantität, gegenüber dem Tätigkeitsmerkmal "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse" festgestellt werden kann, ist das Tätigkeitsmerkmal "gründliche, umfassende Fachkenntnisse" erfüllt (vgl. BAG, Urteil vom 10.12.1997 - 4 AZR 221/96 -, AP Nr. 237 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 431/96

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin in einer Altenwohnanlage

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03
    Darüber hinaus hat der Kläger, der als Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfalle zu beweisen hat, die den rechtlichen Schluss zulassen, dass er die im Einzelfall für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluss der darin vorgesehenen Qualifizierungen erfüllt (vgl. BAG, Urteil vom 24.09.1997 - 4 AZR 431/96 -, AP Nr. 226 zu §§ 22, 23 BAT 1975), nicht schlüssig dargelegt, dass und warum eine Steigerung der Tiefe und Breite, also nach Qualität und Quantität, gegenüber dem Tatbestandsmerkmal "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse" vorliegen soll.
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03
    Die Kammer geht vielmehr davon aus, dass dem Kläger keine über das normale Maß hinausgehende Verantwortung abverlangt wird, dass von ihm also nicht mehr verlangt wird, als dass er dafür einzustehen hat, dass die ihm übertragenen Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftgemäß ausgeführt werden (Zum Begriff der "Verantwortung vgl. BAG, Urteil v. 29.01.1986 - 4 AZR 465/84 -, AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil v. 19.03.1986 - 4 AZR 642/84 -, AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.07.1962 - 4 AZR 396/61

    Aufgabenkreis des Angestellten - Gesamtheit der übertragene Aufgaben -

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03
    Umfassende Fachkenntnisse werden danach für einen Aufgabenkreis jedenfalls dann nicht benötigt, wenn dieser im Verhältnis zu dem Gesamtgebiet oder den Gebieten der Beschäftigtenverwaltung nur einen relativ geringen Ausschnitt darstellt (vgl. BAG, Urteil vom 16.10.1963 - 4 AZR 426/62 -, AP Nr. 103 zu § 3 TOA; BAG, Urteil vom 18.07.1962 - 4 AZR 396/61 -, AP Nr. 86 zu § 3 TOA; BAG, Urteil vom 07.11.1962 - 4 AZR 403/61 -, AP Nr. 93 zu § 3 TOA).
  • BAG, 16.10.1963 - 4 AZR 426/62

    Revisionsbegründung - Negative Feststellungswiderklage - Positive

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03
    Umfassende Fachkenntnisse werden danach für einen Aufgabenkreis jedenfalls dann nicht benötigt, wenn dieser im Verhältnis zu dem Gesamtgebiet oder den Gebieten der Beschäftigtenverwaltung nur einen relativ geringen Ausschnitt darstellt (vgl. BAG, Urteil vom 16.10.1963 - 4 AZR 426/62 -, AP Nr. 103 zu § 3 TOA; BAG, Urteil vom 18.07.1962 - 4 AZR 396/61 -, AP Nr. 86 zu § 3 TOA; BAG, Urteil vom 07.11.1962 - 4 AZR 403/61 -, AP Nr. 93 zu § 3 TOA).
  • BAG, 07.11.1962 - 4 AZR 403/61

    Gründliche vielseitige Fachkenntnisse - Gebiet der Verwaltung - Quantitatives

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03
    Umfassende Fachkenntnisse werden danach für einen Aufgabenkreis jedenfalls dann nicht benötigt, wenn dieser im Verhältnis zu dem Gesamtgebiet oder den Gebieten der Beschäftigtenverwaltung nur einen relativ geringen Ausschnitt darstellt (vgl. BAG, Urteil vom 16.10.1963 - 4 AZR 426/62 -, AP Nr. 103 zu § 3 TOA; BAG, Urteil vom 18.07.1962 - 4 AZR 396/61 -, AP Nr. 86 zu § 3 TOA; BAG, Urteil vom 07.11.1962 - 4 AZR 403/61 -, AP Nr. 93 zu § 3 TOA).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03
    Die Kammer geht vielmehr davon aus, dass dem Kläger keine über das normale Maß hinausgehende Verantwortung abverlangt wird, dass von ihm also nicht mehr verlangt wird, als dass er dafür einzustehen hat, dass die ihm übertragenen Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftgemäß ausgeführt werden (Zum Begriff der "Verantwortung vgl. BAG, Urteil v. 29.01.1986 - 4 AZR 465/84 -, AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil v. 19.03.1986 - 4 AZR 642/84 -, AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 431/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03
    Dies ergibt sich aus einer pauschalen, d. h. summarischen Prüfung, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann ausreichend ist, wenn die Parteien die Tätigkeit des Arbeitnehmers als unstreitig ansehen und der Arbeitgeber selbst für die Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (vgl. BAG, Urteil vom 10.12.1997 - 4 AZR 221/96 -, AP Nr. 237 zu §§ 22, 23 BAT 1975), so dass die Kammer es im vorliegenden Verfahren offen lassen konnte, ob das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil vom 12.06.2002 (- 4 AZR 431/01 -, ZTR 2003, 82 f.), wonach bei einer zwischen den Parteien unstreitigen Bewertung einer Tätigkeit diese Bewertung entsprechend den Grundsätzen zur Überprüfung einer Eingruppierung bei korrigierender Rückgruppierung zugrunde zu legen ist, von dem Erfordernis der zumindest pauschalen Überprüfung abgerückt ist.
  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters des Kassen- und Mahnwesens bei Stadtwerken

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat dieses Tarifmerkmal sowohl ein quantitatives als auch ein qualitatives Element, wonach Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art erforderlich sind (vgl. z. B. BAG, Urteil vom 28.09.1994 - 4 AZR 542/93 -, AP Nr. 185 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m. w. N.).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03
    Im Hinblick auf den Antrag zu 2. handelt es sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. z. B. BAG, Urteil vom 19.03.1986 - 4 AZR 470/84 -, AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 09.08.2000 - 4 AZR 439/99 -, AP Nr. 281 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 688/98

    Eingruppierung - Diplompädagoge in Erziehungsberatungsstelle

  • BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 539/97

    Eingruppierung: Diplom-Pädagoge in "Örtlicher Betreuungsbehörde" eines städt.

  • BAG, 09.08.2000 - 4 AZR 439/99

    Eingruppierung: Diplom-Bibliothekarin

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2020 - 4 Sa 123/20

    Eingruppierung; Lebensmittelkontrolleur; Höhergruppierung; Überleitung;

    (b)Bei der Tätigkeit eines Lebensmittelkontrolleurs handelt es sich zum einen nur um einen begrenzten Aufgabenkreis nicht nur im Verhältnis zum Gesamtaufgabengebiet der beklagten Stadt, sondern auch im Verhältnis zu den Spezialmaterien, die über die Lebensmittelkontrolle hinaus vom Ordnungsamt der Beklagten auf dem Gebiet des Polizei- und Ordnungsrechts wahrgenommen werden (ebenso BAG 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 und 14.08.1985 - 4 AZR 322/84; LAG Hamm 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03; LAG Rheinland-Pfalz 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03; LAG Schleswig-Holstein 22.04.2004 - 4 Sa 367/03, alle juris).

    Die dem Umfang nach sicherlich festzustellende sehr weitgehende Kenntnis des Klägers einer Vielzahl von Rechtsgrundlagen reicht nach alledem nicht aus, das Merkmal der gründlichen, umfassenden Fachkenntnisse auszufüllen (ebenso BAG 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 und 14.08.1985 - 4 AZR 322/84; LAG Hamm 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03; LAG Rheinland-Pfalz 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03; LAG Schleswig-Holstein 22.04.2004 - 4 Sa 367/03, alle juris).

    Die Kammer teilt jedoch die in der bisherigen Rechtsprechung vorgebrachte Einschätzung, dass sich die Tätigkeit eines Lebensmittelkontrolleurs nicht ohne weiteres dadurch aus der Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist (vgl. BAG 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 und 14.08.1985 - 4 AZR 322/84; LAG Hamm 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03; LAG Rheinland-Pfalz 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03; LAG Schleswig-Holstein 22.04.2004 - 4 Sa 367/03, alle juris).

    Insoweit unterscheidet sich der Kläger nicht von einem Baukontrolleur oder auch von einem Schwimmmeister, die beide ebenso in durchaus sicherheitsrelevanten Bereichen tätig werden und aufgrund ihrer Kenntnisse entsprechende Feststellungen zu treffen und auch Maßnahmen einzuleiten haben (ebenso BAG 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 und 14.08.1985 - 4 AZR 322/84; LAG Hamm 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03; LAG Rheinland-Pfalz 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03; LAG Schleswig-Holstein 22.04.2004 - 4 Sa 367/03, alle juris).

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2020 - 4 Sa 124/20

    Eingruppierung; Lebensmittelkontrolleur; Höhergruppierung; Überleitung;

    (b)Bei der Tätigkeit eines Lebensmittelkontrolleurs handelt es sich zum einen nur um einen begrenzten Aufgabenkreis nicht nur im Verhältnis zum Gesamtaufgabengebiet der beklagten Stadt, sondern auch im Verhältnis zu den Spezialmaterien, die über die Lebensmittelkontrolle hinaus vom Ordnungsamt der Beklagten auf dem Gebiet des Polizei- und Ordnungsrechts wahrgenommen werden (ebenso BAG 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 und 14.08.1985 - 4 AZR 322/84; LAG Hamm 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03; LAG Rheinland-Pfalz 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03; LAG Schleswig-Holstein 22.04.2004 - 4 Sa 367/03, alle juris).

    Die dem Umfang nach sicherlich festzustellende sehr weitgehende Kenntnis des Klägers einer Vielzahl von Rechtsgrundlagen reicht nach alledem nicht aus, das Merkmal der gründlichen, umfassenden Fachkenntnisse auszufüllen (ebenso BAG 25.08.1993 - 4 AZR 608/92 und 14.08.1985 - 4 AZR 322/84; LAG Hamm 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03; LAG Rheinland-Pfalz 26.04.2004 - 7 Sa 2127/03; LAG Schleswig-Holstein 22.04.2004 - 4 Sa 367/03, alle juris).

  • LAG Hamm, 31.05.2012 - 8 Sa 1908/11

    Eingruppierung eines Kundendiensttechnikers in Versorgungsbetrieben der Energie-

    Dies trifft ersichtlich nicht zu (vgl. LAG Hamm, 28.09.2004, 12 Sa 1859/03, EzBAT §§ 23, 23 BAT B1 VergGr Vb Nr. 21, juris Rn 80 - Lebensmittelkontrolleur).
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