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   LAG Hessen, 01.08.2006 - 19 Ta 373/06   

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LAG Hessen, 01.08.2006 - 19 Ta 373/06 (https://dejure.org/2006,6580)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01.08.2006 - 19 Ta 373/06 (https://dejure.org/2006,6580)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01. August 2006 - 19 Ta 373/06 (https://dejure.org/2006,6580)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 256 ZPO, § 4 KSchG, § 114 ZPO
    Allgemeiner Feststellungsantrag - Kündigungsschutzverfahren - Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Feststellungsantrag; Antrag auf Feststellung des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses trotz Kündigung; Antrag auf allgemeine Feststellung des Nichtvorliegens weiterer Beendigungstatbestände; Voraussetzungen für ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 256; ; KSchG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 § 256; KSchG § 4
    Hinreichende Erfolgsaussicht für allgemeinen Feststellungsantrag bei Kündigungsschutzklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LAG Hessen, 01.08.2006 - 19 Ta 373/06
    Die Prüfung der Erfolgsaussicht darf aber nicht dazu führen, dass die Rechtsverfolgung in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe vorverlagert wird und dieses an die Stelle des Hauptverfahrens tritt; denn das Prozesskostenhilfeverfahren soll den verfassungsrechtlich geforderten Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern erst zugänglich machen (BVerfG 13.3.1990 - 2 BvR 94/88, NJW 1991, 413; 2.2.1993 - 1 BvR 1697/91, NJW-RR 1993, 1090).

    Immerhin spricht hierfür, dass durch die Prozesskostenhilfe der Unbemittelte einem solchen Bemittelten gleichgestellt werden soll, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (BVerfG NJW 1991, 413).

  • LAG Düsseldorf, 12.11.1986 - 14 Ta 348/86

    Rechtsfehlerhaft ; Prozeßkostenhilfegesuch; Durchführung einer Beweisaufnahme;

    Auszug aus LAG Hessen, 01.08.2006 - 19 Ta 373/06
    Entscheidend für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe (LAG Düsseldorf 12.11.1986 - 14 Ta 348/86, LAGE Nr. 10 zu § 114 ZPO).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.03.2006 - 2 Ta 3/06

    Prozesskostenhilfe, Antrag, Klageerweiterung, ausdrücklicher Antrag,

    Auszug aus LAG Hessen, 01.08.2006 - 19 Ta 373/06
    Einen stillschweigenden Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe gibt es nicht (Hessisches LAG 11.1.1999 - 9/6 Ta 673/97; 30.8.2004 - 13 Ta 385/04; LAG Schleswig-Holstein 6.3.2006 - 2 Ta 3/06).
  • LAG Berlin, 03.12.2001 - 19 Ta 2258/01

    Prozesskostenhilfe; Widerklage

    Auszug aus LAG Hessen, 01.08.2006 - 19 Ta 373/06
    Insofern kann nur für diejenigen Streitgegenstände Prozesskostenhilfe bewilligt werden, auf die sich der Prozesskostenhilfeantrag ausdrücklich bezieht, nicht jedoch automatisch für nachträgliche Klageerweiterungen (Hessisches LAG a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein, a.a.O.; LAG Berlin 3.12.2001 - 19 Ta 2258/01).
  • BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91

    Maßstab der Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei

    Auszug aus LAG Hessen, 01.08.2006 - 19 Ta 373/06
    Die Prüfung der Erfolgsaussicht darf aber nicht dazu führen, dass die Rechtsverfolgung in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe vorverlagert wird und dieses an die Stelle des Hauptverfahrens tritt; denn das Prozesskostenhilfeverfahren soll den verfassungsrechtlich geforderten Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern erst zugänglich machen (BVerfG 13.3.1990 - 2 BvR 94/88, NJW 1991, 413; 2.2.1993 - 1 BvR 1697/91, NJW-RR 1993, 1090).
  • BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 581/86

    Erweiterter Streitgegenstand einer mit der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG )

    Auszug aus LAG Hessen, 01.08.2006 - 19 Ta 373/06
    Eine Klage nach § 4 KSchG gegen eine bestimmte Kündigung kann mit einem allgemeinen Feststellungsantrag nach § 256 ZPO verbunden werden (vgl. nur BAG 21.1.1988 - 2 AZR 581/86 - und 27.1.1994 - 2 AZR 484/93, EzA Nr. 33 und 48 zu § 4 KSchG n.F).
  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

    Auszug aus LAG Hessen, 01.08.2006 - 19 Ta 373/06
    Hierauf hat das Arbeitsgericht gem. § 139 ZPO hinzuwirken (BAG, 13.3.1997, 2 AZR 512/96, NZA 1997, 844, 846).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus LAG Hessen, 01.08.2006 - 19 Ta 373/06
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht liegt vor, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht mindestens von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (BGH 14.12.1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 1161; Zöller/Philippi, ZPO, 24 Aufl., § 114 Rn. 19 m.w.N.).
  • BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92

    Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer

    Auszug aus LAG Hessen, 01.08.2006 - 19 Ta 373/06
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht liegt vor, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht mindestens von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (BGH 14.12.1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 1161; Zöller/Philippi, ZPO, 24 Aufl., § 114 Rn. 19 m.w.N.).
  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des

    Auszug aus LAG Hessen, 01.08.2006 - 19 Ta 373/06
    Eine Klage nach § 4 KSchG gegen eine bestimmte Kündigung kann mit einem allgemeinen Feststellungsantrag nach § 256 ZPO verbunden werden (vgl. nur BAG 21.1.1988 - 2 AZR 581/86 - und 27.1.1994 - 2 AZR 484/93, EzA Nr. 33 und 48 zu § 4 KSchG n.F).
  • LAG Hamm, 22.07.2013 - 14 Ta 138/13

    Beurteilungszeitpunkt und Bewillligungsreife von Prozesskostenhilfe

    (1) Es sei ausschließlich der Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich, und zwar auch im Falle einer (pflichtwidrigen) Verzögerung der Entscheidung durch das Gericht (vgl. LAG Düsseldorf, 12. November 1986, 14 Ta 348/86, LAGE ZPO § 114 Nr. 10; LAG Hessen, 1. August 2006, 19 Ta 373/06, LAGE ZPO 2002 § 114 Nr. 6; OLG Düsseldorf, 21. Juni 1988, 6 W 44/88, NJW-RR 1989, 383; OLG Köln, 24. Mai 2000, 14 WF 58/00, NJW-RR 2000, 1606; OLG München, 27. Juli 1993, 12 WF 871/93, OLGR 1994, 46; OLG Saarbrücken, 10. November 2008, 9 WF 97/08, OLGR 2009, 112; 11. Oktober 2012, 6 WF 383/12, juris; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, a. a. O., Rn. 423 ff.; MüKo-ZPO/Motzer, 4. Auflage 2013, § 114 Rn. 113, soweit dieser in Rn. 111 auf "Entscheidungsreife" verweist, ist damit der frühestmögliche Zeitpunkt einer Bewilligung gemeint; ebenso LAG Hessen, 9. Januar 2013, 7 Ta 354/11, juris).
  • LAG Hamm, 31.08.2007 - 6 Ta 402/07

    Mehrvergleich vor Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe - Bindung an

    Insofern kann nur für diejenigen Streit- und Mehreinigungsgegenstände Prozesskostenhilfe bewilligt werden, auf die sich der Prozesskostenhilfeantrag ausdrücklich bezieht, nicht jedoch automatisch für nachträgliche Klageerweiterungen oder Tatbestände einer Mehreinigung (Hessisches LAG 01.08.2006 - 19 Ta 373/06).
  • LAG Hessen, 09.11.2006 - 2 Ta 472/06

    Prozesskostenhilfe; allgemeiner Feststellungsantrag; mutwillig

    Deshalb sind für den allgemeiner Feststellungsantrag unter dem oben genannte Maßstab die Erfolgsaussichten gegeben gewesen und entgegen der vom Arbeitsgericht vertretenen Auffassung kann eine Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung insoweit nicht bejaht werden (vgl. Hess. LAG vom 17. Februar 2006 - 15 Ta 3/06 n.v.; Hess. LAG vom 1. August 2006 - 19 Ta 373/06; veröffentlicht in der Landesrechtsprechungsdatenbank).
  • LAG Hamm, 10.02.2014 - 14 Ta 310/13

    Entscheidung über Prozesskostenhilfeantrag

    Es besteht auch keine "Denknotwendigkeit", dass ein im Zusammenhang mit einer Klage gestellter Prozesskostenhilfeantrag sich nur auf die dort angesprochenen Streitgegenstände beziehen kann (so aber LAG Hessen, 1. August 2006, 19 Ta 373/06, LAGE ZPO 2002 § 114 Nr. 6, II. 2 der Gründe).
  • LAG Hamm, 10.02.2014 - 14 Ta 529/13

    Entscheidung über Prozesskostenhilfeantrag

    Es besteht auch keine "Denknotwendigkeit", dass ein im Zusammenhang mit einer Klage gestellter Prozesskostenhilfeantrag sich nur auf die dort angesprochenen Streitgegenstände beziehen kann (so aber LAG Hessen, 1. August 2006, 19 Ta 373/06, LAGE ZPO 2002 § 114 Nr. 6, II. 2 der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2012 - 17 Ta 6080/12

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - ausdrücklicher, bestimmter Antrag

    Ohne einen derartigen Antrag, der ausdrücklich zu stellen und auf eine bestimmte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu beziehen ist, kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 1. August 2006 - 19 Ta 373/06 - LAGE Nr. 6 zu § 114 ZPO 2002; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 12 Ta 2027/07; Beschluss vom 25. Juni 2007 - 17 Ta (Kost) 6169/07).
  • LAG Hessen, 26.10.2007 - 2 Ta 415/07

    Keine Ablehnung der Prozesskostenhilfe beim Stellen eines Kündigungsschutzantrags

    13 Deshalb sind für den allgemeiner Feststellungsantrag unter dem oben genannte Maßstab die Erfolgsaussichten gegeben gewesen und entgegen der vom Arbeitsgericht vertretenen Auffassung kann eine Erfolglosigkeit der Rechtsverfolgung insoweit nicht bejaht werden (vgl. Hess. LAG vom 9. November 2006 - 2 Ta 472/06 und Hess. LAG vom 1. August 2006 - 19 Ta 373/06, jeweils veröffentlicht in der Landesrechtsprechungsdatenbank; Hess. LAG vom 17. Februar 2006 - 15 Ta 3/06 n.v.).
  • LAG München, 02.10.2014 - 5 Ta 279/14

    Stillschweigender Prozesskostenhilfeantrag für Mehrvergleich

    Dieser Auffassung kann jedoch aus folgenden Gründen nicht gefolgt werden (ähnlich LAG Düsseldorf v. 12.01.2010 - 3 Ta 581/09 - Juris und Hess. LAG v. 01.08.2006 - 19 Ta 373/06 - Juris): 5 Ta 279/14 -4Auch wenn man annimmt, eine stillschweigende Antragstellung sei möglich und mit dem in dem §§ 114, 115 und 117 ZPO geregelten Prozesskostenhilfeverfahren vereinbar, liegt ein stillschweigender Antrag jedenfalls nur dann vor, wenn sich der Wille der Parteien zur Stellung eines Antrags aus den Umständen ergibt.
  • LAG München, 09.07.2014 - 2 Ta 148/14

    Stillschweigender Prozesskostenhilfeantrag für Mehrvergleich

    Dieser Auffassung kann aus folgenden Gründen nicht gefolgt werden (ähnlich LAG Düsseldorf vom 12.01.2010 - 3 Ta 581/09 - Juris und Hessisches Landesarbeitsgericht vom 01.08.2006 - 19 Ta 373/06 - Juris).
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