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   LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1550/10   

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https://dejure.org/2011,44121
LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1550/10 (https://dejure.org/2011,44121)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04.08.2011 - 5 Sa 1550/10 (https://dejure.org/2011,44121)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04. August 2011 - 5 Sa 1550/10 (https://dejure.org/2011,44121)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung brasilianisches Sanierungsverfahren; Zulässigkeit Rechtsverfolgung im Inland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 343; InsO § 352
    Anerkennung brasilianisches Sanierungsverfahren; [Un-]Zulässigkeit Rechtsverfolgung im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.10.2009 - X ZR 160/05

    Voraussetzungen für den Eintritt der Unterbrechungswirkung infolge eines im

    Auszug aus LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1550/10
    Sie kann durch die gesetzliche Liquidation (§§ 159 ff InsO) oder durch den Insolvenzplan (§§ 217 ff InsO) erfolgen, wobei das Insolvenzplanverfahren insbesondere der Unternehmenserhaltung dient (vgl. BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 160/05 - Rn 8, zitiert nach juris).

    Die Zielsetzung ist in der Insolvenzordnung durch Anerkennung solcher Verfahren als Insolvenzverfahren verwirklicht, bei denen die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger in der Weise bewilligt wird, dass in einem Insolvenzplan Regelungen zum Erhalt des Unternehmens getroffen werden, § 1 Abs. 1 S. 1 2. Alt. InsO (vgl. BGH 13.10.2009 - X ZR 160/05 - Rn. 8, zitiert nach juris).

    Ein Verstoß gegen den deutschen ordre public kann ferner dadurch begründet sein, dass die Anwendung ausländischen Rechts aufgrund von Kollisionsnormen nachgeordnete Folgewirkung erzeugt, die zwar nicht der Anerkennung der Eröffnung des ausländischen Verfahrens insgesamt die Grundlage entzieht, die aber nach der allgemeinen Kollisionsregel (Art. 6 EGBGB) zur Nichtanwendung ausländischer Rechtsnormen führen (BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 160/05 - Rn 24, zitiert nach juris).

  • BGH, 11.12.2008 - IX ZB 232/08

    Unterbrechung eines Rechtsstreits nach Einreichung der Klage bei Gericht

    Auszug aus LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1550/10
    Infolgedessen findet eine Unterbrechung des Rechtsstreits nicht statt, wenn nach Einreichung der Klage bei Gericht, aber noch vor Zustellung an den Beklagten das Insolvenzverfahren über dessen Vermögen eröffnet wird (vgl. BGH 11. Dezember 2008 - IX ZB 232/08 LE zitiert nach juris).

    Dies ist schon dem Wortsinn zu entnehmen, denn die Unterbrechung setzt ein rechtshängiges Verfahren voraus, weil nur ein bereits durch Zustellung an den Gegner in Gang gesetzter zweiseitiger prozessuale Vorgang unterbrochen werden kann (vgl. BGH 11. Dezember 2008 - IX ZB 232/08 - Rn 9, zitiert nach juris):.

    a) Nach inländischem Recht ist eine Klage unzulässig, wenn vor der Zustellung eine Klage ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, weil dem Gläubiger, der seine Forderung nur noch durch Anmeldung im Insolvenzverfahren realisieren kann (§ 87 InsO), das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vgl. BGH 11. Dezember 2008 - IX ZB 232/08 - Rn 7 m. w. N.).

  • BGH, 13.10.2009 - X ZR 79/06

    Schnellverschlusskappe

    Auszug aus LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1550/10
    Denn auch bei inländischen Insolvenzen behält der Schuldner seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis, wenn die Eigenverwaltung des Schuldners im Sinne von § 270 InsO angeordnet ist (vgl. BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06 - Rn 13; BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - Rn 27, zitiert nach juris).

    In erster Linie ist nach § 343 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO darauf abzustellen, ob bereits die Eröffnung selbst aufgrund verfahrensrechtlicher Mängel gegen den deutschen ordre public verstößt In einem solchen Fall entfaltet das ausländische Verfahren im Inland keinerlei Wirkungen (vgl. BGH 13, Oktober 2009 - X ZR 79/06 - Rn 21, 22, zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 5 U 24/05

    Unterbrechung des Rechtsstreits: Eröffnung eines Verfahrens nach Chapter 11 des

    Auszug aus LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1550/10
    Die Parteien haben die getroffenen Feststellungen des fremden Rechts nicht in Frage gestellt und auch keine abweichende Rechtspraxis geltend gemacht, vielmehr haben sie im Rechtsstreit auf der Grundlage der Übersetzung des Gesetzes Nr. 11.101 argumentiert (vgl. dazu OLG Frankfurt 20. Februar 2007 - 5 U 24/05 - Rn 6, zitiert nach juris).

    (1) Hierfür ist allerdings weder zu fordern, dass das ausländische Verfahren in seiner Ausgestaltung einem inländischen Insolvenzverfahren spiegelbildlich entspricht, noch ist im Rahmen der Qualifikation zu prüfen, ob die Rechtstellung der Gläubiger entsprechend der Insolvenzordnung ausgestaltet ist (vgl. OLG Frankfurt 20. Februar 2007 - 5 U 24/05 - Rn 13, zitiert nach juris).

  • BGH, 14.11.1996 - IX ZR 339/95

    Anerkennung eines im Ausland abgeschlossenen (Zwangs-)Vergleichs

    Auszug aus LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1550/10
    Maßstab ist vielmehr, ob das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGH 14. November 1996 - IX 339/95 - in: NJW 1997, 524 (527)).

    Entsprechende Mängel sind indessen weder dargelegt noch sonst ersichtlich, die Eröffnungsentscheidung ist nach brasilianischem Recht jedenfalls nicht nichtig (vgl. dazu BGH 14. November 1996 - IX ZR 339/95 - in: NJW 1997, 524 (527)).

  • BAG, 20.04.2004 - 3 AZR 301/03

    Internationale Zuständigkeit für Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1550/10
    Über die Abgrenzung vertraglicher von nicht vertraglichen Ansprüchen entscheidet das deutsche materielle Recht (vgl. BAG 20. April 2004 - 3 AZR 301/03 - Rn 13, zitiert nach juris).

    Maßgebend ist der Arbeitsort des Arbeitnehmers bis zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG 20. April 2004 - 3 AZR 301/03 - Rn 19, zitiert nach juris).

  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06

    Kündigungsschutzprozess - ausländisches Insolvenzverfahren

    Auszug aus LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1550/10
    Es muss sich lediglich um ein Verfahren handeln, das in etwa die gleichen Ziele wie das Verfahren der Insolvenzordnung verfolgt (vgl. BGH 13. Oktober 2009 - IX ZR 79/06 - Rn 8, zitiert nach juris; BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - Rn 19, zitiert nach juris).

    Denn auch bei inländischen Insolvenzen behält der Schuldner seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis, wenn die Eigenverwaltung des Schuldners im Sinne von § 270 InsO angeordnet ist (vgl. BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06 - Rn 13; BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - Rn 27, zitiert nach juris).

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 902/06

    Kündigungsschutzgesetz - Anwendungsbereich

    Auszug aus LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1550/10
    Insbesondere die für das Arbeitsverhältnis in besonderem Maße bedeutsame Pflicht zur Arbeitsleistung war ausschließlich auf die B begrenzt (vgl. BAG 17. Januar 2008 - 2 AZR 902/06 - Rn 44, zitiert nach juris).
  • OLG München, 22.12.2010 - 20 U 3526/10

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Verbrauchersachen:

    Auszug aus LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1550/10
    Die Bedeutung der Vorschrift besteht gerade darin, dass es sich nicht nach ausländischem Recht richtet, ob der Rechtsstreit im Inland unterbrochen wird, sondern nach deutschem Recht (vgl. OLG München 22.12.2010 - 20 U 3526/10 - Rn. 33, zitiert nach juris).
  • BGH, 26.10.2006 - IX ZR 79/06

    Ablehnung der Bestellung eines Notanwalts wegen Aussichtslosigkeit des

    Auszug aus LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1550/10
    Es muss sich lediglich um ein Verfahren handeln, das in etwa die gleichen Ziele wie das Verfahren der Insolvenzordnung verfolgt (vgl. BGH 13. Oktober 2009 - IX ZR 79/06 - Rn 8, zitiert nach juris; BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - Rn 19, zitiert nach juris).
  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZN 181/00

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • BAG, 12.04.1983 - 3 AZR 73/82

    Festellungsklage - Widerruf - Verosrgungszusage - Konkurseröffnung - Konkurs -

  • BAG, 18.04.2000 - 1 AZR 386/99

    Sozialplanabfindung nach Kündigung wegen Umstrukturierung

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