Rechtsprechung
   LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 TaBV 164/05   

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https://dejure.org/2006,6627
LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 TaBV 164/05 (https://dejure.org/2006,6627)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01.06.2006 - 9 TaBV 164/05 (https://dejure.org/2006,6627)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - 9 TaBV 164/05 (https://dejure.org/2006,6627)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 33 Abs 2 BetrVG, § 29 Abs 2 S 3 BetrVG, § 76a Abs 3 BetrVG, § 22 BetrVG
    Einigungsstelle - Beisitzer - Honorar - Betriebsratsbeschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heilung eines Beschlusses über die Bestellung von Einigungsstellenbeisetzern durch eine nachträgliche Ergänzung der Tagesordnung; Heilung eines Ladungsmangels durch die Zustimmung aller betriebsanwesenden Betriebsratsmitglieder zur Ergänzung der Tagesordnung; ...

  • Judicialis

    BetrVG § 22; ; BetrVG § 33; ; BetrVG § 76 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 22 § 33 § 76a
    Unwirksamer Betriebsratsbeschluss über Bestellung von Einigungsstellenbeisitzern bei nachträglicher Ergänzung der Tagesordnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Honoraranspruch eines Einigungsstellenbeisitzers: Fehlerhafte Beschlussfassung und Honoraranspruch?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 11/98

    Keine Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ohne Betriebsratsbeschluß

    Auszug aus LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 TaBV 164/05
    Das gilt nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, das seine frühere Rechtsprechung durch Beschluss vom 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 90 aufgegeben hat, allerdings dann nicht, wenn der Betriebsrat die Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG zu prüfen hat.

    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist gemäß §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG gesetzlich veranlasst, weil das Bundesarbeitsgericht seine durch Beschluss vom 8. März 2000 (a.a.O.) geänderte Rechtsprechung zur nachträglichen Heilung von unwirksamen Betriebsratsbeschlüssen auf die Beschlussfassung nach § 37 Abs. 6 BetrVG beschränkt hat und zu klären ist, ob diese darüber hinaus eine generelle Geltung beansprucht.

  • BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 405/86

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Lohnes während der Teilnahme eines

    Auszug aus LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 TaBV 164/05
    Die Einhaltung dieser Verfahrensvorschrift ist Voraussetzung für eine wirksame Beschlussfassung (BAG a.a.O.; BAG Beschluss vom 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - EzA § 29 BetrVG 1972 Nr. 1).

    Die Verwirkung ist ein Ausnahmetatbestand (BAG Beschluss vom 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 EzA BetrVG § 29 1972 Nr. 1).

  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 12/05

    Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Auszug aus LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 TaBV 164/05
    Bestreitet der Arbeitgeber eine ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats, hat dieser die Tatsachen zum Zustandekommen des Betriebsratsbeschlusses vorzutragen (BAG Beschluss vom 16. Nov. 2005 - 7 ABR 12/05 - Juris).

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Einleitung eines betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahrens vor Abschluss der ersten Instanz vom Betriebsrat noch genehmigt werden kann (BAG Beschluss vom 16. Nov. 2005 - 7 ABR 12/05 - Juris; BAG Beschluss vom 18. Febr. 2005 - 1 ABR 17/02 - Juris).

  • BAG, 24.04.1996 - 7 ABR 40/95

    Honoraranspruch eines außerbetrieblichen Einigungsstellenbeisitzers

    Auszug aus LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 TaBV 164/05
    Er setzt eine wirksame Berufung in dieses Amt voraus ( BAG Beschluss vom 24. April 1996 - 7 ABR 40/95 - EzA § 76a BetrVG 1972 Nr. 10; BAG Beschluss vom 19. August 1992 - 7 ABR 58/91 - EzA § 76a BetrVG 1972 Nr. 7).

    Bei der Bestellung der von ihm zu benennenden Beisitzer einer Einigungsstelle wird die Auswahlbefugnis des Betriebsrats zwar nicht durch das Merkmal der Erforderlichkeit beschränkt (BAG Beschluss vom 24. April 1996 - 7 ABR 40/95 - EzA § 76a BetrVG 1972 Nr. 10; BAG Beschluss vom 14. Dezember 1988 - 7 ABR 73/87 - EzA § 76 BetrVG 1972 Nr. 47).

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 TaBV 164/05
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Einleitung eines betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahrens vor Abschluss der ersten Instanz vom Betriebsrat noch genehmigt werden kann (BAG Beschluss vom 16. Nov. 2005 - 7 ABR 12/05 - Juris; BAG Beschluss vom 18. Febr. 2005 - 1 ABR 17/02 - Juris).
  • BAG, 19.08.1992 - 7 ABR 58/91

    Fehlerhafter Betriebsratsbeschluß über die Bestellung eines

    Auszug aus LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 TaBV 164/05
    Er setzt eine wirksame Berufung in dieses Amt voraus ( BAG Beschluss vom 24. April 1996 - 7 ABR 40/95 - EzA § 76a BetrVG 1972 Nr. 10; BAG Beschluss vom 19. August 1992 - 7 ABR 58/91 - EzA § 76a BetrVG 1972 Nr. 7).
  • LAG Berlin, 01.03.2005 - 7 TaBV 2220/04

    Betriebsrats-Verhinderung, Erziehungsurlaub, Beschlussfähigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 TaBV 164/05
    Darauf, ob der Beschluss über die Bestellung der Einigungsstellenbeisitzer entsprechend § 22 BetrVG wirksam gefasst werden konnte, obwohl der Betriebsrat gemäß § 33 Abs. 2 BetrVG nicht mehr beschlussfähig war, weil zu dieser Zeit weniger als die Hälfte seiner Mitglieder an der Sitzung teilgenommen hat, kommt es danach nicht mehr an ( bejahend BAG Urteil vom 18. Aug. 1982 - 7 AZR 437/80 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 48 für den Fall des Laufs der Anhörungsfrist des § 102 BetrVG; weiter LAG Berlin Beschluss vom 1. März 2005 - 7 TaBV 2220/04 - NZA-RR 2005, 2252).
  • BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 437/80

    Beschlußunfähigkeit des Betriebsrats - Mitbestimmungsrechte des Restbetriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 TaBV 164/05
    Darauf, ob der Beschluss über die Bestellung der Einigungsstellenbeisitzer entsprechend § 22 BetrVG wirksam gefasst werden konnte, obwohl der Betriebsrat gemäß § 33 Abs. 2 BetrVG nicht mehr beschlussfähig war, weil zu dieser Zeit weniger als die Hälfte seiner Mitglieder an der Sitzung teilgenommen hat, kommt es danach nicht mehr an ( bejahend BAG Urteil vom 18. Aug. 1982 - 7 AZR 437/80 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 48 für den Fall des Laufs der Anhörungsfrist des § 102 BetrVG; weiter LAG Berlin Beschluss vom 1. März 2005 - 7 TaBV 2220/04 - NZA-RR 2005, 2252).
  • BAG, 14.12.1988 - 7 ABR 73/87

    Honoraranspruch eines Geschäftsführers einer Gewerkschaft bei Berufung desselben

    Auszug aus LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 TaBV 164/05
    Bei der Bestellung der von ihm zu benennenden Beisitzer einer Einigungsstelle wird die Auswahlbefugnis des Betriebsrats zwar nicht durch das Merkmal der Erforderlichkeit beschränkt (BAG Beschluss vom 24. April 1996 - 7 ABR 40/95 - EzA § 76a BetrVG 1972 Nr. 10; BAG Beschluss vom 14. Dezember 1988 - 7 ABR 73/87 - EzA § 76 BetrVG 1972 Nr. 47).
  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06

    Beschluss - Betriebsrat - Genehmigung

    Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. Juni 2006 - 9 TaBV 164/05 - aufgehoben.
  • LAG Hessen, 04.09.2008 - 9 TaBV 71/08

    Vergütungsanspruch eines Einigungsstellenbeisitzers - Genehmigung durch

    Durch Beschluss der erkennenden Beschwerdekammer vom 1. Juni 2006 - 9 TaBV 164/05 - wurde die Beschwerde der Beteiligten zu 1) unter Zulassung der Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen.
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