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   LAG Hessen, 01.02.2017 - 16 SaGa 1459/16   

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https://dejure.org/2017,4682
LAG Hessen, 01.02.2017 - 16 SaGa 1459/16 (https://dejure.org/2017,4682)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01.02.2017 - 16 SaGa 1459/16 (https://dejure.org/2017,4682)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01. Februar 2017 - 16 SaGa 1459/16 (https://dejure.org/2017,4682)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 63 Abs. 2 GKG
    Ein einstweiliges Verfügungsverfahren auf Untersagung eines Streikaufrufs ist keine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne von § 48 GKG. Es handelt sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit, da die Untersagung von Arbeitskampfmaßnahmen wirtschaftlichen ...

  • IWW

    § 63 Abs. 2 GKG, § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG, § 3 ZPO, § 48 Abs. 2 GKG, § 40 GKG, § 63 Absatz 2 GKG, § 48 GKG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 63 Abs. 2
    Festsetzung des Gerichtsgebührenwerts für ein einstweiliges Verfügungsverfahren auf Untersagung eines Streikaufrufs

  • rechtsportal.de

    GKG § 63 Abs. 2
    Gegenstandswert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Untersagung eines Streikaufrufs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 352/94

    Statthaftigkeit der Revison bei Klage auf Unterlassung und zu deren Sicherung und

    Auszug aus LAG Hessen, 01.02.2017 - 16 SaGa 1459/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Abgrenzung zwischen einer vermögensrechtlichen und einer nichtvermögensrechtliche Streitigkeit darauf abzustellen, ob sich aus dem Klagevorbringen oder offenkundigen Umständen ergibt, dass es dem Kläger in wesentlicher Weise auch um die Wahrung wirtschaftlicher Belange geht (Bundesgerichtshof 17. Oktober 1995 -VI ZR 352/94- NJW 1996, 999, 1000 zu 1 .a der Gründe).
  • BAG, 09.11.2004 - 1 ABR 11/02

    Gegenstandswert bei Anfechtung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hessen, 01.02.2017 - 16 SaGa 1459/16
    Vermögensrechtlich ist der Gegenstand der Tätigkeit insbesondere, wenn diese auf die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen gerichtet ist, die auf Geld oder geldwerte Leistungen gerichtet sind (Bundesarbeitsgericht 9. November 2004 -1 ABR 11/02 (A) - NZA 2005, 70, Rn. 14).
  • ArbG Frankfurt/Main, 22.11.2016 - 18 Ga 152/16

    Antrag der Deutschen Lufthansa AG auf Untersagung des Pilotenstreiks

    Auszug aus LAG Hessen, 01.02.2017 - 16 SaGa 1459/16
    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 22. November 2016 -18 Ga 152/16- abzuändern-.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2019 - 26 Ta 6106/18

    Höhe des Streitwerts bei einstweiliger Verfügung gegen Streikmaßnahmen

    Die wirtschaftlichen Interessen kämen auch dadurch zum Ausdruck, dass im Falle der streikbedingten Ausfälle wirtschaftliche Schäden entstünden (vgl. Hessisches LAG 1. Februar 2017 - 16 SaGa 1459/16, Rn. 26; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 3. Auflage, M Rn. 1 "Streik"; Fischer, FA 2016, 8, 11).

    Für die Festsetzung eines Betrags in Höhe von 250.000 Euro gibt es hingegen bei wirtschaftlicher Betrachtung keine Grundlage (Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 3. Aufl., M Rn. 1 "Streik"; insoweit zutreffend: Hessisches LAG 1. Februar 2017 - 16 SaGa 1459/16, Rn. 32).

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