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   LAG Hessen, 01.09.2011 - 5 TaBV 47/11   

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https://dejure.org/2011,35024
LAG Hessen, 01.09.2011 - 5 TaBV 47/11 (https://dejure.org/2011,35024)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01.09.2011 - 5 TaBV 47/11 (https://dejure.org/2011,35024)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01. September 2011 - 5 TaBV 47/11 (https://dejure.org/2011,35024)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 87 Abs 1 Ziff 1 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei Sanktionierung arbeitsvertraglicher Pflichtverletzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Ziff. 1
    Betriebsverfassungsrecht; Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei Sanktionierung arbeitsvertraglicher Pflichtverletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88

    Betriebsbuße: Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2011 - 5 TaBV 47/11
    Das Regelwerk kann auch Vorschriften darüber enthalten, wie Verstöße gegen diese betriebliche Ordnung zu sanktionieren sind, und das Verfahren regeln, in dem solche Sanktionen verhängt werden (vgl. BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - Rn 32, zitiert nach juris).

    Eine Abmahnung z. B. wegen eines Verstoßes gegen ein betriebliches Rauch- oder Alkoholverbot wird nicht etwa deswegen mitbestimmungspflichtig, weil darin ein Verstoß gegen die kollektive betriebliche Ordnung liegt (zum Vorstehenden BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - Rn 36 bis Rn 40; Richardi, BetrVG, § 87 Rn 228 m.w.N.).

    Greift der Arbeitgeber zum Ausspruch von Kündigungen, so unterliegen die Maßnahmen nur der Beteiligung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG (vgl. BAG 17.10.1989 - 1 ABR 100/88 - Rn. 38, zitiert nach juris).

  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2011 - 5 TaBV 47/11
    a) Der Antrag muss die Maßnahme, hinsichtlich derer ein Mitbestimmungsrecht reklamiert oder in Abrede gestellt wird, so präzise bezeichnen, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Beteiligten mit Rechtskraftwirkung entschieden werden kann (vgl. BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn 11, zitiert nach juris).

    Denn Gegenstand der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ist das betriebliche Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 42/08 - Rn 23, zitiert nach juris; BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn 16, zitiert nach juris).

    Darum handelt es sich, wenn der Arbeitgeber kraft seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts näher bestimmt, welche Arbeiten auszuführen sind und in welcher Weise es geschehen soll (BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn 17, zitiert nach juris).

  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 42/08

    Mitbestimmung bei Errichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG

    Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2011 - 5 TaBV 47/11
    Die Auslegung ist möglichst so vorzunehmen, dass sie eine erstrebte Sachentscheidung zulässt (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 42/08 - Rn 13, zitiert nach juris).

    Denn Gegenstand der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ist das betriebliche Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 42/08 - Rn 23, zitiert nach juris; BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn 16, zitiert nach juris).

    Dies gilt auch für ein zwischen den Betriebsparteien streitiges Initiativrecht (vgl. z. B. BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 42/08 - Rn 16, zitiert nach juris).

  • BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 3/01

    Mitbestimmung bei Überschreiten der Jahresarbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2011 - 5 TaBV 47/11
    Ob es tatsächlich in allen Fällen besteht, ist eine Frage der Begründetheit des Antrages (z. B. BAG 11. Dezember 2001 - 1 ABR 3/01 - Rn 42, zitiert nach juris; BAG 22. Juni 2005 - 10 ABR 34/04 - Rn 36, m. w. N., zitiert nach juris).

    Eine sie berücksichtigende Tenorierung würde den Gegenstand des Verfahrens ändern und damit § 308 ZPO verletzen (vgl. BAG 11. Februar 2001 - 1 ABR 3/01 - Rn 44, zitiert nach juris; BAG 06. Dezember 1994 - 1 ABR 30/04 - Rn 20, zitiert nach juris).

  • BAG, 25.02.1966 - 4 AZR 179/63

    Deutschen Reichspost - Dienstordnung für Arbeiter - Deutsche Bundespost -

    Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2011 - 5 TaBV 47/11
    Anders als bei Strafen oder Bußen, die der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung und damit der Regelung der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer bei fortdauerndem Arbeitsverhältnis dienen, wird das Arbeitsverhältnis und damit die Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zum Betrieb durch eine Kündigung beendet (vgl. BAG 25.02.1966 - 4 AZR 179/63 - AP Nr. 8 zu § 66 PersVG zu 1 d. Gr.).
  • BAG, 16.08.1983 - 1 ABR 11/82

    Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2011 - 5 TaBV 47/11
    Welchen Inhalt die mitbestimmungspflichtige Regelung haben kann und ob jede - möglicherweise durch den Spruch einer Einigungsstelle - getroffene Einzelregelung vom Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gedeckt ist, ist in einem solchen Verfahren nicht zu entscheiden (vgl. BAG 16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - Rn 36, zitiert nach juris).
  • BAG, 30.01.1979 - 1 AZR 342/76

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

    Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2011 - 5 TaBV 47/11
    Eine nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Maßnahme des Arbeitgebers liegt erst dann vor, wenn sie über die Geltendmachung der Gläubigerposition einschließlich der Androhung individualrechtlicher Konsequenzen bei Fortsetzung des pflichtwidrigen Verhaltens hinausgeht und Strafcharakter annimmt, wenn also das beanstandete gemeinschafts- und zugleich vertragswidrige Verhalten geahndet werden soll (vgl. BAG 30.01.1979 - 1 AZR 342/76 - Rn. 22, zitiert nach juris; Richardi, BetrVG, § 87 Rn 229).
  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 29/03

    Erweiterung der Mitbestimmung des Betriebsrats durch Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2011 - 5 TaBV 47/11
    Ausreichend ist, wenn der Antrag in einer dem Bestimmtheitserfordernis genügender Weise ausgelegt werden kann (BAG 29. September 2004 - 1 ABR 29/03 - Rn 15, zitiert nach juris).
  • BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2011 - 5 TaBV 47/11
    Ihr Hinweis auf die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe verfängt nicht, da dies einen Antrag noch nicht unbestimmt macht (vgl. BAG 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 - Rn 23, zitiert nach juris).
  • BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04

    Eingruppierung - Globalantrag des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2011 - 5 TaBV 47/11
    Ob es tatsächlich in allen Fällen besteht, ist eine Frage der Begründetheit des Antrages (z. B. BAG 11. Dezember 2001 - 1 ABR 3/01 - Rn 42, zitiert nach juris; BAG 22. Juni 2005 - 10 ABR 34/04 - Rn 36, m. w. N., zitiert nach juris).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

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