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   LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 TaBV 48/15   

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https://dejure.org/2015,48217
LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 TaBV 48/15 (https://dejure.org/2015,48217)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02.11.2015 - 16 TaBV 48/15 (https://dejure.org/2015,48217)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02. November 2015 - 16 TaBV 48/15 (https://dejure.org/2015,48217)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 38 BetrVG, § 38 BetrVG
    Bei der Feststellung der Zahl der Arbeitnehmer im Rahmen des § 38 BetrVG sind Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 38
    Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Feststellung der Zahl der Arbeitnehmer im Rahmen des § 38 BetrVG

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 38
    Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung der Zahl der für den Betriebsrat freizustellenden Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Ermittlung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 69/11

    Leiharbeitnehmer - Betriebsratsgröße

    Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 TaBV 48/15
    Dass Leiharbeitnehmer im Rahmen des § 38 Abs. 1 BetrVG bei der Ermittlung der Schwellenwerte zu berücksichtigen seien, ergebe sich aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu § 9 BetrVG vom 13. März 2013 (7 ABR 69/11).

    Dem Arbeitgeber ist zuzugeben, dass sich die vom Arbeitsgericht herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2013-7 ABR 69/11-auf die Schwellenwerte des § 9 BetrVG bezieht; entsprechendes gilt für die Entscheidung vom 4. November 2015 -7 ABR 42/13- zu § 9 MitbestG.

    Das Bundesarbeitsgericht hat die so genannte "2-Komponenten-Lehre" bereits in seiner Entscheidung vom 5. Dezember 2012 37 ABR 48/113 für die Fälle drittbezogenen Personaleinsatzes aufgegeben und hält hieran auch in Bezug auf den Einsatz von Leiharbeitnehmern nicht weiter fest (Bundesarbeitsgericht vom 13. März 2013 -7 ABR 69/11-Rn. 21ff).

  • ArbG Kassel, 11.12.2014 - 9 BV 8/14

    Unter Beachtung des mit § 38 Abs. 1 BetrVG verfolgten Ziels bedarf es auch bei

    Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 TaBV 48/15
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 11. Dezember 2014 - 9 BV 8/14 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 11. Dezember 2014 -9 BV 8/14- abzuändern und die Anträge zurückzuweisen.

  • LAG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - 9 TaBV 8/14

    Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Belegschaftsstärke i.S.d. § 38 Abs

    Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 TaBV 48/15
    Die Kammer schließt sich der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. Februar 2015-9 TaBV 8/14- an.
  • BAG, 22.10.2003 - 7 ABR 3/03

    Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 TaBV 48/15
    Es liegt eine Divergenz zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2003 -7 ABR 3/03- vor.
  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13

    Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Wahlart

    Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 TaBV 48/15
    Dem Arbeitgeber ist zuzugeben, dass sich die vom Arbeitsgericht herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2013-7 ABR 69/11-auf die Schwellenwerte des § 9 BetrVG bezieht; entsprechendes gilt für die Entscheidung vom 4. November 2015 -7 ABR 42/13- zu § 9 MitbestG.
  • BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 25/12

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von

    Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 TaBV 48/15
    Ferner besteht eine Ausschreibungspflicht nach § 93 BetrVG auch für Arbeitsplätze, die mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen (Bundesarbeitsgericht 15.10.2013 -1 ABR 25/12).
  • LAG Hessen, 12.08.2013 - 16 TaBV 25/13

    Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern - Freistellung von

    Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 TaBV 48/15
    In diesem Fall zählen sie nicht mit (Hess. LAG 12. August 2013 -16 TaBV 25/13).
  • BAG, 18.01.2017 - 7 ABR 60/15

    Freizustellende Betriebsratsmitglieder - Leiharbeitnehmer

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. November 2015 - 16 TaBV 48/15 - teilweise aufgehoben.
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