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   LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 637/10   

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LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 637/10 (https://dejure.org/2011,6344)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02.02.2011 - 18 Sa 637/10 (https://dejure.org/2011,6344)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - 18 Sa 637/10 (https://dejure.org/2011,6344)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 34 BGBEG, TV Mindestlohn, § 287 Abs 2 ZPO, § 5 Abs 1 TVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamer Anspruch auf Zahlung zusätzlicher Urlaubskassenbeiträge zum Urlaubskassensystem der Bauwirtschaft; Sozialkassenpflicht im Baugewerbe bei aufgabenorientierter Arbeitszeit polnischer Arbeitnehmer; Beitragsnachforderung aufgrund abweichender Bewertung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialkassenpflicht im Baugewerbe bei aufgabenorientierter Arbeitszeit polnischer Arbeitnehmer; Beitragsnachforderung aufgrund abweichender Bewertung der Arbeitszeit; Mindestlohn bei Vergütung nach geleisteten Arbeitsmengen; gerichtliche Schätzung der Beitragsansprüche; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 636/10
    Auszug aus LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 637/10
    parallele Verfahren: 18 Sa 635/10, 18 Sa 636/10.

    Auch in diesen Parallelverfahren, in denen die Beklagte ebenfalls Berufung eingelegt hat (- 18 Sa 636/10 -, -18 Sa 635/10 -) streiten die Parteien darum, wie die beitragspflichtige Arbeitszeit der polnischen Werkvertragsarbeitnehmer zu ermitteln war.

    b) Soweit die Beklagte versucht hat darzulegen und zu berechnen, dass bei sämtlichen auf den VTV und den BRTV-Bau bezogenen AVEs in der für alle drei Rechtstreite der Parteien (s. auch - 18 Sa 635/10 - und - 18 Sa 636/10 -) insgesamt maßgeblichen Zeitspanne von 2003 bis 2008 erhebliche Zweifel berechtigt sind, dass jeweils ein mittelbarer Organisationsgrad von 50% erreicht wurde, ist dem nicht zu folgen.

    Diese Quote entspricht auch der Verteilung der Fachwerker- und Werkerstunden, welche die Beklagte ab November 2005 selbst vorgenommen hat (vgl. Rechtstreit der Parteien um Beitragsansprüche für das Jahr 2005 - 18 Sa 636/10 -).

  • LAG Hessen, 30.06.2010 - 10 Sa 1113/08

    Mehrarbeitsklage

    Auszug aus LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 637/10
    Entsprechendes muss gelten, wenn sicher feststellbar ist, dass die Angaben eines Arbeitgebers zu den von ihm gezahlten Bruttolöhnen nicht zutreffend sind (vgl. Hess. LAG Urteil vom 04. Oktober 2005 - 16/15 Sa 143/03 - veröffentlicht in juris; Hess LAG Urteil vom 30. Juni 2010 - 18/10 Sa 1113/08 - veröffentlicht in juris, Revision bei dem BAG - 10 AZR 517/10 - ).

    § 287 Abs. 2 ZPO ist dann anwendbar, auch wenn die Höhe der (weiteren) Forderungen streitig und die vollständige Aufklärung aller hierfür maßgebenden Umstände unmöglich oder sehr schwierig ist ( BGH Urteil vom 29. Juni 1961 - VII ZR 32/60 - DB 1961, 1065; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 67. Aufl., § 287 Rz 35; Hess LAG Urteil vom 30. Juni 2010 - 18/10 Sa 1113/08 - veröffentlicht in juris, Revision bei dem BAG - 10 AZR 517/10 - ).

    Die Darlegungslast des Arbeitgebers ist abgestuft und richtet sich nach dem Vortrag der klagenden Partei, zu dem er aus eigener Wahrnehmung Stellung nehmen kann ( Hess LAG Urteil vom 30. Juni 2010 - 18/10 Sa 1113/08 - veröffentlicht in juris, Revision bei dem BAG - 10 AZR 517/10 - ).

  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 517/10
    Auszug aus LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 637/10
    Entsprechendes muss gelten, wenn sicher feststellbar ist, dass die Angaben eines Arbeitgebers zu den von ihm gezahlten Bruttolöhnen nicht zutreffend sind (vgl. Hess. LAG Urteil vom 04. Oktober 2005 - 16/15 Sa 143/03 - veröffentlicht in juris; Hess LAG Urteil vom 30. Juni 2010 - 18/10 Sa 1113/08 - veröffentlicht in juris, Revision bei dem BAG - 10 AZR 517/10 - ).

    § 287 Abs. 2 ZPO ist dann anwendbar, auch wenn die Höhe der (weiteren) Forderungen streitig und die vollständige Aufklärung aller hierfür maßgebenden Umstände unmöglich oder sehr schwierig ist ( BGH Urteil vom 29. Juni 1961 - VII ZR 32/60 - DB 1961, 1065; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 67. Aufl., § 287 Rz 35; Hess LAG Urteil vom 30. Juni 2010 - 18/10 Sa 1113/08 - veröffentlicht in juris, Revision bei dem BAG - 10 AZR 517/10 - ).

    Die Darlegungslast des Arbeitgebers ist abgestuft und richtet sich nach dem Vortrag der klagenden Partei, zu dem er aus eigener Wahrnehmung Stellung nehmen kann ( Hess LAG Urteil vom 30. Juni 2010 - 18/10 Sa 1113/08 - veröffentlicht in juris, Revision bei dem BAG - 10 AZR 517/10 - ).

  • LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 635/10

    Tarifauslegung - TV-Mindestlohn Baugewerbe - Bauzuschlag - Gesamttarifstundenlohn

    Auszug aus LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 637/10
    parallele Verfahren: 18 Sa 635/10, 18 Sa 636/10.

    Auch in diesen Parallelverfahren, in denen die Beklagte ebenfalls Berufung eingelegt hat (- 18 Sa 636/10 -, -18 Sa 635/10 -) streiten die Parteien darum, wie die beitragspflichtige Arbeitszeit der polnischen Werkvertragsarbeitnehmer zu ermitteln war.

    b) Soweit die Beklagte versucht hat darzulegen und zu berechnen, dass bei sämtlichen auf den VTV und den BRTV-Bau bezogenen AVEs in der für alle drei Rechtstreite der Parteien (s. auch - 18 Sa 635/10 - und - 18 Sa 636/10 -) insgesamt maßgeblichen Zeitspanne von 2003 bis 2008 erhebliche Zweifel berechtigt sind, dass jeweils ein mittelbarer Organisationsgrad von 50% erreicht wurde, ist dem nicht zu folgen.

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung des Arbeitnehmeranteils zur

    Auszug aus LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 637/10
    Ausreichend ist, dass für die dem deutschen Arbeitsrecht unterliegenden Arbeitsverträge ein bzw. mehrere allgemeinverbindliche Tarifverträge vorliegen ( BAG Urteil vom 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - NZA 2003, 275 ).

    Es bedarf daher eines Parteivortrages, welcher geeignet ist, erhebliche Zweifel an dem Vorliegen dieser Voraussetzungen aufkommen zu lassen, damit das Gericht die mögliche Unwirksamkeit einer AVE überprüft ( BAG Urteil vom 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - NZA 2003, 275 [ergangen zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits]; BAG Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 536/89; AP TVG § 5 Nr. 25; LAG Berlin Urteil vom 12. März 2010 - 18 Sa 650/08 - veröffentlicht in juris; ArbG Kassel Urteil vom 18. Januar 2001 - 6 Ca 686/99 - DB 2001, 1419 ).

    Soweit die Beklagte geltend gemacht hat, die über das AEntG anzuwendenden Tarifnormen dürften Arbeitsverhältnisse der Werkvertragsarbeitnehmer mit Arbeitsmarktbeschränkungen nicht regeln, kann auf das in einem Rechtsstreit der Parteien am 25. Juni 2002 ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts ( - 9 AZR 405/00 - NZA 2003, 275 ) Bezug genommen werden.

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 617/01

    Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung

    Auszug aus LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 637/10
    Die von der Beklagten gerügte mangelnde Flexibilität, ihre Arbeitnehmer nicht nach Arbeitsanfall auf verschiedenen Baustellen einsetzen zu können, berechtigt nicht zu einer "modifizierten Anwendung" der Mindestlohnsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 AEntG, um diesen Nachteil wirtschaftlich auszugleichen (vgl. BAG Urteil vom 12. Januar 2005 - 5 AZR 617/01 - NZA 2005, 627 Rz 51 f. ).

    Abweichungen zu Gunsten der ausländischen Arbeitgeber, welche die Beklagte als "richtlinienkonforme" Auslegung vorschlägt, würden sich gegen die angestrebte Wettbewerbsgleichheit (vgl. BAG Urteil vom 12. Januar 2005 - 5 AZR 617/01 - NZA 2005, 627 Rz 52 ) auswirken.

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 637/10
    Dabei mindert die in § 287 ZPO geregelte Beweiserleichterung auch die Darlegungslast der Partei ( BAG Urteil vom 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - NZA 2008, 409; BAG Urteil vom 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07 - NZA 2009, 256; Stein-Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 287 Rz 32 ).

    Allerdings soll die Schätzung möglichst nahe an diese heranführen (so ausdrücklich für eine Schadensschätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO: BAG Urteil vom 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - NZA 2008, 409 ).

  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 688/05

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

    Auszug aus LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 637/10
    a) Zur Höhe von Urlaubskassenbeiträgen sind Feststellungen zu treffen oder diese sind gem. § 287 Abs. 2 ZPO zu ermitteln, wenn der Anspruch dem Grunde nach gerechtfertigt ist (vgl. BAG Urteil vom 02. August 2006 - 10 AZR 688/05 - NZA-RR 2007, 279).

    Eine vergleichbare und denselben Lösungsansatz erfordernde Situation besteht auch, wenn der Unternehmer selbst seinen Meldepflichten nicht oder nicht vollständig nachkommt (vgl. BAG Urteil vom 02. August 2006 - 10 AZR 688/05 - NZA-RR 2007, 279 ).

  • BGH, 29.06.1961 - VII ZR 32/60
    Auszug aus LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 637/10
    § 287 Abs. 2 ZPO ist dann anwendbar, auch wenn die Höhe der (weiteren) Forderungen streitig und die vollständige Aufklärung aller hierfür maßgebenden Umstände unmöglich oder sehr schwierig ist ( BGH Urteil vom 29. Juni 1961 - VII ZR 32/60 - DB 1961, 1065; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 67. Aufl., § 287 Rz 35; Hess LAG Urteil vom 30. Juni 2010 - 18/10 Sa 1113/08 - veröffentlicht in juris, Revision bei dem BAG - 10 AZR 517/10 - ).
  • BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00

    Auslegung eines Vertrages; Anforderungen an gerichtliche Hinweise; Abweisung

    Auszug aus LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 637/10
    Steht daher fest, dass ein Arbeitgeber beitragspflichtig ist, so ist im Prozess der Kasse zumindest die Mindesthöhe der zustehenden Beiträge zu schätzen, eine Abweisung des Anspruchs kommt nicht in Betracht (vgl. BGH Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00 - NZA 2002, 1086 ).
  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 449/03

    Arbeitnehmerentsendung - Anspruch auf Überstundenzuschläge

  • LAG Hessen, 04.10.2004 - 15 Sa 143/03
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96

    Einweisung und Überwachung der Arbeitnehmer von Nachunternehmen als

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 889/07

    Sonderzahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

  • LAG Hessen, 27.03.2009 - 10 Sa 2061/08

    Erstattung für Lohnausgleich und Urlaubsvergütung

  • BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 481/06

    EIN MITGLIEDSTAAT IST NICHT VERPFLICHTET, BEI DER KONTROLLE DER ZAHLUNG DES

  • EuGH, 14.04.2005 - C-341/02
  • LAG Hessen, 13.01.2010 - 18 Sa 359/09
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2009 - 18 Sa 650/08

    Allgemeinverbindlichkeit

  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 536/89

    Streitigkeit über die Verpflichtung eines Unternehmens auf Beitragszahlung zu

  • ArbG Kassel, 18.01.2001 - 6 Ca 686/99
  • LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 636/10

    Baugewerbe - Beiträge zur Urlaubskasse

    parallele Verfahren: 18 Sa 635/10, 18 Sa 637/10.

    Auch in diesen Parallelverfahren, in denen die Beklagte ebenfalls Berufung eingelegt hat (- 18 Sa 637/10 -, -18 Sa 635/10 -) streiten die Parteien darum, wie die beitragspflichtige Arbeitszeit der polnischen Werkvertragsarbeitnehmer zu ermitteln war.

    Soweit die Beklagte versucht hat darzulegen und zu berechnen, dass bei sämtlichen auf den VTV und den BRTV-Bau bezogenen AVEs in der für alle drei Rechtstreite der Parteien (s. auch - 18 Sa 635/10 - und - 18 Sa 637/10 -) insgesamt maßgeblichen Zeitspanne von 2003 bis 2008 erhebliche Zweifel berechtigt sind, dass jeweils ein mittelbarer Organisationsgrad von 50% erreicht wurde, ist dem nicht zu folgen.

  • LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 635/10

    Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft - Beitragsnachforderung infolge

    parallele Verfahren: 18 Sa 636/10, 18 Sa 637/10.

    Dabei schildert die Beklagte die rechtlichen Bedingungen der aufgabenorientierten Arbeitszeit in dem Parallelrechtstreit der Parteien mit dem Aktenzeichen - 18 Sa 637/10 - wie folgt (siehe dort: Klageerwiderung vom 19. Januar 2009, Bl. 9 f., S. 264 f. d.A.):.

    Auch in diesen Parallelverfahren, in denen die Beklagte ebenfalls Berufung eingelegt hat (- 18 Sa 636/10 -, - 18 Sa 637/10 -) streiten die Parteien darum, wie die beitragspflichtige Arbeitszeit der polnischen Werkvertragsarbeitnehmer zu ermitteln war.

    b) Soweit die Beklagte versucht hat darzulegen und zu berechnen, dass bei sämtlichen auf den VTV und den BRTV-Bau bezogenen AVEs in der für alle drei Rechtstreite der Parteien (s. auch - 18 Sa 637/10 - und - 18 Sa 636/10 -) insgesamt maßgeblichen Zeitspanne von 2003 bis 2008 erhebliche Zweifel berechtigt sind, dass jeweils ein mittelbarer Organisationsgrad von 50% erreicht wurde, ist dem nicht zu folgen.

  • LAG Hessen, 17.08.2018 - 10 Sa 1549/17

    § 14 AEntG i.V.m. § 12 SokaSiG erfasst auch die Bürgenhaftung bei sog.

    bb) Eine Schätzung nach § 287 ZPO kommt auch in Bezug auf die Frage in Betracht, wie viele der entsandten Arbeitnehmer der Lohngruppe 1 bzw. Lohngruppe 2 zuzuordnen sind (vgl. Hess. LAG 2. Februar 2011 - 18 Sa 637/10 - Rn. 90 ff., Juris) .
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