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   LAG Hamm, 28.09.2004 - 6 Sa 579/04   

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LAG Hamm, 28.09.2004 - 6 Sa 579/04 (https://dejure.org/2004,16948)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.09.2004 - 6 Sa 579/04 (https://dejure.org/2004,16948)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. September 2004 - 6 Sa 579/04 (https://dejure.org/2004,16948)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 09.03.1995 - IX ZR 142/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2004 - 6 Sa 579/04
    Es reicht nicht aus, die tatsächliche und rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen (BGH Urt. v. 09.03.1995 - IX ZR 142/94; BGH Urt. v. 20.02.1975 - VI ZR 183/74; BGH Beschl. v. 22.11.1977 - IV ZB 29/77).

    Die Bezugnahme auf das - vom Erstgericht angeblich nicht oder unrichtig gewürdigte - Vorbringen in der Klage oder Klageerwiderung ist unzulässig (BGH Urt. v. 09.03.1995 - IX ZR 142/94; BGH Beschl. v. 18.02.1981 - IVb ZB 505/81; BGH Urt. v. 29.09.1993 - XII ZR 209/92).

    Zwar ist die Schlüssigkeit der Begründung nicht Voraussetzung der Zulässigkeit (BGH Urt. v. 09.03.1995 - IX ZR 142/94; BGH Urt. v. 08.10.1976 - V ZR 224/74).

    Eine kurze, auf den konkreten Fall bezogene Darlegung ist auch in einfachen Streitfällen unerlässlich (BGH Urt. v. 09.03.1995 - IX ZR 142/94).

    So wenig jedoch die bloße Bezeichnung der angeblich verletzten Norm ausreicht (BGH Urt. v. 09.03.1995 - IX ZR 142/94), so wenig genügt für eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung die formelhafte Rüge, es sei eine bestimmte Vorschrift zu Unrecht nicht angewendet worden.

    Macht der Berufungsführer dem Erstgericht zum Vorwurf, es habe die Voraussetzungen einer Ausnahmevorschrift verkannt, darf er sich nicht damit begnügen, lediglich den Gesetzeswortlaut zu zitieren; es muss zumindest im Ansatz der Versuch unternommen werden darzutun, dass im konkreten Fall Anlass bestanden hat, diese Vorschrift zu prüfen (BGH Urt. v. 09.03.1995 - IX ZR 142/94).

  • BGH, 28.05.2003 - XII ZB 165/02

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung nach neuem Recht

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2004 - 6 Sa 579/04
    Während die Berufungsbegründung bisher ohne Differenzierung zwischen den möglichen Berufungsangriffen "die bestimmte Bezeichnung der im Einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung" sowie der neu anzuführenden Tatsachen, Beweismittel und Beweiseinreden enthalten musste (§ 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO a.F.), unterscheidet § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO jetzt zwischen den nach der Reform zulässigen Berufungsgründen und bestimmt dafür jeweils unterschiedliche Mindestanforderungen an die Rechtsmittelbegründung (BGH Beschl. v. 26.06.2003 - III ZB 71/02; BGH Beschl. v. 29.05.2003 - XII ZB 165/02).

    § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 ZPO sind auf das Prüfungsprogramm des § 513 Abs. 1 ZPO iVm. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zugeschnitten, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 ZPO auf das des § 513 Abs. 1 ZPO iVm. § 529 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 67 ArbGG (BGH Beschl. v. 29.05.2003 - XII ZB 165/02).

    Eine Verschärfung kann weder dem Gesetzestext noch den Materialien entnommen werden (BGH Beschl. v. 28.05.2003 - XII ZB 165/02).

    Da das Berufungsgericht an die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen grundsätzlich gebunden ist (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), muss die Berufung, die den festgestellten Sachverhalt angreifen will, eine Begründung dahin enthalten, warum die Bindung an die festgestellten Tatsachen ausnahmsweise nicht bestehen soll (BGH Beschl. v. 28.05.2003 - XII ZB 165/02; BGH Urt. v. 12.03.2004 - V ZR 257/03).

    Ob die Verspätung tatsächlich auf einer Nachlässigkeit des Beklagten beruht oder nicht (§ 67 Abs. 2 und 3 ZPO), ist eine Frage der Begründetheit des Rechtsmittels (BGH Beschl. v. 28.05.2003 - XII ZB 165/02).

  • BGH, 26.06.2003 - III ZB 71/02

    Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung vor dem Hintergrund der

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2004 - 6 Sa 579/04
    Das kommt auch in der Verweisung auf eine sonst nur für das Revisionsverfahren geltende Vorschrift (§ 546 ZPO) zum Ausdruck (BGH Beschl. v. 26.06.2003 - III ZB 71/02).

    Während die Berufungsbegründung bisher ohne Differenzierung zwischen den möglichen Berufungsangriffen "die bestimmte Bezeichnung der im Einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung" sowie der neu anzuführenden Tatsachen, Beweismittel und Beweiseinreden enthalten musste (§ 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO a.F.), unterscheidet § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO jetzt zwischen den nach der Reform zulässigen Berufungsgründen und bestimmt dafür jeweils unterschiedliche Mindestanforderungen an die Rechtsmittelbegründung (BGH Beschl. v. 26.06.2003 - III ZB 71/02; BGH Beschl. v. 29.05.2003 - XII ZB 165/02).

    Die Berufungsbegründung erfordert aber weder die ausdrückliche Benennung einer bestimmten Norm noch die Schlüssigkeit oder jedenfalls Vertretbarkeit der erhobenen Rügen (BGH Beschl. v. 26.06.2003 - III ZB 71/02).

    Die Berufungsbegründung erfordert aber weder die ausdrückliche Benennung einer bestimmten Norm noch die Schlüssigkeit oder jedenfalls Vertretbarkeit der erhobenen Rügen (BGH Beschl. v. 26.06.2003 - III ZB 71/02).

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97

    Kündigung gegenüber einem Hochschullehrer wegen repressiven Verhaltens in der DDR

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2004 - 6 Sa 579/04
    Mit Rücksicht auf § 9 ArbGG sind besonders im Arbeitsgerichtsprozess hohe Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung zu stellen (BAG Beschl. v. 06.04.1957 - 2 AZR 19/55; BAG Urt. v. 20.07.1971 - 1 AZR 314/70; BAG Urt. v. 11.03.1998 - 2 AZR 497/97).

    Bei einheitlichem Streitgegenstand muss der Berufungskläger dann, wenn das Gericht seine Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen stützt, in der Berufungsbegründung für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie nach seiner Auffassung die angegriffene Entscheidung nicht trägt; anderenfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (BGH Beschl. v. 25.01.1990 - IX ZB 89/89; BGH Urt. v. 15.06.1993 - XI ZR 111/92; BGH Beschl. v. 10.01.1996 - IV ZB 29/95; BAG Urt. v. 11.03.1998 - 2 AZR 497/97).

    Hat das Arbeitsgericht über mehrere selbstständige Ansprüche entschieden, so muss sich die Begründung mit jedem für fehlerhaft gehaltenen Anspruch befassen (BAG Urt. v. 27.01.2004 - 1 AZR 105/03; BAG Beschl. v. 06.12.1994 - 9 AZN 337/94; BAG Urt. v. 11.03.1998 - 2 AZR 497/97).

  • BGH, 18.02.1981 - IVb ZB 505/81

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung - Ausreichen der Verweisung auf den

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2004 - 6 Sa 579/04
    Die alleinige Verweisung auf erstinstanzliches Vorbringen reicht jedoch nicht aus (BGH Beschl. v. 18.02.1981 - IVb ZB 505/81).

    Die Bezugnahme auf das - vom Erstgericht angeblich nicht oder unrichtig gewürdigte - Vorbringen in der Klage oder Klageerwiderung ist unzulässig (BGH Urt. v. 09.03.1995 - IX ZR 142/94; BGH Beschl. v. 18.02.1981 - IVb ZB 505/81; BGH Urt. v. 29.09.1993 - XII ZR 209/92).

  • BAG, 20.07.1971 - 1 AZR 314/70

    Inhalt der Berufungsbegründung - Gründe für Anfechtung - Beschwerende

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2004 - 6 Sa 579/04
    Mit Rücksicht auf § 9 ArbGG sind besonders im Arbeitsgerichtsprozess hohe Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung zu stellen (BAG Beschl. v. 06.04.1957 - 2 AZR 19/55; BAG Urt. v. 20.07.1971 - 1 AZR 314/70; BAG Urt. v. 11.03.1998 - 2 AZR 497/97).

    Erforderlich ist eine Auseinandersetzung mit den Entscheidungsgründen (BAG Urt. v. 21.06.1958 - 2 AZR 15/58; BAG Urt. v. 20.07.1971 - 1 AZR 314/70; BAG Urt. v. 26.09.1991 - 2 AZR 62/91).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2004 - 6 Sa 579/04
    Da das Berufungsgericht an die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen grundsätzlich gebunden ist (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), muss die Berufung, die den festgestellten Sachverhalt angreifen will, eine Begründung dahin enthalten, warum die Bindung an die festgestellten Tatsachen ausnahmsweise nicht bestehen soll (BGH Beschl. v. 28.05.2003 - XII ZB 165/02; BGH Urt. v. 12.03.2004 - V ZR 257/03).
  • BGH, 09.11.1977 - IV ZB 29/77

    Bewilligung von Armenrecht für die Durchführung eines Scheidungsverfahrens -

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2004 - 6 Sa 579/04
    Es reicht nicht aus, die tatsächliche und rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen (BGH Urt. v. 09.03.1995 - IX ZR 142/94; BGH Urt. v. 20.02.1975 - VI ZR 183/74; BGH Beschl. v. 22.11.1977 - IV ZB 29/77).
  • BGH, 08.10.1976 - V ZR 224/74

    Zustellung von einem Versäumnisurteil durch Niederlegung beim Postamt - Vertrauen

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2004 - 6 Sa 579/04
    Zwar ist die Schlüssigkeit der Begründung nicht Voraussetzung der Zulässigkeit (BGH Urt. v. 09.03.1995 - IX ZR 142/94; BGH Urt. v. 08.10.1976 - V ZR 224/74).
  • BGH, 29.09.1993 - XII ZR 209/92

    Berufungsbegründung durch Bezugnahme auf Prozeßkostenhilfebewilligung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2004 - 6 Sa 579/04
    Die Bezugnahme auf das - vom Erstgericht angeblich nicht oder unrichtig gewürdigte - Vorbringen in der Klage oder Klageerwiderung ist unzulässig (BGH Urt. v. 09.03.1995 - IX ZR 142/94; BGH Beschl. v. 18.02.1981 - IVb ZB 505/81; BGH Urt. v. 29.09.1993 - XII ZR 209/92).
  • BGH, 20.02.1975 - VI ZR 183/74

    Berufungskläger - Anforderungserfüllung - Urteilsanfechtung - Stellungnahme -

  • BGH, 25.01.1990 - IX ZB 89/89

    Umfang der Rechtsmittelbegründung bei mehreren voneinander unabhängigen,

  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 370/86

    Auseinandersetzung mit angefochtenem Urteil in Berufung - Umfang der

  • BAG, 21.06.1958 - 2 AZR 15/58

    Berufungsbegründung - Berufungskläger - Einwendungen gegen Urteil - Durchlesen

  • BAG, 30.06.1967 - 3 AZR 393/66

    Ordnungsmäßigkeit der Berufungsbegründung - Durchlesen des erstinstanzlichen

  • BGH, 21.05.2003 - VIII ZB 133/02

    Inhaltliche und formale Anforderungen an die Auseinandersetzung mit dem

  • BGH, 10.01.1996 - IV ZB 29/95

    Anspruch auf Krankenhaustagegeld - Medizinische Notwendigkeit einer stationären

  • BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 32/97
  • BAG, 06.04.1957 - 2 AZR 19/55

    Berufungsbegründung - Gründe der Anfechtung

  • BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94

    Divergenzbeschwerde - Klagehäufung

  • BGH, 15.06.1993 - XI ZR 111/92

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehreren prozessualen Ansprüchen -

  • BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 62/91

    Zulässigkeit der Berufung bei unzureichender Begründung der vor Zustellung des

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

  • OLG München, 10.10.2002 - 19 U 3289/02
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