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   LAG Hessen, 05.07.2018 - 9 Sa 459/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,48538
LAG Hessen, 05.07.2018 - 9 Sa 459/17 (https://dejure.org/2018,48538)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05.07.2018 - 9 Sa 459/17 (https://dejure.org/2018,48538)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 9 Sa 459/17 (https://dejure.org/2018,48538)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 823, 253 BGB, § 104 SGBVII, § 11 Abs. 6 AÜG
    Der Beklagten war im Hinblick auf den vom Kläger erlittenen Arbeitsunfall - dem Kläger ist eine Fluggasttreppe über den Fuß gerollt - Vorsatz im Sinne des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nicht vorzuwerfen, weil eine Verletzung ihrer Kontroll- und Überwachungsrechte als ...

  • IWW
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitsunfall - vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Arbeitgebers für einen Arbeitsunfall auf dem Frankfurter Flughafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Personaldienstleisters bei einem Arbeitsunfall beim Kunden?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Welcher Leih-Arbeitgeber haftet für den Arbeitsschutz?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 25/14

    Betriebliche Mitbestimmung bei Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Hessen, 05.07.2018 - 9 Sa 459/17
    Das beruht auf der Eingliederung des Leiharbeitnehmers in dessen Betriebsorganisation ( BAG, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 1 ABR 25/14, nach juris ).

    An diese Betriebsbezogenheit knüpfen die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften an und entfalten dort ihre Wirkung ( BAG, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 1 ABR 25/14, nach juris ; Schüren in Hammen/Schüren, AÜG, § 11 Rn. 134 ).

    Anderes kann - so das Bundesarbeitsgericht ( BAG, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 1 ABR 25/14, nach juris ) - gelten, soweit sich der Verleiher gegenüber dem Entleiher verpflichtet hat, nicht nur Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung zu überlassen, sondern diese auch mit der erforderlichen Schutzausrüstung auszustatten.

  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03

    Haftungsausschluss für Personenschäden nach § 104 SGB VII - Wegeunfall -

    Auszug aus LAG Hessen, 05.07.2018 - 9 Sa 459/17
    Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen ( BAG, Urteil vom 19. August 2004 - 8 AZR 349/03, nach juris ).

    Die Norm bezieht sich auf alle Haftungsgründe des Bürgerlichen Rechts einschließlich der Gefährdungshaftung ( BAG, Urteil vom 19. August 2004 - 8 AZR 349/03, nach juris ) und umfasst auch einen etwaigen Schmerzensgeldanspruch.

    Die Bindungswirkung dieser Entscheidung erstreckt sich gemäß § 108 SGB VII nur auf die Feststellung des Versicherungsfalls an sich ( BAG, Urteil vom 19. August 2004 - 8 AZR 349/03, nach juris ).

  • BAG, 31.10.1991 - 8 AZR 637/90

    Haftungsprivileg des Unternehmers - Freistellung von der Haftung - Erfordernis

    Auszug aus LAG Hessen, 05.07.2018 - 9 Sa 459/17
    Bedingt vorsätzlich handelt dagegen, wer den möglicherweise eintretenden Erfolg für den Fall seines Eintritts billigt ( BAG, Urteil vom 31. Oktober 1991 - 8 AZR 637/90, nach juris) .

    Die Darlegungs- und Beweislast - so das BAG ( Urteil vom 31. Oktober 1991 - 8 AZR 637/90, nach juris ) - obliegt dem Kläger.

  • BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 188/08

    Arbeitsunfall - Schmerzensgeld - Haftungsbeschränkung

    Auszug aus LAG Hessen, 05.07.2018 - 9 Sa 459/17
    Die Ansicht, "schon die Gleichgültigkeit gegenüber einem nicht für unwahrscheinlich zu haltenden Erfolg" genüge, einen bedingten Vorsatz zu bejahen, entspricht nicht der Rechtsprechung, die für die Annahme des Vorsatzes verlangt, dass der Schädiger den Eintritt des Unfalls gebilligt hat ( BAG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 8 AZR 188/08, nach juris ).
  • BAG, 27.06.1975 - 3 AZR 457/74

    Beschränkung der Haftung des Unternehmers - Arbeitsunfälle - Kausalität - Verbot

    Auszug aus LAG Hessen, 05.07.2018 - 9 Sa 459/17
    Das Gewicht seines Rechtsverstoßes ist geringer als in dem anders gelagerten Fall, in dem jemand - mit oder ohne Pflichtenverstoß - den Unfall eines anderen billigend in Kauf nimmt ( vgl. BAG, Urteil vom 27. Juni 1975 - 3 AZR 457/74, nach juris).
  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 141/13

    Arbeitsunfall eines entliehenen Arbeitnehmers: Bindung der Zivilgerichte an die

    Auszug aus LAG Hessen, 05.07.2018 - 9 Sa 459/17
    Denn die Entleiher wären auf Grund der sie treffenden Fürsorgepflicht - insbesondere der Pflicht, die Arbeit in den Unternehmen durch Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften unfallsicher auszugestalten - und infolge der Eingliederung der Leiharbeitnehmer in ihr Unternehmen bei einer Verneinung der Haftungsbeschränkung einem erheblichen Haftungsrisiko ausgesetzt, während bei Arbeitsunfällen von Leiharbeitnehmern eine Haftung der Verleiher unabhängig von einer Haftungsbeschränkung typischerweise nur selten in Betracht komme ( BGH, Urteil vom 18. November 2014 - VI ZR 141/13, nach juris ).
  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 103/02

    Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall

    Auszug aus LAG Hessen, 05.07.2018 - 9 Sa 459/17
    aa) Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls iSd. § 104 ff. SGB VII bedeutet, dass sich der Vorsatz (auch dolus eventualis) nicht nur auf die vorsätzliche Herbeiführung des Unfalls, sondern auch auf den konkreten Verletzungserfolg, z. B. auf den Körperschaden oder einen Personenschaden, der zu einer Berufskrankheit geführt hat, beziehen muss ( BAG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 8 AZR 103/02, nach juris ).
  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09

    Schadensersatz - Asbestbelastung

    Auszug aus LAG Hessen, 05.07.2018 - 9 Sa 459/17
    Das bedeutet, dass ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung iSd. § 256 Abs. 1 ZPO wegen eines erst künftig aus einem Rechtsverhältnis erwachsenden Schadens angenommen werden kann, wenn nach der Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Lauf der Dinge der Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich ist ( BAG, Urteil vom 28. April 2011 - 8 AZR 769/09, nach juris ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 69/19

    Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Verletzung der Fürsorgepflicht des

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Nicht-Eingreifen der Haftungsprivilegierung aus § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII, mithin für das Vorliegen des doppelten Vorsatzes auf Seiten des Arbeitgebers, trifft den geschädigten Arbeitnehmer (HessLAG 5. Juli 2018 - 9 Sa 459/17 - BeckRS 2018, 39552 Rn. 37; KassKomm/Ricke 109. EL Mai 2020 SGB VII § 104 Rn. 20 mwN; ferner BAG 28. November 2019 - 8 AZR - 8 AZR 35/19 - Rn. 34).
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