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   LAG Hamm, 31.07.2014 - 8 Sa 1457/13   

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LAG Hamm, 31.07.2014 - 8 Sa 1457/13 (https://dejure.org/2014,34339)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31.07.2014 - 8 Sa 1457/13 (https://dejure.org/2014,34339)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - 8 Sa 1457/13 (https://dejure.org/2014,34339)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Unverzüglichkeit, Kündigungserklärungsfrist, Interessenabwägung, unverschuldete Pflichtwidrigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unverzüglichkeit, Kündigungserklärungsfrist, Interessenabwägung, unverschuldete Pflichtwidrigkeit

  • IWW

    §§ ... 88, 91 SGB IX, § 91 Abs. 5 SGB IX, § 626 Abs. 2 BGB, § 64 Abs. 1, 2c ArbGG, § 66 Abs. 1 S. 1 u. 2 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, § 6 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1, 23 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG, §§ 13 Abs. 1 S. 2, 4 S. 1 KSchG, § 91 Abs. 1 SGB IX, § 85 SGB IX, § 2 Abs. 3 SGB IX, § 91 Abs. 2 SGB IX, § 91 Abs. 2 S. 2 SGB IX, § 61 Abs. 3 SGB IX, § 91 SGB IX, § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG, § 102 Abs. 1 BetrVG, §§ 186 ff BGB, § 193 BGB, § 102 Abs. 2 S. 3 BetrVG, § 121 Abs. 1 BGB, § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG, §§ 314 Abs. 2, 323 Abs. 2 BGB, § 286 Abs. 1 ZPO, § 241 Abs. 2 BGB, § 2 Abs. 2 SGB IX, § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG, §§ 92 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unverzüglichkeit; Kündigungserklärungsfrist; Interessenabwägung; unverschuldete Pflichtwidrigkeit

  • rechtsportal.de

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellten Arbeitnehmer wegen Entwendung von Lebensmitteln

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 27.05.1983 - 7 AZR 482/81

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2014 - 8 Sa 1457/13
    Das Erfordernis der unverzüglichen Erklärung der außerordentlichen Kündigung gilt entsprechend, wenn die zuständige Stelle ein Negativattest erteilt hat (BAG, Urteil vom 27.05.1983 - 7 AZR 482/81 - AP Nr. 12 zu § 12 SchwbG).

    Die außerordentliche Kündigung ist daher regelmäßig am ersten Arbeitstag nach dem Eingang der Stellungnahme des Betriebsrats oder dem Ablauf der Stellungnahmefrist zu erklären (BAG, Urteil vom 27.05.1983 - 7 AZR 482/81 - aaO).

    Erklärt ist die Kündigung nur dann unverzüglich, wenn sie dem Arbeitnehmer innerhalb des durch das Merkmal der Unverzüglichkeit beschriebenen Zeitraums zugeht (BAG, Urteil vom 21.04.2005 aaO; BAG, Urteil vom 27.05.1983 aaO).

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/04

    Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Mensch - Zustimmung durch

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2014 - 8 Sa 1457/13
    Schuldhaft ist ein Zögern dann, wenn ein Zuwarten durch die Umstände des Einzelfalls nicht geboten ist (BAG, Urteil vom 21.04.2005 - 2 AZR 255/04 - AP Nr. 4 zu § 91 SGB IX m. w. N.).

    Es kommt vielmehr auf eine verständige Abwägung der beiderseitigen Interessen an (BAG, Urteil vom 21.04.2005 aaO).

    Erklärt ist die Kündigung nur dann unverzüglich, wenn sie dem Arbeitnehmer innerhalb des durch das Merkmal der Unverzüglichkeit beschriebenen Zeitraums zugeht (BAG, Urteil vom 21.04.2005 aaO; BAG, Urteil vom 27.05.1983 aaO).

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2014 - 8 Sa 1457/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können auch schuldlose Pflichtverletzungen ausnahmsweise einen Grund zu einer verhaltensbedingten Arbeitgeberkündigung darstellen (BAG, Urteil vom 21.01.1999 - 2 AZR 665/98 - AP Nr. 151 zu § 626 BGB m. w. N; BAG, Urteil vom 31.01.1996 - 2 AZR 181/95 - juris).

    Gleichwohl kann auch ein Fehlverhalten, dass dem Arbeitnehmer nicht vorwerfbar ist, die betriebliche Ordnung und die Interessen des Arbeitgebers derart nachhaltig stören, dass ihm die Aufrechterhaltung dieses Zustands nicht zugemutet werden kann (BAG, Urteil vom 21.01.1999 aaO).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2014 - 8 Sa 1457/13
    Die ordentliche Kündigung ist wiederum nicht veranlasst, wenn dem Arbeitgeber zum Kündigungszeitpunkt mildere Mittel oder Reaktionen zur Verfügung standen, die in gleicher Weise geeignet waren, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken oder die zu erwartende weitere Störung eigener Interessen auszuschließen (BAG, Urteil vom 09.06.2011 - 2 AZR 284/10 - AP Nr. 64 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

    Einer Abmahnung bedarf es unter Berücksichtigung des in §§ 314 Abs. 2, 323 Abs. 2 BGB verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes jedoch nicht, wenn eine Verhaltensänderung auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder die einmalige, bereits verwirklichte Pflichtwidrigkeit so schwer wiegt, dass selbst deren erst- und einmalige Hinnahme dem Arbeitgeber objektiv - für den Arbeitnehmer erkennbar - nicht zugemutet werden kann (BAG, Urteil vom 09.06.2011 aaO).

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2014 - 8 Sa 1457/13
    Dann kann dem Risiko künftiger Störungen nur noch durch eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mittels ordentlicher Kündigung begegnet werden (BAG, Urteil vom 21.06.2012 - 2 AZR 153/11 - NZA 2012, S. 1025 ff m. w. N.).

    Beruht die Pflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, so kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die mit einer Abmahnung verbundene Androhung von Folgen für den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ausreicht, das künftige Verhalten des Arbeitnehmers im Sinne der Vermeidung künftiger Störungen zu beeinflussen (BAG, Urteil vom 21.06.2012 aaO).

  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2014 - 8 Sa 1457/13
    Dabei darf er nach dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit solche Umstände nicht verschweigen, die gegen die Kündigungsabsicht sprechen (BAG, Urteil vom 02.11.1983 - 7 AZR 65/82 - AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 181/95

    Wirksamkeit einer Kündigung bei Verletzung der Unterrichtungspflicht des

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2014 - 8 Sa 1457/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können auch schuldlose Pflichtverletzungen ausnahmsweise einen Grund zu einer verhaltensbedingten Arbeitgeberkündigung darstellen (BAG, Urteil vom 21.01.1999 - 2 AZR 665/98 - AP Nr. 151 zu § 626 BGB m. w. N; BAG, Urteil vom 31.01.1996 - 2 AZR 181/95 - juris).
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2014 - 8 Sa 1457/13
    Ein solches Verhalten kann - selbst wenn die pflichtwidrige Handlung nur Sachen von geringem Wert betrifft und dem Arbeitgeber nur geringer oder im Ergebnis kein Schaden entsteht - sogar einen wichtigen Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB darstellen, denn maßgebend ist der mit dem Fehlverhalten verbundene Vertrauensbruch (BAG, Urteil vom 16.10.2010 - 2 AZR 485/08 - juris).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2014 - 8 Sa 1457/13
    Diese Frist beginnt, sobald der Arbeitgeber oder die für ihn kündigungsberechtigte Person von den maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangt, § 91 Abs. 2 S. 2 SGB IX. Stellt der Arbeitgeber den Antrag innerhalb der 2-wöchigen Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB, deren Einhaltung die Gerichte für Arbeitssachen in eigener Kompetenz zu prüfen haben (BAG, Urteil vom 02.03.2006 - 2 AZR 46/05 - AP Nr. 6 zu § 91 SGB IX), kann er die außerordentliche Kündigung - Zustimmung oder Zustimmungsfiktion nach § 61 Abs. 3 SGB IX vorausgesetzt - auch nach Ablauf der Frist des § 626 Abs. 2 BGB aussprechen.
  • ArbG Paderborn, 03.08.2020 - 2 Ca 1619/19

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - widerrechtliche Drohung mit fristloser Kündigung

    Maßgebend ist vielmehr der mit der Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch (vgl. BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rdnr. 26; BAG vom 16.12.2010 - 2 AZR 485/08 - Rdnr. 18; LAG Hamm vom 31.07.2014 - 8 Sa 1457/13 - Rdnr. 55).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 Sa 157/22

    Abberufung - Geschäftsführer - Kündigungserklärungsfrist - außerordentliche

    Anders als die Beklagte meint, ist auch nicht die Rechtsprechung des BGH (vgl. zB BGH 19. November 2020 - V ZB 49/20 - Rn. 7 mwN), der zufolge eine Vertragspartei grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass im Bundesgebiet aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden, auf den vorliegenden Fall übertragbar (im Ergebnis ebenso LAG Hamm (Westfalen) 31. Juli 2014 - 8 Sa 1457/13 - Rn. 49 f., zitiert nach juris).
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