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LAG Hessen, 01.07.2009 - 8 Sa 870/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 23.04.2008 - 5 Ca 435/07
- LAG Hessen, 01.07.2009 - 8 Sa 870/08
- BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 567/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 21.05.2008 - 8 AZR 481/07
Betriebsübergang - Gründung einer Service GmbH
Auszug aus LAG Hessen, 01.07.2009 - 8 Sa 870/08
Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit bezieht sich auf eine organisatorische Gesamtheit von Personen und Sachen zur auf Dauer angelegten Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung ( BAG vom 21. Mai 2008 - 8 AZR 481/07; DB 2009, 291 ).Die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit ist dann anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch ein nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, die sein Vorgänger gezielt bei dieser Tätigkeit eingesetzt hat (BAG vom 21. Mai 2008 - 8 AZR 481/07 - DB 2009, 291 zu B. I. 1. der Gründe ).
- BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 38/04
Gemeinsamer Betrieb - Organschaft
Auszug aus LAG Hessen, 01.07.2009 - 8 Sa 870/08
Diese einheitliche Leitung muss sich auf die wesentlichen Funktionen des Arbeitgebers in personellen und sozialen Angelegenheiten erstrecken ( BAG 25. Mai 2005 - 1 ABR 38/04, DB 2005, 1914 ). - EuGH, 12.02.2009 - C-466/07
Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - …
Auszug aus LAG Hessen, 01.07.2009 - 8 Sa 870/08
Dabei kommt es nicht darauf an, dass die konkrete Organisation der verschiedenen übertragenen Produktionsfaktoren durch den Unternehmer beibehalten werden, sondern darauf, dass die funktionellen Verknüpfung der Wechselbeziehung und gegenseitigen Ergänzung zwischen diesen Faktoren bestehen bleibt ( Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Februar 2009 - C 466/07 - Randnummer 47; NZA 2009, 251 - Klarenberg) . - BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 588/98
Arbeitsverhältnis: gemeinsamer von mehreren juristischen Personen geführter …
Auszug aus LAG Hessen, 01.07.2009 - 8 Sa 870/08
Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG vom 26. August 1999 - 8 AZR 588/98 zu B. 1. b) a )) Zweck einer Vereinbarung über die gemeinsame Betriebsführung allein die Koordinationen der Tätigkeit der verschiedenen Gesellschaften gegenüber den Arbeitnehmern.
- BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 567/09
Betriebsübergang - Übernahme des Personals
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. Juli 2009 - 8 Sa 870/08 - wird zurückgewiesen.