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   LAG Hamm, 31.05.1999 - 16 Sa 2357/97   

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LAG Hamm, 31.05.1999 - 16 Sa 2357/97 (https://dejure.org/1999,7624)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31.05.1999 - 16 Sa 2357/97 (https://dejure.org/1999,7624)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 1999 - 16 Sa 2357/97 (https://dejure.org/1999,7624)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Nichtübernahme in ein befristetes Arbeitsverhältnis; Einer Übernahme entgegenstehende Gründe; Beweislast des Arbeitgebers für die Gründe einer Nichtfortsetzung des Arbeitsverhältnisses; Methadonbehandlung eines Arbeitnehmers als Grund für die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsverhältnis: Nichtübernahme eines heroinabhängigen Auszubildenden nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 298/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis aufgrund Tarifvertrags zur

    Auszug aus LAG Hamm, 31.05.1999 - 16 Sa 2357/97
    bis 23.07.1996 nicht in einem Arbeitsverhältnis zu ihr gestanden hat (BAG vom 14.10.1997 - 7 AZR 298/96 - AP Nr. 154 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

    a) Personenbedingte Gründe liegen nach der zu diesem Tarifbegriff ergangenen Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 14.10.1997, a.a.O.; vom 14.06.1998 - 7 AZR 433/97 AP Nr. 158 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) in erster Linie in solchen Umständen, die einen zweckentsprechenden Vollzug des Arbeitsverhältnisses, auch unter dem Gesichtspunkt einer angemessen Gegenleistung und/oder eines vertragsgerechten Verhaltens des übernommenen Auszubildenden, in Frage stellen können.

    Erst nach erfolgreich bestandener Abschlußprüfung ist der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 TVBS verpflichtet, dem Auszubildenden die Übernahme in ein befristetes Arbeitsverhältnis anzubieten, sofern ein tariflicher Ausnahmetatbestand nicht besteht (BAG vom 14.10.1997 - 7 AZR 298/96 - a.a.O.).

  • BGH, 17.05.1991 - 3 StR 8/91

    Unerlaubtes Verschreiben einer Ersatzdroge

    Auszug aus LAG Hamm, 31.05.1999 - 16 Sa 2357/97
    Die gesundheitliche Stabilisierung und berufliche Integration sind mit der Methadonvergabe verfolgte Ziele (vgl. zur Methadondiskussion und Entwicklung der Methadonbehandlung die Darstellung bei Körner, Betäubungsmittelgesetz , 4. Aufl., § 13 Rdnrn. 14 ff.; BGH NJW 1991, 2359 ; BSG vom 20.03.1996, 6 R Ka 6294 - zitiert nach Juris, Newman, in Medikamentengestützte Rehabilitation bei Drogenabhängigen, S. 127 ff., MAGS NRW, 1987).
  • BAG, 05.04.1984 - 2 AZR 513/82

    Tarifvertrag - Auszubildende - Ausbildungsende - Übernahme

    Auszug aus LAG Hamm, 31.05.1999 - 16 Sa 2357/97
    Hierbei handelt es sich um eine bloße Informationspflicht, mit der gewährleistet werden soll, daß sich der Auszubildende frühzeitig um eine andere Arbeitsstelle bemüht, sie begründet noch keine vertragliche Bindung (BAG vom 05.04.1984 - 2 AZR 513/82 - AP Nr. 2 zu § 17 Berufsbildungsgesetz ).
  • BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 422/96

    Befristete Übernahme von Auszubildenden

    Auszug aus LAG Hamm, 31.05.1999 - 16 Sa 2357/97
    Diese Art der Schadensberechnung entspricht der Entscheidungspraxis des BAG (Urteil vom 12.11.1997 - 7 AZR 422/96 - a.a.O.).
  • BAG, 16.06.1976 - 5 AZR 224/75

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus LAG Hamm, 31.05.1999 - 16 Sa 2357/97
    Dementsprechend erkennt das BAG für die Kündigungsschutzklage in ständiger Rechtsprechung an, daß sie ein geeignetes Mittel darstellt, Ansprüche, die während eines Kündigungsstreits fällig werden und von dessen Ausgang abhängen, geltend zu machen, sofern eine Verfallklausel nur eine formlose oder schriftliche Geltendmachung verlangt (Urteile vom 16.06.1976 - 5 AZR 224/75 - AP Nr. 56 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; siehe auch Urteil vom 07.11.1991 - 2 AZR 32/91 - AP Nr. 114 a.a.O.; Urteil vom 21.03.1996 - 2 AZR 368/95 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 368/95

    Klage eines entlassenen Pförtners auf Zahlung rückständigen Arbeitslohns nach

    Auszug aus LAG Hamm, 31.05.1999 - 16 Sa 2357/97
    Dementsprechend erkennt das BAG für die Kündigungsschutzklage in ständiger Rechtsprechung an, daß sie ein geeignetes Mittel darstellt, Ansprüche, die während eines Kündigungsstreits fällig werden und von dessen Ausgang abhängen, geltend zu machen, sofern eine Verfallklausel nur eine formlose oder schriftliche Geltendmachung verlangt (Urteile vom 16.06.1976 - 5 AZR 224/75 - AP Nr. 56 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; siehe auch Urteil vom 07.11.1991 - 2 AZR 32/91 - AP Nr. 114 a.a.O.; Urteil vom 21.03.1996 - 2 AZR 368/95 - nicht veröffentlicht).
  • LAG Hamm, 05.05.1994 - 16 (10) Sa 1213/93

    Verdienstausfall; Arbeitslosengeld; Arbeitspapiere; Beweisurkunde

    Auszug aus LAG Hamm, 31.05.1999 - 16 Sa 2357/97
    Dabei führt die Nettolohntheorie dazu, daß lediglich der reine Verdienstausfall erstattet wird, während durch die Bruttolohn- bzw. modifizierte Nettolohntheorie der Schaden mit erfaßt werden soll, der sich aus der steuer- bzw. sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Arbeitseinkommen ergibt (vgl. Entscheidung der Kammer vom 05.05.1994 - 16 (10) Sa 1213/93 - LAGE § 249 BGB Nr. 7).
  • LAG Düsseldorf, 02.07.2003 - 12 Sa 407/03

    Schadensersatz wegen unberechtigter Ablehnung einer nach § 8 TzBfG beantragten

    Es kann dahinstehen, ob sich ein Schadensersatzanspruch aus § 280 BGB a.F. (itzo § 280 Abs. 3 BGB i.V.m. § 283 BGB), § 286 BGB a.F. (§ 280 BGB i.V.m. § 286 BGB), § 325 BGB a.F., aus positiver Forderungsverletzung (§ 280 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 281 BGB) oder einem c.i.c.-ähnlichem gesetzlichen Schuldverhältnis (§ 311 BGB i.V.m. § 280 BGB) ergeben kann (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.1989, NJW 1990, 1233 f.; zu § 280 BGB a.F.: BAG, Urteil vom 19.10.2000, 8 AZR 20/00, AP Nr. 11 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitgebers, Urteil vom 18.03.1999, 8 AZR 344/98, ZTR 1999, 516, Urteil vom 25.10.1994, 3 AZR 987/93, ArbuR 2001, 146 ff., Urteil vom 28. August 1987, 7 AZR 249/86, ZTR 1988, 101 f., LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.1998, 3 Sa 2237/97, n.v., vgl. BAG, Urteil vom 18.03.1999, 8 AZR 344/98, ZTR 1999, 516; zu § 286 BGB a.F.: BAG, Urteil vom 12.11.1997, 7 AZR 422/96, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis, Urteil vom 14.12.1999, 3 AZR 713/98, AP Nr. 54 zu § 1 BetrAVG, LAG Berlin, Urteil vom 25.06.1999, 6 Sa 638/99, n.v.; zu §§ 286, 280 BGB a.F.: BAG, Urteil vom 28.06.2000, a.a.O., LAG Hamm, Urteil vom 31.05.1999, 16 Sa 2357/97, n.v.; zu pFV: Hanau, NZA 2001, 1172; zu einem c.i.c-ähnlichem gesetzlichen Schuldverhältnis: BGH, Urteil vom 18.04.1974, NJW 1974, 1903 f., MüKo/Kramer, BGB, 4. Aufl., vor § 145 Rz. 12, Staudinger/Bork (1996), vor §§ 145 ff., Rz. 31; zu § 615 BGB: LAG Bremen, Urteil vom 23.11.2000, LAGE Nr. 5 zu § 15 BErzGG).
  • LAG Hamm, 21.02.2003 - 10 Sa 674/02

    Übernahme vom Ausbildungsverhältnis ins Arbeitsverhältnis, tariflicher

    Insoweit ist der Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung entscheidend (LAG Hamm, Urteil vom 31.05.1999 - 16 Sa 2357/97 - n.v.).
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