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   LAG Hessen, 05.06.2012 - 15 Sa 871/11   

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LAG Hessen, 05.06.2012 - 15 Sa 871/11 (https://dejure.org/2012,24906)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05.06.2012 - 15 Sa 871/11 (https://dejure.org/2012,24906)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05. Juni 2012 - 15 Sa 871/11 (https://dejure.org/2012,24906)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage bei Anwaltsverschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 4 ; KSchG § 7 ; ZPO § 85 Abs. 2
    Keine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage bei Anwaltsverschulden

  • rechtsportal.de

    KSchG § 4; ZPO § 85 Abs. 2
    Keine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage bei Anwaltsverschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10

    Nachträgliche Klagezulassung: Anwaltsverschulden bei Übermittlung einer

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2012 - 15 Sa 871/11
    Sie muss sich nach § 85 Abs. 2 ZPO auch das Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten, nicht aber das eines Dritten, etwa einer Angestellten des Prozessbevollmächtigten, zurechnen lassen (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - NZA 2012, 413-414; 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 - BAGE 129, 32; 28. Mai 2009 - 2 AZR 548/08 - AP KSchG 1969 § 5 Nr. 15 = EzA KSchG § 5 Nr. 36).

    bb) Hat der Prozessbevollmächtigte die Fehlleistung des Dritten seinerseits mit verursacht, weil dieser nicht hinreichend sorgfältig ausgewählt, angewiesen oder überwacht worden ist, so liegt in einem solchen Unterlassen ein eigenes Verschulden des Bevollmächtigten (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - NZA 2012, 413-414 mwN.).

    Deshalb bestimmt im Fall eines der Partei zuzurechnenden Anwaltsverschuldens die erwartbare Sorgfalt eines ordentlichen Rechtsanwalts das rechtliche Maß (24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - NZA 2012, 413-414 mwN.).

  • BGH, 08.02.2010 - II ZB 10/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflichten des Rechtsanwalts zur

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2012 - 15 Sa 871/11
    Diese anwaltliche Prüfungspflicht besteht auch dann, wenn die Handakte zur Bearbeitung nicht zugleich mit vorgelegt worden ist, so dass in diesen Fällen die Vorlage der Handakte zur Fristenkontrolle zu veranlassen ist (BHG 8. Februar 2010 - II ZB 10/09 - MDR 2010, 533, 534 - mwN.; 22. September 2011 - III ZB 25/11 - (nv) zitiert nach juris - Rz 8).

    Er ist deshalb im Allgemeinen nicht verpflichtet, sich über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (BHG 8. Februar 2010 - II ZB 10/09 - MDR 2010, 533, 534 - mwN.).

  • BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91

    Sorgfaltspflicht bei Feststellung des Fristbeginns

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2012 - 15 Sa 871/11
    Zwar braucht ein Rechtsanwalt grundsätzlich nicht die Erledigung jeder konkreten Einzelanweisung zu überwachen (vgl. BGH 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91, NJW 1992, 574).

    Wenn ein so wichtiger Vorgang wie die Notierung einer Klageerhebungsfrist in einer Kündigungsschutzsache nur mündlich vermittelt wird, dann bedeutet das Fehlen jeder Sicherung einen entscheidenden Organisationsmangel (vgl. zur Berufungsfrist BGH 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 aaO; 4. November 2003 - VI ZB 50/03, NJW 2004, 688, 689).

  • BGH, 09.10.2007 - XI ZB 14/07

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2012 - 15 Sa 871/11
    Ein bestimmtes Verfahren ist insoweit weder vorgeschrieben noch allgemein üblich (BGH 9. Oktober 2007 - XI ZB 14/07 - zitiert nach juris; 5. Mai 1993 - XII ZR 44/92, NJW-RR 1993, 1213, 1214 mwN.).

    Dies gilt erst recht, wenn innerhalb der Frist, deren Ablauf näher rückt (hier die Klageerhebungsfrist bezüglich der fristlosen Kündigung vom 13. September 2010) im Hinblick auf die Fristenkontrolle eine Abweichung vom routinemäßigen Bürobetrieb eingetreten ist (vgl. BGH 9. Oktober 2007 - XI ZB 14/07 - (nv) zitiert nach juris - Rz. 10; OLG Nürnberg 21. Januar 2009 - 9 UF 1531/08 - (nv) zitiert nach juris - Rz. 12).

  • BGH, 26.01.2009 - II ZB 6/08

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde als Folge der Verletzung des Anspruchs des

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2012 - 15 Sa 871/11
    Zum anderen genügt nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs selbst für eine ordnungsgemäße Organisation des Fristenwesens die Anbringung eines Eintragungsvermerks über notierte Fristen im Fristenkalender auf dem jeweiligen Schriftstück (BGH 26. Januar 2009 - II ZB 6/08 - NJW 2009, 1083 - 1085 = DB 2009, 619 [LS]).

    Zu den zur Ermöglichung einer Gegenkontrolle erforderlichen Vorkehrungen im Rahmen der Fristenkontrolle gehört insbesondere, dass die Fristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Frist im Kalender eingetragen worden ist (BGH 26. Januar 2009 - II ZB 6/08 - NJW 2009, 1083; 5. Februar 2003 - VIII ZB 115/02 - ZIP 2003, 1050, 1051; 21. April 2004 - XII ZB 243/03 - FamRZ 2004, 1183).

  • BGH, 17.09.2002 - VI ZR 419/01

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei Unterzeichnung eines

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2012 - 15 Sa 871/11
    In der Anwaltskanzlei müssen jedoch ausreichende organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen sein, dass die mündliche Einzelanweisung an eine Fachangestellte über die Eintragung einer Klageerhebungsfrist in Kündigungsschutzsachen in Vergessenheit gerät und die Fristeintragung unterbleibt (vgl. zu Berufungsfristen BGH 17. September 2002 - VI ZR 419/01, NJW 2002, 3782, 3783; 5. November 2002 - VI ZR 399/01, NJW 2003, 435, 436).
  • BGH, 05.11.2002 - VI ZR 399/01

    Anforderungen an die Organisation eines Rechtsanwaltsbüros im Hinblick auf die

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2012 - 15 Sa 871/11
    In der Anwaltskanzlei müssen jedoch ausreichende organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen sein, dass die mündliche Einzelanweisung an eine Fachangestellte über die Eintragung einer Klageerhebungsfrist in Kündigungsschutzsachen in Vergessenheit gerät und die Fristeintragung unterbleibt (vgl. zu Berufungsfristen BGH 17. September 2002 - VI ZR 419/01, NJW 2002, 3782, 3783; 5. November 2002 - VI ZR 399/01, NJW 2003, 435, 436).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZB 50/03

    Anforderungen an die Organisation des Rechtsanwaltsbüros; Eintragung mündlich

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2012 - 15 Sa 871/11
    Wenn ein so wichtiger Vorgang wie die Notierung einer Klageerhebungsfrist in einer Kündigungsschutzsache nur mündlich vermittelt wird, dann bedeutet das Fehlen jeder Sicherung einen entscheidenden Organisationsmangel (vgl. zur Berufungsfrist BGH 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 aaO; 4. November 2003 - VI ZB 50/03, NJW 2004, 688, 689).
  • OLG Nürnberg, 21.01.2009 - 9 UF 1531/08

    Anwaltsverschulden: Kontroll- und Überwachungspflichten eines Rechtsanwalts im

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2012 - 15 Sa 871/11
    Dies gilt erst recht, wenn innerhalb der Frist, deren Ablauf näher rückt (hier die Klageerhebungsfrist bezüglich der fristlosen Kündigung vom 13. September 2010) im Hinblick auf die Fristenkontrolle eine Abweichung vom routinemäßigen Bürobetrieb eingetreten ist (vgl. BGH 9. Oktober 2007 - XI ZB 14/07 - (nv) zitiert nach juris - Rz. 10; OLG Nürnberg 21. Januar 2009 - 9 UF 1531/08 - (nv) zitiert nach juris - Rz. 12).
  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08

    Nachträgliche Klagezulassung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2012 - 15 Sa 871/11
    Sie muss sich nach § 85 Abs. 2 ZPO auch das Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten, nicht aber das eines Dritten, etwa einer Angestellten des Prozessbevollmächtigten, zurechnen lassen (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - NZA 2012, 413-414; 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 - BAGE 129, 32; 28. Mai 2009 - 2 AZR 548/08 - AP KSchG 1969 § 5 Nr. 15 = EzA KSchG § 5 Nr. 36).
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 548/08

    Nachträgliche Zulassung - Vertreterverschulden - Einzelgewerkschaft

  • BGH, 12.06.1985 - IVa ZB 6/85

    Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf Versäumung der Frist -

  • BGH, 12.06.1985 - IVb ZB 23/85

    Mit falschem Aktenzeichen versehene Bewilligung der Prozesskostenhilfe als

  • BGH, 06.10.1987 - VI ZR 43/87

    Verschulden des Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung an die

  • BGH, 25.03.1992 - XII ZR 268/91

    Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision -

  • BGH, 05.05.1993 - XII ZR 44/92

    Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen bei Urteilsberichtigung; Anforderungen an

  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZB 115/02

    Anforderungen an die Organisation des Fristenwesens in einer Anwaltskanzlei

  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 243/03

    Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die Notierung von

  • BGH, 23.09.2009 - IV ZB 14/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BGH, 22.09.2011 - III ZB 25/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • BVerwG, 12.06.2001 - 2 B 28.01

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • LAG Thüringen, 14.12.2023 - 2 Sa 280/22
    Dann hat der Rechtsanwalt aber durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden (BGH 29. Juni 2022 - XII ZB 9/22 juris; LAG Schleswig-Holstein 1. Februar 2012 - 3 Sa 288/11 - juris mwN; Hessisches Landesarbeitsgericht 5. Juni 2012 - 15 Sa 871/11 - juris mwN).
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