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   LAG Hessen, 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04   

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LAG Hessen, 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04 (https://dejure.org/2005,6959)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04 (https://dejure.org/2005,6959)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03. März 2005 - 9 SaGa 2286/04 (https://dejure.org/2005,6959)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 935 ZPO, § 940 ZPO, § 611 BGB, § 242 BGB
    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung wegen einmaliger Arbeitsverweigerung; Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses hinsichtlich eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Bestimmung von Kriterien für die Unzumutbarkeit der Fortführung eines ...

  • Judicialis

    BetrVG § 37 Abs. 2; ; BetrVG § 2 Abs. 1; ; BGB § 626; ; ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 511; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 936; ; ZPO § 929 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; ZPO § 935 § 940
    Weiterbeschäftigungsanspruch aufgrund erstinstanzlichem Urteil

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Hessen, 10.07.2002 - 8 SaGa 781/02

    Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04
    Die Nichterfüllung des erstinstanzlich zuerkannten Beschäftigungsanspruch führte zu einem irreversiblen Rechtsverlust (Hess. LAG Urteil vom 10. Juli 2002 - 8 SaGa 781/02 - Juris; LAG München Urteil vom 10. Febr. 1994 - 5 Sa 969/93 -LAGE BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 32; LAG München Urteil vom 19. Aug. 1992 - 5 Ta 185/92 - LAGE BetrVG § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 14).

    Angesichts des grundrechtlich abgeleiteten Beschäftigungsanspruchs (§§ 611, 242 BGB, Art. 1 und 2 GG) bedarf es eines Nachteils, der über den anderenfalls eintretenden Rechtsverlust hinausgeht, dann nicht mehr (Hess. LAG Urteil vom 10. Juli 2002 - 8 SaGa 781/02 - Juris).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04
    Wenn ein Gericht daraufhin eine die Instanz abschließende Entscheidung trifft und die Unwirksamkeit der Kündigung feststellt, so ist damit zumindest eine erste Klärung der Rechtslage im Sinne des klagenden Arbeitnehmers eingetreten (BAG Großer Senat Urteil vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9).

    Liegt ein die Unwirksamkeit der Kündigung feststellendes Instanzurteil vor, so müssen zu der Ungewissheit des Prozessausgangs zusätzliche Umstände hinzukommen, aus denen sich im Einzelfall ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen (BAG Großer Senat Urteil vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9).

  • LAG München, 19.08.1992 - 5 Ta 185/92

    Beschäftigungsanspruch: Ausschluss - Durchsetzung im Wege der einstweiligen

    Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04
    Die Nichterfüllung des erstinstanzlich zuerkannten Beschäftigungsanspruch führte zu einem irreversiblen Rechtsverlust (Hess. LAG Urteil vom 10. Juli 2002 - 8 SaGa 781/02 - Juris; LAG München Urteil vom 10. Febr. 1994 - 5 Sa 969/93 -LAGE BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 32; LAG München Urteil vom 19. Aug. 1992 - 5 Ta 185/92 - LAGE BetrVG § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 14).
  • LAG München, 10.02.1994 - 5 Sa 969/93

    Kündigung: Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach Widerspruch durch den

    Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04
    Die Nichterfüllung des erstinstanzlich zuerkannten Beschäftigungsanspruch führte zu einem irreversiblen Rechtsverlust (Hess. LAG Urteil vom 10. Juli 2002 - 8 SaGa 781/02 - Juris; LAG München Urteil vom 10. Febr. 1994 - 5 Sa 969/93 -LAGE BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 32; LAG München Urteil vom 19. Aug. 1992 - 5 Ta 185/92 - LAGE BetrVG § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 14).
  • LAG Sachsen, 14.04.2000 - 3 Sa 298/00

    Einstweilige Verfügung zur Sicherung des Beschäftigungsanspruchs; Suspendierung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04
    Haben sich jedoch inzwischen neue Umstände eingestellt, die zu einer abweichenden Beurteilung führen, ist die Wiederholung des Antrages zulässig (ebenso etwa LAG Sachsen Urteil vom 14. April 2000 - 3 Sa 298/00 - LAGE § 935 ZPO Nr. 13).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1990 - 2 U 10/90
    Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04
    Das gilt erst recht, wenn wie hier noch ein Zwangsmittelverfahren anhängig ist, dem Vorfälle zugrunde liegen, die vor dem Erlass des Hauptsachetitels geschehen sind (OLG Düsseldorf Urteil vom 3. Mai 1990 - 2 U 10/90 - Juris).
  • OLG München, 27.02.1987 - 14 U 762/86
    Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04
    Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt erst dann, wenn ein mit der einstweiligen Verfügung übereinstimmendes Urteil in der Hauptsache zur Rechtskraft gelangt, nicht jedoch bereits bei einem nur vorläufig vollstreckbaren Titel (vgl. KG Berlin Urteil vom 23. Juli 1993 - 5 U 24/93 - Juris; OLG Hamm Urteil vom 12. Dez. 1991 - 4 U 257/91 - Juris; OLG Hamm Urteil vom 12. Nov. 1987 - 4 U 131/87 - Juris; OLG München Urteil vom 27. Febr. 1987 - 14 U 762/86 - NJW-RR 1987, 761 = Juris; OLG Hamburg Urteil vom 28. Sept. 1978 - 3 U 107/78 - Juris).
  • OLG Hamm, 12.11.1987 - 4 U 131/87
    Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04
    Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt erst dann, wenn ein mit der einstweiligen Verfügung übereinstimmendes Urteil in der Hauptsache zur Rechtskraft gelangt, nicht jedoch bereits bei einem nur vorläufig vollstreckbaren Titel (vgl. KG Berlin Urteil vom 23. Juli 1993 - 5 U 24/93 - Juris; OLG Hamm Urteil vom 12. Dez. 1991 - 4 U 257/91 - Juris; OLG Hamm Urteil vom 12. Nov. 1987 - 4 U 131/87 - Juris; OLG München Urteil vom 27. Febr. 1987 - 14 U 762/86 - NJW-RR 1987, 761 = Juris; OLG Hamburg Urteil vom 28. Sept. 1978 - 3 U 107/78 - Juris).
  • OLG Hamm, 12.12.1991 - 4 U 257/91
    Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04
    Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt erst dann, wenn ein mit der einstweiligen Verfügung übereinstimmendes Urteil in der Hauptsache zur Rechtskraft gelangt, nicht jedoch bereits bei einem nur vorläufig vollstreckbaren Titel (vgl. KG Berlin Urteil vom 23. Juli 1993 - 5 U 24/93 - Juris; OLG Hamm Urteil vom 12. Dez. 1991 - 4 U 257/91 - Juris; OLG Hamm Urteil vom 12. Nov. 1987 - 4 U 131/87 - Juris; OLG München Urteil vom 27. Febr. 1987 - 14 U 762/86 - NJW-RR 1987, 761 = Juris; OLG Hamburg Urteil vom 28. Sept. 1978 - 3 U 107/78 - Juris).
  • OLG Hamburg, 28.09.1978 - 3 U 107/78
    Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04
    Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt erst dann, wenn ein mit der einstweiligen Verfügung übereinstimmendes Urteil in der Hauptsache zur Rechtskraft gelangt, nicht jedoch bereits bei einem nur vorläufig vollstreckbaren Titel (vgl. KG Berlin Urteil vom 23. Juli 1993 - 5 U 24/93 - Juris; OLG Hamm Urteil vom 12. Dez. 1991 - 4 U 257/91 - Juris; OLG Hamm Urteil vom 12. Nov. 1987 - 4 U 131/87 - Juris; OLG München Urteil vom 27. Febr. 1987 - 14 U 762/86 - NJW-RR 1987, 761 = Juris; OLG Hamburg Urteil vom 28. Sept. 1978 - 3 U 107/78 - Juris).
  • KG, 23.07.1993 - 5 U 24/93
  • LAG Hessen, 20.03.2013 - 18 SaGa 175/13

    Beschäftigungsanspruch - Freistellungsklausel; Beschäftigungsanspruch -

    Gefordert werden muss, dass die einstweilige Regelung dringend geboten ist, um einen erheblichen, nicht hinzunehmenden und nicht mehr auszugleichenden Schaden zu verhindern (Hess. LAG Urteil vom 28.06.2010 - 16 SaGa 811/10, veröff. in juris; Hess. LAG Urteil vom 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04 - veröff. in juris;GK-ArbGG-Vossen, § 62 Rz 69a; Korinth, Einstw. Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, I Rz 94.).
  • LAG Hessen, 28.06.2010 - 16 SaGa 811/10

    Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung im ungekündigten Arbeitsverhältnis

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (z.B. 3.3.2005 - 9 SaGa 2286/04; 19.8.2002 - 16 SaGa 1118/02) ergibt sich der Verfügungsgrund bereits daraus, dass der Verfügungsanspruch besteht und durch Zeitablauf vereitelt wird, wenn dem Arbeitgeber die Beschäftigung nicht durch einstweilige Verfügung aufgegeben wird.
  • LAG Hessen, 10.05.2010 - 16 SaGa 341/10

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigung - langes Zuwarten - Dringlichkeit

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (z.B. 3.3.2005 - 9 SaGa 2286/04; 19.8.2002 - 16 SaGa 1118/02) ergibt sich der Verfügungsgrund bereits daraus, dass der Verfügungsanspruch besteht und durch Zeitablauf vereitelt wird, wenn dem Arbeitgeber die Beschäftigung nicht durch einstweilige Verfügung aufgegeben wird.
  • LAG Köln, 17.02.2021 - 3 SaGa 2/21
    Der Darlegung eines weitergehenden Nachteils bedarf es grundsätzlich nicht (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 09.06.2006 - 19 Sa 880/06, NZA-RR 2007, 17; LAG Hessen, Urteil vom 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04, BeckRS 2005, 42832; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 11. Aufl., Rn. 2287; ebenso zu § 102 Abs. 5 BetrVG: LAG Köln, Urteil vom 26.11.2012 - 5 SaGa 14/12, juris).
  • ArbG Kassel, 10.03.2022 - 3 Ga 1/22
    Einer besonderen Dringlichkeitssituation bedarf es nicht, da die einstweilige Verfügung gerade den Zweck hat, den endgültigen Rechtsverlust durch die lange Dauer des Hauptsacheverfahrens zu vermeiden (vgl. Hessisches LAG 28. Juni 2010 - 16 SaGa 811/10 - Rn. 26; 3. März 2005 - 9 SaGa 2286/04 - Rn. 30) .
  • ArbG Saarlouis, 03.06.2009 - 1 Ga 3/09
    Nach einer Auffassung ist der Verfügungsgrund ohne weiteres deshalb gegeben, weil der Verfügungsanspruch durch Zeitablauf vereitelt wird, wenn er im normalen Klageverfahren geltend gemacht werden müsste (vgl. LAG Chemnitz, 8.3.1996, NZA-RR 1997, 4; LAG Hessen, 3.3.2005, 9 SaGa 2286/04; LAG München, 7.5.2005, 5 Sa 344/03).
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