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   LAG Hamm, 30.09.2010 - 15 Sa 416/10   

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https://dejure.org/2010,15796
LAG Hamm, 30.09.2010 - 15 Sa 416/10 (https://dejure.org/2010,15796)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.09.2010 - 15 Sa 416/10 (https://dejure.org/2010,15796)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. September 2010 - 15 Sa 416/10 (https://dejure.org/2010,15796)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Widerspruch des Betriebsrats zur Versetzung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers; Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 99 Abs. 4 BetrVG; 81 Abs. 4 S. 3, 88 Abs. 2 SGB IX
    Widerspruch des Betriebsrats zur Versetzung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers; Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Widerspruch des Betriebsrats zur Versetzung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankheitsbedingte Kündigung eines Gießereiarbeiters bei Möglichkeit der Weiterbeschäftigung auf leidensgerechtem Arbeitsplatz; Zumutbare Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahren bei Widerspruch des Betriebsrats gegen Umsetzung

  • hensche.de

    Kündigung: Krankheitsbedingt, Leidensgerechter Arbeitsplatz

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame krankheitsbedingte Kündigung eines Gießereiarbeiters bei Möglichkeit der Weiterbeschäftigung auf leidensgerechtem Arbeitsplatz; zumutbare Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahren bei Widerspruch des Betriebsrats gegen Umsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04

    Kündigungsschutz; Schwerbehinderte

    Auszug aus LAG Hamm, 30.09.2010 - 15 Sa 416/10
    Eine bestehende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz geht auch dann einer Beendigungskündigung vor, wenn die Beschäftigung nur zu geänderten Arbeitsbedingungen erfolgen kann (vgl. BAG, Urteil vom 22.09.2005 - 2 AZR 519/04, NZA 2006, 486 m.w.N.).

    Ist allerdings die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung des Arbeitnehmers erteilt, so ist dem Arbeitgeber im Normalfall die Durchführung des Zustimmungsersetzungsverfahrens gemäß § 99 Abs. 4 BetrVG unzumutbar, weil die damit verbundene erhebliche Verzögerung des Kündigungsverfahrens mit unverhältnismäßigen Aufwendungen im Sinne des § 81 Abs. 4 Satz 3 SGB IX verbunden wäre (so BAG, Urteil vom 22.09.2005 - 2 AZR 519/04, NZA 2006, 486 m.w.N.).

    Entsprechendes hat in den Fällen zu gelten, in denen der Widerspruch des Betriebsrats auf einem kollusiven Zusammenwirken zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat beruht (vgl. BAG, Urteil vom 22.09.2005 a.a.O.).

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01

    Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 30.09.2010 - 15 Sa 416/10
    Schon zur Vermeidung einer krankheitsbedingten Kündigung eines nicht schwerbehinderten Menschen können derartige Maßnahmen erforderlich sein (vgl. BAG, Urteil vom 03.12.2002 - 9 AZR 481/01; Urteil vom 29.01.1997 - 2 AZR 9/96, BAGE 85, 107).

    Ist der Arbeitgeber jedoch gehalten, das gerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen und kommt er dieser Pflicht nur unzureichend nach, kann dies einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers begründen (vgl. BAG, Urteil vom 03.12.2002 - 9 AZR 481/01, AP Nr. 2 zu § 81 SGB IX m.w.N.).

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem

    Auszug aus LAG Hamm, 30.09.2010 - 15 Sa 416/10
    Schon zur Vermeidung einer krankheitsbedingten Kündigung eines nicht schwerbehinderten Menschen können derartige Maßnahmen erforderlich sein (vgl. BAG, Urteil vom 03.12.2002 - 9 AZR 481/01; Urteil vom 29.01.1997 - 2 AZR 9/96, BAGE 85, 107).
  • ArbG Berlin, 27.01.2017 - 28 Ca 9818/16

    Behindertengerechte Beschäftigung

    Zu den sachgesetzlich gebotenen Anpassungsmaßnahmen nach Nr. 1 kann neben etwaigem "Ringtausch" von Arbeitskräften (s. dazu etwa Wolfhard Kohte Anm. LAG Hamm [30.09.2010 - 15 Sa 416/10] jurisPR-ArbR 22/2012 Anm. 2 [D.]) je nach den Umständen auch "eine gewisse asymmetrische Aufteilung von Arbeiten" (s. Wolfhard Kohte Anm. LAG Hamburg [15.04.2015 - 5 Sa 107/12] jurisPR-ArbR 36/2015 Anm. 1 [C.]) gehören (s. ferner BAG 14.03.2006 - 9 AZR 411/05 - Juris-Rn. 26; LAG Berlin-Brandenburg 05.06.2015 - 26 Sa 427/14 - NZA-RR 2015, 74 - Juris-Rn. 33).

    zu solchen betriebspraktischen Beispielen etwa Wolfhard Kohte, Anm. LAG Hamm [30.9.2010 - 15 Sa 416/10] jurisPR-ArbR 22/2012 Anm. 2 [D.]: "Der Vergleichsvorschlag des LAG orientierte sich an einer grundlegenden, in der Praxis nicht immer beachteten Entscheidung des Zweiten Senats des BAG vom 29.01.1997 (2 AZR 9/96 - NZA 1997, 709).

    Auch im vorliegenden Fall erwies sich das Instrument des Ringtauschs als das zielführende Instrument, dessen Missachtung zugleich die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unverhältnismäßig gemacht hatte".S. zu solchen betriebspraktischen Beispielen etwa Wolfhard Kohte, Anm. LAG Hamm [30.9.2010 - 15 Sa 416/10] jurisPR-ArbR 22/2012 Anm. 2 [D.]: "Der Vergleichsvorschlag des LAG orientierte sich an einer grundlegenden, in der Praxis nicht immer beachteten Entscheidung des Zweiten Senats des BAG vom 29.01.1997 (2 AZR 9/96 - NZA 1997, 709).

    152) S. zu solchen betriebspraktischen Beispielen etwa Wolfhard Kohte, Anm. LAG Hamm [30.9.2010 - 15 Sa 416/10] jurisPR-ArbR 22/2012 Anm. 2 [D.]: "Der Vergleichsvorschlag des LAG orientierte sich an einer grundlegenden, in der Praxis nicht immer beachteten Entscheidung des Zweiten Senats des BAG vom 29.01.1997 (2 AZR 9/96 - NZA 1997, 709).

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