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   LAG Hamm, 30.05.2005 - 8 (17) Sa 1773/04   

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LAG Hamm, 30.05.2005 - 8 (17) Sa 1773/04 (https://dejure.org/2005,2775)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.05.2005 - 8 (17) Sa 1773/04 (https://dejure.org/2005,2775)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. Mai 2005 - 8 (17) Sa 1773/04 (https://dejure.org/2005,2775)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Kündigung / Privattelefonate / Erledigung von Privatangelegenheiten während der Arbeitszeit durch Außendienstmitarbeiter / unkorrekte Arbeitszeiterfassung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 626 I / BGB § 626 II / KSchG § 1
    Kündigung / Privattelefonate / Erledigung von Privatangelegenheiten während der Arbeitszeit durch Außendienstmitarbeiter / unkorrekte Arbeitszeiterfassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussprache einer Kündigung im Zusammenhang mit dem Führen privater Telefonate durch einen Außendienstmitarbeiter; Erfordernis einer vorherigen Abmahnung im Falle der Duldung von Privattelefonaten; Entbehrlichkeit einer Abmahnung bei kostenintensiven Ferngesprächen; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung wegen übermäßiger Privattelefonate

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Kündigung bei übermäßigen Privattelefonaten, nicht angegebene Arbeitsunterbrechungen

  • Judicialis

    BGB § 626 I; ; BGB § 626 II; ; KSchG § 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; KSchG § 1
    Kündigung wegen übermäßiger Privattelefonate grundsätzlich nur nach Abmahnung - Kündigung ohne Abmahnung bei Aufsuchen der Privatwohnung während der Arbeitszeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Übermäßige Privattelefonate - Kündigung?

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Privattelefonate während der Arbeitszeit

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Telefonate: Vor Kündigung muss abgemahnt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 353
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 147/03

    Betriebsrat - Außerordentliche Kündigung - Zustimmung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.05.2005 - 8 (17) Sa 1773/04
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt deutlich von solchen Gestaltungen, bei welchen Privattelefonate gänzlich untersagt bzw. nur unter entsprechender Kennzeichnung erlaubt sind (LAG Niedersachsen, Urt. v. 6.3.2001 - 12 Sa 1766/00 - LAGE BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 14) oder der Arbeitnehmer das Diensttelefon für umfangreiche Auslandsgespräche (BAG Urt. v. 4.3.2004 - 2 AZR 147/03 - AP § 103 BetrVG 1972 Nr. 50) bzw. für gebührenträchtige Anrufe von 0190-Nummern nutzt, bei welchen die entstehenden Kosten jeweils von der Telefongesellschaft angesagt werden.
  • LAG Niedersachsen, 13.01.1998 - 13 Sa 1235/97

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten

    Auszug aus LAG Hamm, 30.05.2005 - 8 (17) Sa 1773/04
    Auch wenn man also mit dem Arbeitsgericht davon ausgeht, dass der Klägerin auch ohne besonderen Hinweis die Vertragswidrigkeit der behaupteten übermäßigen Privattelefonate bekannt sein musste, macht dies nach dem Standpunkt der Berufungskammer eine entsprechend deutliche Warnung nicht entbehrlich (so auch LAG Köln, Urt. v. 2.7.1998 - 6 Sa 42/98 - LAGE KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 66; LAG Nürnberg, Urt. v. 6.8.2002 - 6(5) Sa 472/01 - LAGE § 626 BGB Nr. 143; LAG Niedersachsen, Urt. v. 13.01.1998 - 13 Sa 1235/97 - LAGE KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 63; Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, 4. Aufl., Rz. 264).
  • LAG Köln, 02.07.1998 - 6 Sa 42/98

    Führen privater Telefonate vom dienstlichen Fernsprechanschluss; Verzögerte

    Auszug aus LAG Hamm, 30.05.2005 - 8 (17) Sa 1773/04
    Auch wenn man also mit dem Arbeitsgericht davon ausgeht, dass der Klägerin auch ohne besonderen Hinweis die Vertragswidrigkeit der behaupteten übermäßigen Privattelefonate bekannt sein musste, macht dies nach dem Standpunkt der Berufungskammer eine entsprechend deutliche Warnung nicht entbehrlich (so auch LAG Köln, Urt. v. 2.7.1998 - 6 Sa 42/98 - LAGE KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 66; LAG Nürnberg, Urt. v. 6.8.2002 - 6(5) Sa 472/01 - LAGE § 626 BGB Nr. 143; LAG Niedersachsen, Urt. v. 13.01.1998 - 13 Sa 1235/97 - LAGE KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 63; Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, 4. Aufl., Rz. 264).
  • LAG Niedersachsen, 06.03.2001 - 12 Sa 1766/00

    Außerordentliche Kündigung; Hemmung des Beginns der Ausschlußfrist bei Anhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.05.2005 - 8 (17) Sa 1773/04
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt deutlich von solchen Gestaltungen, bei welchen Privattelefonate gänzlich untersagt bzw. nur unter entsprechender Kennzeichnung erlaubt sind (LAG Niedersachsen, Urt. v. 6.3.2001 - 12 Sa 1766/00 - LAGE BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 14) oder der Arbeitnehmer das Diensttelefon für umfangreiche Auslandsgespräche (BAG Urt. v. 4.3.2004 - 2 AZR 147/03 - AP § 103 BetrVG 1972 Nr. 50) bzw. für gebührenträchtige Anrufe von 0190-Nummern nutzt, bei welchen die entstehenden Kosten jeweils von der Telefongesellschaft angesagt werden.
  • LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15

    Fristlose Kündigung wegen Telefonanrufs bei Gewinnspiel

    Es kann sich zur Überzeugung der Kammer aber auch bereits aus der gewählten Nummer bzw. dem angerufenen Dienst ergeben, dass angesichts der damit verbundenen Kosten und der Art der in Anspruch genommenen Dienstleistung dieser Anruf nicht mehr von der Gestattung umfasst ist, so dass grundsätzlich auch ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung in Betracht kommt (so z.B. LAG Hamm 30.05.2005 - 8 (17) 1773/04, NZA-RR 2006, 353 Rn. 36 für die Anwahl von 0190-Nummern; zur Anwahl einer Gewinnspielhotline und ordentlichen Kündigung s. a. LAG Rheinland-Pfalz 16.12.2005 - 8 Sa 719/05, LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 90a Rn. 26).
  • ArbG Duisburg, 14.09.2009 - 3 Ca 1336/09

    Raucherpausen ohne Ausstempeln rechtfertigen fristlose Kündigung

    Erledigt ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit private Angelegenheiten, ohne - wie für Arbeitsunterbrechungen vorgesehen - in der Arbeitszeiterfassung eine entsprechende Korrektur vorzunehmen, so rechtfertigt dies auch ohne vorangehende Abmahnung den Ausspruch einer Kündigung (LAG Hamm v. 30.5.2005, 8 (17) Sa 1773/04, NZA-RR 2006, 353).
  • LAG Düsseldorf, 24.06.2009 - 12 Sa 425/09

    Arbeitsbummelei und falsche Selbstaufzeichnung der Arbeitszeit als wichtiger

    Sein Unrechtsbewusstsein hat sich so abgeschwächt, dass - selbst wenn ihm auch ohne besonderen Hinweis die Vertragswidrigkeit einer übermäßigen "Privatbeschäftigung" erkennbar war - einer Kündigung regelmäßig vorausgehen muss, dass der Arbeitgeber die Einweisung vornimmt, wie die Arbeitsausführung vonstatten gehen soll, und eine entsprechend deutliche Warnung erteilt (zutreffend LAG Hamm 30.05.2005 - 8 (17) Sa 1773/04 - Juris Rn. 37).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.03.2011 - 2 Sa 533/10

    Kündigung, außerordentlich, Stempelkarte, Manipulation, Anweisung, Auszubildende

    Zwar stellt die Manipulation von ­ eigenen - Zeiterfassungsdaten einen Kündigungsgrund an sich dar (BAG vom 24.11.2005 - 2 AZR 39/05 - NZA 2006, 484; LAG Hamm vom 30.05.2005 - 8 (17) Sa 1773/04 - NZA - RR 2006, 353).
  • LAG Hamm, 08.03.2007 - 17 Sa 1695/06

    Keine Aussetzung des Rechtsstreits im Hinblick auf eine noch nicht rechtshängige

    Beide Parteien legten gegen das Urteil unter dem Aktenzeichen 8 (17) Sa 1773/04 bei dem Landesarbeitsgericht Berufung ein.

    Der Geschäftsführer der Beklagten habe in dem Vorprozess LAG Hamm 8 (17) Sa 1773/04 unwahr vorgetragen und manipulierte Belege vorgelegt.

  • ArbG Frankfurt/Main, 24.09.2010 - 24 Ca 1697/10

    Missbräuchliche Nutzung des Diensthandys - Erforderlichkeit einer Abmahnung

    Dieses gilt nicht nur, wenn ein Arbeitgeber jegliche Privatnutzung der dienstlichen Telefonanlage verboten hat, sondern auch, wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung des Diensthandys nicht generell untersagt und der Arbeitnehmer den erlaubten Umfang der Privatnutzung überschreitet (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 07. April 2009, Az: 13 Sa 1166/08, zitiert nach juris, LAG Hamm, Urteil vom 30. Mai 2005, Az: 8 (17) Sa 1773/04, zitiert nach juris; LAG Hessen Urteil vom 25. November 2004, Az: 5 Sa 1299/04, zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 22.07.2010 - 8 Sa 319/10

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges bei einmaligem

    Auch wenn nicht verkannt wird, dass dem Erschleichen von Arbeitsvergütung für ca. eine Stunde nicht nur ein "marginaler" wirtschaftlicher Schaden des Arbeitsgebers entspricht, unterscheidet sich der festgestellte Verstoß gegen die Regeln der Gleitzeit-Kontrolle durch unterlassenes Ein- und Ausbuchen bei Verlassen des Dienstgebäudes doch von einem gezielten Zugriff auf anvertrautes Arbeitgebervermögen oder einem systematischen Missbrauch eingeräumter Freiheiten der Arbeitszeitgestaltung eines Mitarbeiters im Außendienst, welcher während der Arbeitszeit zu Hause private Angelegenheiten erledigt (vgl. LAG Hamm, 30.05.2005, 8 (17) Sa 1773/04, LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 89).
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