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   LAG Hessen, 03.07.2017 - 7 Sa 1341/16   

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https://dejure.org/2017,53633
LAG Hessen, 03.07.2017 - 7 Sa 1341/16 (https://dejure.org/2017,53633)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03.07.2017 - 7 Sa 1341/16 (https://dejure.org/2017,53633)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03. Juli 2017 - 7 Sa 1341/16 (https://dejure.org/2017,53633)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 Absatz 7 BEEG, § 15 Abs. 7 BEEG
    An das objektive Gewicht der Ablehnungsgründe nach § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BEEG sind erhebliche Anforderungen zu stellen. Die Behauptung des Arbeitgebers, es bestehe keine Beschäftigungsmöglichkeit genügt regelmäßig nicht, um schlüssig zu begründen, weshalb die Zustimmung ...

  • IWW

    § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BEEG, §§ ... 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 2 b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 517, 519, 520 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 256 ZPO, § 615 S. 1 BGB, § 301 ZPO, § 15 Abs. 6 BEEG, § 15 Abs. 7 BEEG, § 194 Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 7 S. 2 BEEG, § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BEEG, § 15 Abs. 4 S. 4 BEEG, § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 1-3 und 5 BEEG, § 15 Abs. 7 S. 1 BEEG, § 8 TzBfG, § 1 Abs. 2 KSchG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Ablehnung der Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEEG § 15 Abs. 7
    Voraussetzungen des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Teilzeitbeschäftigung

  • rechtsportal.de

    BEEG § 15 Abs. 7
    Voraussetzungen des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Teilzeitbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Elternzeit & Arbeitszeitverringerung: Arbeitgeber muss fundierte Ablehnungsgründe vorweisen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Elternzeit & Arbeitszeitverringerung: Arbeitgeber muss fundierte Ablehnungsgründe vorweisen

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Hinweis auf fehlenden Beschäftigungsbedarf nicht ausreichend für Ablehnung von Elternteilzeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 82/07

    Elternteilzeit

    Auszug aus LAG Hessen, 03.07.2017 - 7 Sa 1341/16
    Der Anspruch auf Elternteilzeit hängt vom Recht auf Elternzeit ab (BAG vom 05.06.2007 - 9 AZR 82/07-).

    Die entgegenstehenden betrieblichen Interessen müssen zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit sein (BAG vom 15.04.2008 - 9 AZR 380/07; BAG vom 05.06.2007 - 9 AZR 82/07-; BAG vom 15.12.2009 - 9 AZR 72/09-).

    Dies ergibt sich aus einer vergleichbaren Interessenlage (BAG vom 05.06.2007 - 9 AZR 82/07-; BAG vom 15.12.2009 - 9 AZR 72/09-).

    Die zugrunde liegenden Tatsachen sind zu bezeichnen (BAG vom 05.06.2007 - 9 AZR 82/07-; BAG vom 15.12.2009- 9 AZR 72/09-).

    Insbesondere bei größeren Betrieben kann hierauf wegen der dynamischen Entwicklung im Personalbereich durch Fluktuationen oder Inanspruchnahme von Elternzeit nicht verzichtet werden (BAG vom 05.06.2007 - 9 AZR 82/07).

    Dies gilt grundsätzlich auch für Beeinträchtigungen, die eine vom Arbeitnehmer während der Elternzeit gewünschte Teilzeitarbeit mit sich bringt, wie § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BEEG verdeutlicht (BAG vom 05.06.2007 - 9 AZR 82/07, Rn. 37-).

  • ArbG Offenbach, 20.09.2016 - 9 Ca 455/15

    Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit Wegfall eines Arbeitsplatzes als

    Auszug aus LAG Hessen, 03.07.2017 - 7 Sa 1341/16
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts in Offenbach vom 20.09.2016 - 9 Ca 455/15 - teilweise abgeändert und im Tenor wie folgt gefasst:.

    Das Arbeitsgericht Offenbach hat mit seinem am 20.09.2016 verkündeten Urteil -9 Ca 455/15- die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach vom 20.09.2016 - 9 Ca 455/15- abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet gewesen ist, für den Zeitraum vom 22.03.2015 bis zum 21.03.2017 einer Teilzeitbeschäftigung der Klägerin während der Elternzeit mit 30 Wochenstunden, verteilt auf die Wochentage Montag bis Freitag zuzustimmen.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach vom 20.09.2016 - 9 Ca 455/15- ist statthaft (§§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1und 2 b ArbGG).

    Dies geschieht gemäß § 301 ZPO durch Teilurteil und weil die Klage insoweit begründet ist, ist auch die Berufung insoweit begründet und das Urteil des Arbeitsgerichts in Offenbach vom 20.9.2016 - 9 Ca 455/15- teilweise abzuändern.

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09

    Elternteilzeit - Leitungsposition - entgegenstehende dringende betriebliche

    Auszug aus LAG Hessen, 03.07.2017 - 7 Sa 1341/16
    Die entgegenstehenden betrieblichen Interessen müssen zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit sein (BAG vom 15.04.2008 - 9 AZR 380/07; BAG vom 05.06.2007 - 9 AZR 82/07-; BAG vom 15.12.2009 - 9 AZR 72/09-).

    Der Arbeitnehmer hingegen genügt seiner Darlegungslast schon dann, wenn er behauptet, solche Gründe bestünden nicht (BAG vom 15.12.2009 - 9 AZR 72/09-).Vorliegend macht die Beklagte nicht geltend, dass der Arbeitsplatz der Klägerin unteilbar sei oder das eine Unvereinbarkeit der gewünschten Teilzeitarbeit mit den betrieblichen Arbeitszeitmodellen bestehen würde.

    Dies ergibt sich aus einer vergleichbaren Interessenlage (BAG vom 05.06.2007 - 9 AZR 82/07-; BAG vom 15.12.2009 - 9 AZR 72/09-).

    Die zugrunde liegenden Tatsachen sind zu bezeichnen (BAG vom 05.06.2007 - 9 AZR 82/07-; BAG vom 15.12.2009- 9 AZR 72/09-).

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05

    Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 03.07.2017 - 7 Sa 1341/16
    Das Feststellungsinteresse ergibt sich aus der Nichterfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs (BAG vom 06.11.2002 - 5 AZR 364/01-; BAG vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93-; BAG vom 15.04.1999 - 7 AZR 716/97-; BAG vom 09.05.2006 - 9 AZR 278/05-).

    Das erforderliche besondere Interesse ergibt sich dann daraus, dass die gerichtlich festgestellte Verpflichtung des Arbeitgebers zur Festlegung der Arbeitszeit zu Ansprüchen des Arbeitnehmers aus Annahmeverzug, § 615 S. 1 BGB, führt (BAG vom 09.05.2006 - 9 AZR 278/05-).

  • LAG Hessen, 20.12.2012 - 20 Sa 418/12

    Gewährung von Elternteilzeit - Vergütungsanspruch - Rückzahlung überzahlter

    Auszug aus LAG Hessen, 03.07.2017 - 7 Sa 1341/16
    Vor diesem Hintergrund kommt es für die Kammer nicht darauf an, ob die Beklagte möglicherweise durch ihre Angeben in der Ablehnungserklärung vom 29.01.2015 präkludiert sein könnte (Hess. LAG vom 20.12.2012 - 20 Sa 418/12-).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus LAG Hessen, 03.07.2017 - 7 Sa 1341/16
    Das Feststellungsinteresse ergibt sich aus der Nichterfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs (BAG vom 06.11.2002 - 5 AZR 364/01-; BAG vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93-; BAG vom 15.04.1999 - 7 AZR 716/97-; BAG vom 09.05.2006 - 9 AZR 278/05-).
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 380/07

    Elternteilzeit - dringende betriebliche Gründe

    Auszug aus LAG Hessen, 03.07.2017 - 7 Sa 1341/16
    Die entgegenstehenden betrieblichen Interessen müssen zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit sein (BAG vom 15.04.2008 - 9 AZR 380/07; BAG vom 05.06.2007 - 9 AZR 82/07-; BAG vom 15.12.2009 - 9 AZR 72/09-).
  • BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 364/01

    Vergangenheitsbezogene Statusbeurteilung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.07.2017 - 7 Sa 1341/16
    Das Feststellungsinteresse ergibt sich aus der Nichterfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs (BAG vom 06.11.2002 - 5 AZR 364/01-; BAG vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93-; BAG vom 15.04.1999 - 7 AZR 716/97-; BAG vom 09.05.2006 - 9 AZR 278/05-).
  • BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97

    Abmahnung - Entfernung - Widerruf - Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Hessen, 03.07.2017 - 7 Sa 1341/16
    Das Feststellungsinteresse ergibt sich aus der Nichterfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs (BAG vom 06.11.2002 - 5 AZR 364/01-; BAG vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93-; BAG vom 15.04.1999 - 7 AZR 716/97-; BAG vom 09.05.2006 - 9 AZR 278/05-).
  • ArbG Köln, 15.03.2018 - 11 Ca 7300/17

    Ersatzeinstellung während der Elternzeit

    Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer seine Ablehnung innerhalb der 4-Wochen-Frist des § 15 Abs. 4 S. 4 BEEG mit schriftlicher Begründung mitteilen (BAG vom 15.04.2008 - 9 AZR 308/07-,Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 03. Juli 2017 - 7 Sa 1341/16 -, Rn. 40, juris).
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