Rechtsprechung
LAG Hamm, 30.08.2007 - 15 Sa 1049/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,23426) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Voraussetzungen der Nichtzulassung eines gemäß § 141 Abs. 3 S. 2 ZPO bevollmächtigten Vertreters der persönlich geladenen Partei gemäß § 51 Abs. 2 S. 1 ArbGG
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 51 ArbGG i.V.m. § 141 ZPO
Voraussetzungen der Nichtzulassung eines gemäß § 141 Abs. 3 S. 2 ZPO bevollmächtigten Vertreters der persönlich geladenen Partei gemäß § 51 Abs. 2 S. 1 ArbGG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Nichtzulassung eines gem. § 141 Abs. 3 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) bevollmächtigten Vertreters einer persönlich geladenen Partei; Anforderungen an einen Fall der schuldhaften Versäumung eines (arbeitsgerichtlich anberaumten)Termins; Möglichkeit des ...
- Judicialis
- rewis.io
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 12.06.2007 - 2 Ca 1497/06
- LAG Hamm, 30.08.2007 - 15 Sa 1049/07
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2014 - 21 Ta 102/14
Ordnungsgeld - Anordnung des persönlichen Erscheinens - Ausbleiben im Termin - …
Ebenso kann offen bleiben, ob der Prozessbevollmächtigte, wenn er als besonderer Vertreter auftritt, stets eine von der persönlich geladenen Partei ausgestellte Vollmacht vorlegen muss oder in entsprechender Anwendung des § 88 Abs. 2 ZPO nur auf Rüge der anderen Partei (so LAG Hamm vom 30.08.2007 - 15 Sa 1049/07 -, juris).