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   LAG Hessen, 04.11.2013 - 17 Sa 591/13   

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LAG Hessen, 04.11.2013 - 17 Sa 591/13 (https://dejure.org/2013,51840)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04.11.2013 - 17 Sa 591/13 (https://dejure.org/2013,51840)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04. November 2013 - 17 Sa 591/13 (https://dejure.org/2013,51840)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Hessen, 04.11.2013 - 17 Sa 591/13
    Hieran ist auch bei Anerkennung eines nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehenden Einsichtsrechts in die Personalakte (BAG 16. November 2010 - 9 AZR 573/09 - AP BGB § 611 Personalakte Nr. 4) festzuhalten (aA. KR/Fischermeier, 10. Aufl., BGB, § 626 Rdnr. 275).

    Denn der Anspruch auf Einsichtnahme dient dem einem Beseitigungs- oder Korrekturanspruch vorgelagerten Transparenzschutz (BAG 16. November 2010 - 9 AZR 573/09 - aaO), insbesondere vor dem Hintergrund der Gefährdungslage der Verwendung unrichtiger Daten gegenüber Dritten, ändert aber nichts an den Anspruchsvoraussetzungen eines Beseitigungsanspruchs.

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

    Auszug aus LAG Hessen, 04.11.2013 - 17 Sa 591/13
    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - nv., juris; BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 81; BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 66; BAG 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - NZA 2013, 27).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 BGB iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten ist, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst die erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - aaO; BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - AP BGB § 626 Nr. 239; BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - aaO; BAG 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - aaO).

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 04.11.2013 - 17 Sa 591/13
    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - nv., juris; BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 81; BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 66; BAG 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - NZA 2013, 27).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 BGB iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten ist, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst die erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - aaO; BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - AP BGB § 626 Nr. 239; BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - aaO; BAG 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - aaO).

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Auszug aus LAG Hessen, 04.11.2013 - 17 Sa 591/13
    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - nv., juris; BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 81; BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 66; BAG 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - NZA 2013, 27).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 BGB iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten ist, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst die erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - aaO; BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - AP BGB § 626 Nr. 239; BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - aaO; BAG 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - aaO).

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus LAG Hessen, 04.11.2013 - 17 Sa 591/13
    Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer regelmäßig keinen Anspruch mehr auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte, es sei denn, es bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass die Abmahnung ihm auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schaden kann, wofür der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig ist (BAG 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 13).
  • BAG, 16.01.1997 - 2 AZR 98/96

    Kündigung: ordentliche Kündigung eines Redakteurs wegen Leistungsmängel -

    Auszug aus LAG Hessen, 04.11.2013 - 17 Sa 591/13
    Die Pflichtverletzung des Klägers zeichnet sich nicht dadurch aus, dass sie arbeitsplatzabhängig sei (hierzu BAG 16. Januar 1997 - 2 AZR 98/96 - zitiert nach juris), etwa weil er spezifische Probleme mit Arbeitskleidung hat.
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 04.11.2013 - 17 Sa 591/13
    Auch derartige Gesichtspunkte der Betriebsdisziplin stellen zulässige Kriterien innerhalb der Interessenabwägung dar (BAG 04. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - AP BGB § 626 Nr. 137), ebenso generalpräventive Gesichtspunkte (vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 36/03 - AP BGB § 626 Nr. 179).
  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 609/00

    Abmahnung

    Auszug aus LAG Hessen, 04.11.2013 - 17 Sa 591/13
    In derartigen Fällen, in denen die Warnfunktion abgeschwächt ist, wird daher nach der Rspr. des BAG vom Arbeitgeber verlangt, dass er mögliche Zweifel an der Bereitschaft, angedrohte Konsequenzen auch zu ziehen, durch Ausspruch einer deutlich abgefassten letzten Abmahnung beseitigt (BAG 15. November 2001 - 2 AZR 609/00 - AP KSchG § 1 Abmahnung Nr. 4).
  • LAG Köln, 05.02.1999 - 11 Sa 565/98

    Soziale Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung; Verlassen eines

    Auszug aus LAG Hessen, 04.11.2013 - 17 Sa 591/13
    Offen bleiben kann ferner, ob einer nicht formell unwirksamen, sondern materiell unberechtigten Abmahnung tatsächlich Warnfunktion zukommen kann (so LAG Köln 05. Februar 1999 - 11 Sa 565/98 - MDR 1999, 877; offen gelassen in BAG 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08 - AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 5; vgl. aber auch BAG 19. Februar 2009 - 2 AZR 603/07 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 46).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08

    Abmahnung - Warnfunktion

    Auszug aus LAG Hessen, 04.11.2013 - 17 Sa 591/13
    Offen bleiben kann ferner, ob einer nicht formell unwirksamen, sondern materiell unberechtigten Abmahnung tatsächlich Warnfunktion zukommen kann (so LAG Köln 05. Februar 1999 - 11 Sa 565/98 - MDR 1999, 877; offen gelassen in BAG 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08 - AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 5; vgl. aber auch BAG 19. Februar 2009 - 2 AZR 603/07 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 46).
  • BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 603/07

    Abmahnung - Warnfunktion

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

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