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   LAG Hessen, 01.08.2011 - 7 Sa 1878/10   

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https://dejure.org/2011,23963
LAG Hessen, 01.08.2011 - 7 Sa 1878/10 (https://dejure.org/2011,23963)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01.08.2011 - 7 Sa 1878/10 (https://dejure.org/2011,23963)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01. August 2011 - 7 Sa 1878/10 (https://dejure.org/2011,23963)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 77 Abs 2 BetrVG, § 140 BGB analog, §§ 284 ZPO, § 513 ZPO, § 529 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei einer formnichtigen Betriebsvereinbarung ist die Umdeutung in eine einzelvertragliche Zusage in entsprechender Anwendung des § 140 BGB in Ausnahmefällen zulässig; Anspruch auf Jubiläumsgeld aufgrund betrieblicher Übung; Umdeutung formnichtiger Betriebsvereinbarung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umdeutung formnichtiger Betriebsvereinbarung; Anspruch auf Jubiläumsgeld aufgrund betrieblicher Übung; Bindung an erstinstanzliche Tatsachenfeststellung bei unzulässiger Beweiserhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.03.2006 - XII ZR 210/04

    Gerichtliches Abstammungsgutachten auch dann verwertbar, wenn es nicht hätte

    Auszug aus LAG Hessen, 01.08.2011 - 7 Sa 1878/10
    Die Beweisverwertung ist vielmehr nur dann verboten, wenn die Beweiserhebung ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht einer Partei verletzt, ohne dass dies zur Gewährleistung eines im Rahmen der Güterabwägung als höherwertig einzuschätzenden Interesses der anderen Partei oder eines anderen Rechtsträgers nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 01. März 2006 - XII ZR 210/04 - NJW 2006, 1657-1660 m.w.N. ).
  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 597/95

    Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 01.08.2011 - 7 Sa 1878/10
    Zwar handelte es sich bei den vom Bundesarbeitsgericht bisher entschiedenen Fällen (z.B. BAG Urteil vom 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 m.w.N. ) um Betriebsvereinbarungen, die wegen einer Verletzung der Tarifsperre des § 77 Abs. 3 BetrVG keine Wirksamkeit entfalten konnten.
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