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   LAG Hessen, 02.01.2018 - 15 Ta 247/17   

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https://dejure.org/2018,4987
LAG Hessen, 02.01.2018 - 15 Ta 247/17 (https://dejure.org/2018,4987)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02.01.2018 - 15 Ta 247/17 (https://dejure.org/2018,4987)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02. Januar 2018 - 15 Ta 247/17 (https://dejure.org/2018,4987)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 3 Nr. 3, 8 Abs. 4, 11 Abs. 1 S. 1, 20 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c) RPflG, § 233 ZPO, § 237 ZPO
    Über die sofortige Beschwerde gegen einen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufhebenden Beschluss entscheidet das Landesarbeitsgericht als Beschwerdegericht, auch wenn die Entscheidung durch den Rechtspfleger ergangen ist. Auch über eine beantragte Wiedereinsetzung ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung des Beschwerdegerichts nach Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe durch den Rechtspfleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.03.2010 - XII ZB 166/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle bei Übermittlung

    Auszug aus LAG Hessen, 02.01.2018 - 15 Ta 247/17
    Jedoch dürfen erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, noch nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (BGH, Beschl. v. 31.03.2010 - XII ZB 166/09 - m. w. N.).
  • BGH, 08.04.2014 - VI ZB 1/13

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Telefaxübermittlung der

    Auszug aus LAG Hessen, 02.01.2018 - 15 Ta 247/17
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offen bleibt, dass die Fristversäumnis von der Partei oder ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (BGH, Beschl. v. 08.04.2014 - VI ZB 1/13 - m. w. N.).
  • BGH, 08.12.2010 - XII ZB 38/09

    Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren: Zustellung an den

    Auszug aus LAG Hessen, 02.01.2018 - 15 Ta 247/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 19.07.2006 - 3 AZB 18/06) und des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 08.12.2010 - XII ZB 38/09) erstreckt sich der Umfang der Prozessvollmacht und damit auch die Zustellungsbevollmächtigung auf die nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Prozesskostenhilfeverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO, wenn der Prozesskostenhilfeantrag - wie hier - bereits durch den Prozessbevollmächtigten gestellt wurde.
  • BGH, 16.12.2008 - IX ZA 46/08

    Gegenstand der Beschwerde bei unwirksamer Beschwerdeentscheidung des

    Auszug aus LAG Hessen, 02.01.2018 - 15 Ta 247/17
    Dementsprechend ist die hier von der Rechtspflegerin getroffene Entscheidung über die Wiedereinsetzung und die sofortige Beschwerde wegen der Inanspruchnahme dem Beschwerdegericht vorbehaltener richterlicher Befugnisse unwirksam (BGH vom 16. Dezember 2008 - IX ZA 46/08 - juris).
  • BGH, 10.10.1995 - XI ZB 17/95

    Anforderungen an die Sorgfalt des Verkehrsanwalts vor Ablauf einer

    Auszug aus LAG Hessen, 02.01.2018 - 15 Ta 247/17
    Zwar braucht der Anwalt im Regelfall nicht mit der Möglichkeit zu rechnen, dass ein einfacher Brief den Adressaten nicht erreicht hat (BGH 10. Oktober 1995 - XI ZB 17/95 - juris m.w.N.).
  • BGH, 13.11.1991 - VIII ZB 29/91

    Keine anwaltliche Nachfragepflicht zur Rechtsmitteleinlegung nach Unterrichtung

    Auszug aus LAG Hessen, 02.01.2018 - 15 Ta 247/17
    Wenn der Ablauf einer Rechtsmittelfrist droht, darf der Anwalt aber auf eine erneute Nachfrage nur verzichten, wenn er seine Partei in dem Brief mit der Belehrung über die Rechtsmittelmöglichkeiten entweder zu einer ausdrücklichen Antwort aufgefordert oder zumindest unmissverständlich klargestellt hat, dass ohne ausdrückliche Beauftragung durch die Partei ein Rechtsmittel nicht eingelegt werde (BGH 13. November 1991 - VIII ZB 29/91 - juris).
  • BGH, 02.06.2005 - IX ZB 287/03

    Entscheidung des Beschwerdegerichts bei erstinstanzlicher Entscheidung durch den

    Auszug aus LAG Hessen, 02.01.2018 - 15 Ta 247/17
    Eine solchermaßen unwirksame Handlung ist im Rechtsmittelverfahren unabhängig von ihrer inhaltlichen Richtigkeit aufzuheben (BGH vom 2. Juni 2005 - IX ZB 287/03 - juris).
  • BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06

    Prozesskostenhilfe - Zustellung im Überprüfungsverfahren

    Auszug aus LAG Hessen, 02.01.2018 - 15 Ta 247/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 19.07.2006 - 3 AZB 18/06) und des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 08.12.2010 - XII ZB 38/09) erstreckt sich der Umfang der Prozessvollmacht und damit auch die Zustellungsbevollmächtigung auf die nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Prozesskostenhilfeverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO, wenn der Prozesskostenhilfeantrag - wie hier - bereits durch den Prozessbevollmächtigten gestellt wurde.
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