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   LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94   

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LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94 (https://dejure.org/1995,1952)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94 (https://dejure.org/1995,1952)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - 17 Sa 1997/94 (https://dejure.org/1995,1952)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 3
    Abfindung: Nachträgliches Erhöhungsverlangen aus Gründen der Gleichbehandlung nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung; Interessenausgleich; Sozialplan; Abfindung; Aufhebungsvertrag; Gleichbehandlungsgrundsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 2660
  • BB 1995, 2661
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (37)

  • RG, 15.12.1939 - IV 361/39

    1. Geltendmachung der Ehenichtigkeit nach bisherigem Recht und nach dem

    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94
    Unter welchen medizinischen Begriff der geistigen Erkrankungen die Störung der Geistestätigkeit einzuordnen ist, kann dabei nicht maßgebend sein (RG, Urteil vom 15.12.1939 - IV 361/39 -, RGZ 162, 223, 228 f.).

    Weiter ist die Möglichkeit einer auf ein bestimmtes Gebiet oder auf einen bestimmten Lebensbereich beschränkten Geschäftsunfähigkeit anerkannt (RG, Urteil vom 15.12.1939 - IV 361/39 -, aaO., S. 229; BGH, Urteil vom 24.09.1955 - IV ZR 162/54 -, aaO., S. 186 f.).

    c) Schließlich hat darüber, ob eine Partei im Sinne der §§ 104 Nr. 2, 105 Abs. 1, 105 Abs. 2 BGB als geschäftsunfähig anzusehen ist, lediglich der Richte r nach den Erfahrungen des Lebens und der Wissenschaft in freier Würdigung des gesamten Tatsachenstoffes zu befinden, wobei ihm Gutachten Sachverständiger eine wesentliche Stütze sein werden, ohne dass er aber an das Ergebnis dieser Gutachten gebunden wäre; der Richter ist auch nicht gehindert, nach Maßgabe seiner richterlichen Überzeugung zu den ärztlichen Gutachten in Gegensatz zu treten (RG, Urteil vom 15.12.1939 - IV 361/39 -, aaO., S. 228).

    Ein solcher, für das praktische Leben allein brauchbarer Grad von Wahrscheinlichkeit gilt als Wahrheit, und das Bewusstsein des Richters von dem Vorliegen einer so ermittelten hohen Wahrscheinlichkeit als die Überzeugung von der Wahrheit (RG, Urteil vom 15.12.1939 - IV 361/39 -, aaO., S. 229 f.; BGH, Urteil vom 24.09.1955 - IV ZR 162/54 -, aaO., S. 188).

  • BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54

    Prozeßfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94
    Weiter ist die Möglichkeit einer auf ein bestimmtes Gebiet oder auf einen bestimmten Lebensbereich beschränkten Geschäftsunfähigkeit anerkannt (RG, Urteil vom 15.12.1939 - IV 361/39 -, aaO., S. 229; BGH, Urteil vom 24.09.1955 - IV ZR 162/54 -, aaO., S. 186 f.).

    Dabei geht es zu Lasten dieser Partei, wenn über die Frage ihrer Geschäftsfähigkeit keine Gewissheit zu erzielen ist (BGH, Urteil vom 24.09.1955 - IV ZR 162/54 -, BGHZ 18, 184, 189f).

    Ein solcher, für das praktische Leben allein brauchbarer Grad von Wahrscheinlichkeit gilt als Wahrheit, und das Bewusstsein des Richters von dem Vorliegen einer so ermittelten hohen Wahrscheinlichkeit als die Überzeugung von der Wahrheit (RG, Urteil vom 15.12.1939 - IV 361/39 -, aaO., S. 229 f.; BGH, Urteil vom 24.09.1955 - IV ZR 162/54 -, aaO., S. 188).

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94
    a) Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in a einem Beschluss vom 19.10.1993 - I BvR 567/891 -, BB 1994, 16 ausgesprochen, die Zivilgerichte müssten - insbesondere bei der Konkretisierung und Anwendung von Generalklauseln wie § 138 und § 242 BGB - die grundrechtliche Gewährleistung der Privatautonomie in Art. 2 Abs. 1 GG beachten.

    d) In der Rechtslehre ist lediglich vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.10.1993 - 1 BvR 567/89 -, aaO., umstritten, ob ein Abfindungsvergleich, mit dem ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber "überrumpelt" worden ist und in dem überhaupt keine Abfindung oder eine offensichtlich zu geringe Abfindung aufgenommen ist, im Einzelfall nach § 138 Abs. 2 BGB nichtig ist (dafür: Zwanziger, aaO., S. 984; dagegen: Bengelsdorf, aaO., S. 982 ff.).

    gg) Danach ist jedoch der Aufhebungsvertrag der Parteien vom 24.01./01.02.1994 auch nicht vor dem Hindergrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 19.10.1993 - 1 BvR 567/89 -, aaO., wegen einer dem Kläger seitens der Beklagten zu gering zugebilligten Abfindung nichtig.

  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84

    Verzicht auf tarifliches Widerrufsrecht durch Auflösungsvertrag - Wirksamkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94
    Weitergehend nimmt das Bundesarbeitsgericht an, dass die Anfechtung eines Aufhebungsvertrages durch den Arbeitnehmer nach § 123 Abs. 1 2. Alt. BGB wegen widerrechtlicher Drohung auch dann in Betracht kommt, wenn dem Arbeitnehmer seitens des Arbeitgebers vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit einer alternativen ordentlichen Kündigung gedroht worden sei (BAG, Urteil vom 24.01.1985 - 2 AZR 317/84 -, AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; BAG, Urteil vom 16.01.1992 - 2 AZR 412/91 -, NZA 1992, 1023 ).

    Maßgebend sei also der objektiv mögliche und damit hypothetische Wissensstand des Arbeitgebers (BAG, Urteil vom 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77 -, AP Nr. 21 zu § 123 BGB ; BAG, Urteil vom 24.01.1985 - 2 AZR 317/84 -, aaO.).

  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 271/80

    Kündigung - Konkursverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94
    Dabei sind in die soziale Auswahl sämtliche Arbeitnehmer des Betriebes einzubeziehen (BAG, Urteil vom 16.09.1982 - 2 AZR 271/80 -, NJW 1983, 1341; Hueck, aaO., Rdn. 124).

    Die Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte entfällt völlig, wenn es keinen mit dem Gekündigten vergleichbaren Arbeitnehmer im Betrieb gibt (BAG, Urteil vom 16.09.1982 - 2 AZR 271/80 -, aaO; KR-Becker, aaO., Rdn. 347; Hueck, aaO., Rdn. 124).

  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 324/93

    Abfindung; Aufhebungsvertrag; Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94
    Dabei ist regelmäßig zu fragen, ob die von der Leistung ausgeschlossenen Arbeitnehmer dieselben Gründe für sich in Anspruch nehmen können, die für die Leistung an die begünstigten Arbeitnehmer maßgeblich sind (BAG, Urteil vom 25.11.1993 - 2 AZR 324/93 -, AP Nr. 114 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, m.w.N.).

    a) Dem Kläger ist zwar zuzugeben, dass das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 25.11.1993 - 2 AZR 324/93 -, aaO., angenommen hat, dass Abfindungen, die der Arbeitgeber ohne weitere Zweckbestimmung im Zusammenhang mit einer Betriebsschließung freiwillig an die ausgeschiedenen Arbeitnehmer zahlt, regelmäßig wie Sozialplanabfindungen den Zweck haben, die Nachteile zu mildern, die den Arbeitnehmern aufgrund der ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigungen entstanden sind bzw. noch entstehen.

  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher

    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94
    Im Privatrecht ist die Privatautonomie konkretisiert durch den Grundsatz der Vertragsfreiheit (§§ 241, 305 BGB ), also die Freiheit, einen Vertrag abzuschließen, ihn inhaltlich zu gestalten und auch wieder aufzulösen (BAG, Urteil vom 30.09.1993 - 2 AZR 268/93 -, AP Nr. 37 zu § 123 BGB = NZA 1994, 209, 211).

    Da aber die widerrechtliche Drohung durch § 123 BGB eine rechtliche Sonderregelung erfahren hat, müssen weitere besondere Umstände hinzukommen, um die Annahme zu rechtfertigen, der Aufhebungsvertrag sei nach seinem Gesamtcharakter zudem gemäß § 138 BGB als sittenwidrig und damit als nichtig anzusehen (BAG, Urteil vom 30.09.1993 - 2 AZR 268/93 -, aaO.).

  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94
    Ist ein weiterbeschäftigter Arbeitnehmer mit geringerer sozialer Schutzbedürftigkeit da, so hat das zur Folge, dass die betriebsbedingten Kündigungen aller vergleichbarer Arbeitnehmer unwirksam sind, es sei denn, die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG sind gegeben (BAG, Urteil vom 24.03.1983 - 2 AZR 21/82 -, AP Nr. 12 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG, Urteil vom 18.10.1984 - 2 AZR 543/83 -, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94
    Ist ein weiterbeschäftigter Arbeitnehmer mit geringerer sozialer Schutzbedürftigkeit da, so hat das zur Folge, dass die betriebsbedingten Kündigungen aller vergleichbarer Arbeitnehmer unwirksam sind, es sei denn, die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG sind gegeben (BAG, Urteil vom 24.03.1983 - 2 AZR 21/82 -, AP Nr. 12 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG, Urteil vom 18.10.1984 - 2 AZR 543/83 -, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 281/94

    Sozialplanabfindung - Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94
    Von daher sind der Arbeitgeber und der Betriebsrat nicht gehalten, die Sozialplanleistungen etwa nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit der von einer Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG betroffenen Arbeitnehmer zu bemessen (vgl. zuletzt: BAG, Urteil vom 09.11.1994 - 10 AZR 281/94 -, AP Nr. 85 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

  • BAG, 19.07.1983 - 1 AZR 26/82

    Abfindungsanspruch - Kündigung - Betriebsstillegung - Interessenausgleich -

  • BAG, 06.07.1972 - 5 AZR 100/72

    Ausschlußfrist

  • RG, 07.07.1925 - II 494/24

    Arglistige Täuschung

  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer

  • BAG, 07.05.1987 - 2 AZR 271/86

    Aufhebungsvertrag mit ausländischem Arbeitnehmer - Zahlung einer Abfindung bei

  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage -

  • BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80

    Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

  • BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77

    Kündigungserklärung - Anfechtung wegen Drohung - Kündigung - Wichtiger Grund -

  • BAG, 04.02.1976 - 5 AZR 83/75

    Vertragliche Einheitsregelung - Rückwirkende Erhöhung - Regelungin Tarifvertrag -

  • BGH, 19.10.1960 - V ZR 103/59
  • BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im

  • BAG, 17.02.1981 - 1 AZR 290/78

    Betriebsratsvorsitzender - Vertretung des Betriebsrats

  • BAG, 20.04.1982 - 1 ABR 3/80

    Betriebsrat - Sozialplan

  • BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 412/91

    Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

  • BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 44/82

    Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte bei Gratifikation

  • LAG Hamburg, 03.07.1991 - 5 Sa 20/91

    Vereinbarung über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses - unzulässige

  • BAG, 20.11.1969 - 2 AZR 51/69

    Rechtmäßigkeit der Androhung einer fristlosen Entlassung

  • BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 89/82

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer

  • BAG, 23.02.1966 - 4 AZR 447/64

    Vermittlungsdienst eines Arbeitsamtes - Gründliche Fachkenntnisse -

  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

  • RG, 13.02.1928 - VI 317/27

    Nichtigkeitsklage. ; Geschäftsunfähigkeit.

  • BAG, 12.05.1955 - 2 AZR 23/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit der Befristung, Fehlender Kündigungsschutz,

  • RG, 06.10.1930 - IV 583/29

    Menzel-Bilder - § 937 BGB, Ersitzung ist nicht kondiktionsfest (Anspruch nach §

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