Rechtsprechung
LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 TaBV 48/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hessen
§ 38 BetrVG, § 38 BetrVG
Bei der Feststellung der Zahl der Arbeitnehmer im Rahmen des § 38 BetrVG sind Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 38
Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Feststellung der Zahl der Arbeitnehmer im Rahmen des § 38 BetrVG - rechtsportal.de
BetrVG § 38
Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung der Zahl der für den Betriebsrat freizustellenden Arbeitnehmer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Ermittlung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 11.12.2014 - 9 BV 8/14
- LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 TaBV 48/15
- BAG, 18.01.2017 - 7 ABR 60/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 69/11
Leiharbeitnehmer - Betriebsratsgröße
Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 TaBV 48/15
Dass Leiharbeitnehmer im Rahmen des § 38 Abs. 1 BetrVG bei der Ermittlung der Schwellenwerte zu berücksichtigen seien, ergebe sich aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu § 9 BetrVG vom 13. März 2013 (7 ABR 69/11).Dem Arbeitgeber ist zuzugeben, dass sich die vom Arbeitsgericht herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2013-7 ABR 69/11-auf die Schwellenwerte des § 9 BetrVG bezieht; entsprechendes gilt für die Entscheidung vom 4. November 2015 -7 ABR 42/13- zu § 9 MitbestG.
Das Bundesarbeitsgericht hat die so genannte "2-Komponenten-Lehre" bereits in seiner Entscheidung vom 5. Dezember 2012 37 ABR 48/113 für die Fälle drittbezogenen Personaleinsatzes aufgegeben und hält hieran auch in Bezug auf den Einsatz von Leiharbeitnehmern nicht weiter fest (Bundesarbeitsgericht vom 13. März 2013 -7 ABR 69/11-Rn. 21ff).
- ArbG Kassel, 11.12.2014 - 9 BV 8/14
Unter Beachtung des mit § 38 Abs. 1 BetrVG verfolgten Ziels bedarf es auch bei …
Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 TaBV 48/15
Die Beschwerde der Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 11. Dezember 2014 - 9 BV 8/14 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 11. Dezember 2014 -9 BV 8/14- abzuändern und die Anträge zurückzuweisen.
- LAG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - 9 TaBV 8/14
Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Belegschaftsstärke i.S.d. § 38 Abs …
Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 TaBV 48/15
Die Kammer schließt sich der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. Februar 2015-9 TaBV 8/14- an.
- BAG, 22.10.2003 - 7 ABR 3/03
Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 TaBV 48/15
Es liegt eine Divergenz zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2003 -7 ABR 3/03- vor. - BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13
Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Wahlart
Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 TaBV 48/15
Dem Arbeitgeber ist zuzugeben, dass sich die vom Arbeitsgericht herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2013-7 ABR 69/11-auf die Schwellenwerte des § 9 BetrVG bezieht; entsprechendes gilt für die Entscheidung vom 4. November 2015 -7 ABR 42/13- zu § 9 MitbestG. - BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 25/12
Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von …
Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 TaBV 48/15
Ferner besteht eine Ausschreibungspflicht nach § 93 BetrVG auch für Arbeitsplätze, die mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen (Bundesarbeitsgericht 15.10.2013 -1 ABR 25/12). - LAG Hessen, 12.08.2013 - 16 TaBV 25/13
Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern - Freistellung von …
Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 TaBV 48/15
In diesem Fall zählen sie nicht mit (Hess. LAG 12. August 2013 -16 TaBV 25/13).
- BAG, 18.01.2017 - 7 ABR 60/15
Freizustellende Betriebsratsmitglieder - Leiharbeitnehmer
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. November 2015 - 16 TaBV 48/15 - teilweise aufgehoben.