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   LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1615/07   

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LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1615/07 (https://dejure.org/2008,21925)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05.12.2008 - 3 Sa 1615/07 (https://dejure.org/2008,21925)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05. Dezember 2008 - 3 Sa 1615/07 (https://dejure.org/2008,21925)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 806/98

    Lohngleichheit

    Auszug aus LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1615/07
    Unzulässig ist nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (vgl. nur BAG 21.06.2000 - 5 AZR 806/98 - SAE 2001, 165 (166)).

    Trotz des Vorrangs der Vertragsfreiheit ist der Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung anwendbar, wenn der Arbeitgeber die Leistung nach einem allgemeinen Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (vgl. BAG 21.06.2000 - 5 AZR 806/98 - SAE 2001, 165 (166); BAG 21.03.2002 - 6 AZR 144/01 - Rn 24 zitiert nach Juris; BAG 29.9.2004 - 5 AZR 43/04 - Rn. 15 zitiert nach Juris).

    Entscheidend für die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist somit die Bildung einer vom Arbeitgeber gesetzten Regelung der Vergütungsfindung (vgl. BAG 21.06.2000 - 5 AZR 806/98 - SAE 2001, 165 (166)).

  • LAG Hessen, 08.10.2008 - 2 Sa 529/08

    Eingruppierung in die Entgeltgruppe Ä 5 TV-Ärzte - Tarifmerkmal "durch

    Auszug aus LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1615/07
    Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik handelnd durch das jeweils zuständige Organ muss die Entscheidung getroffen haben, die medizinische Verantwortung zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 90 zitiert nach Juris).

    Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV - Ärzte/VKA muss sie aber "vom" Arbeitgeber vorgenommen worden sein, d. h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 88 zitiert nach Juris).

    Deshalb konnte und durfte bei ihr auch nicht der Eindruck entstehen, die Beklagte habe dem Handeln des Chefarztes eine vergütungsmäßige Bedeutung beigemessen (vgl. so schon Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 18).

  • BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 336/87

    Eingruppierung eines Architekten in den Bundesangestelltentarif (BAT) -

    Auszug aus LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1615/07
    Da tariflich Ausdrücklichkeit gefordert wird, ist ein lediglich konkludentes Verhalten des Arbeitgebers bzw. die faktische Herstellung entsprechender Organisationsformen in der Verwaltung nicht ausreichend (vgl. BAG 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 - Rn. 23 zitiert nach Juris).

    Ein lediglich konkludentes Verhalten des Arbeitgebers bzw. die faktische Herstellung entsprechender Organisationsformen in der Verwaltung sind nicht ausreichend (vgl. BAG 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 Rn. 23 zitiert nach Juris).

    Dies kann durch eine entsprechende schriftliche oder mündliche Erklärung aber auch in Dienstanweisungen, Verwaltungsverfügungen und Geschäftsverteilungsplänen geschehen, die dem Angestellten allerdings nach § 130 BGB zugehen müssen (vgl. BAG 11.11.1987 - 4 AZR 336/87 - Rn. 23, 24 zitiert nach Juris).

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 412/93

    Tarifvertragsauslegung bei Redaktionsversehen

    Auszug aus LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1615/07
    Protokollerklärungen können Tarifbestandteile sein und haben dann die gleiche Bindungswirkung wie alle anderen Tarifnormen (vgl. BAG 18.05.1994 - 4 AZR 412/93 - Rn. 50 zitiert nach Juris; BAG 02.02.2007 - 1 AZR 815/06 - Rn. 15 zitiert nach Juris).

    Aus diesem Grund gelten für ihre Auslegung auch die für Tarifverträge heranzuziehenden Grundsätze (vgl. BAG 18.05.1994 - 4 AZR 412/93 - Rn. 50 zitiert nach Juris).

  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 43/04

    Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1615/07
    Trotz des Vorrangs der Vertragsfreiheit ist der Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung anwendbar, wenn der Arbeitgeber die Leistung nach einem allgemeinen Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (vgl. BAG 21.06.2000 - 5 AZR 806/98 - SAE 2001, 165 (166); BAG 21.03.2002 - 6 AZR 144/01 - Rn 24 zitiert nach Juris; BAG 29.9.2004 - 5 AZR 43/04 - Rn. 15 zitiert nach Juris).

    Eine Gruppenbildung ist anzunehmen, wenn die Besserstellung nach einem oder mehreren Kriterien vorgenommen wird, die bei allen Begünstigten vorliegen (vgl. BAG 29.09.2004 - 5 AZR 43/04 - Rn. 15 zitiert nach Juris).

  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95

    Eingruppierung einer Zweitkraft in einer Kindergartengruppe

    Auszug aus LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1615/07
    Wurde entgegen der Klarstellung gleichwohl von einem Unbefugten eine höherwertige Tätigkeit zugewiesen, so ist der Angestellte nicht entsprechend eingruppiert, da es für die Eingruppierung auf die auszuübende und nicht auf die ausgeübte Tätigkeit ankommt (vgl. BAG 26.03.1997 - 4 AZR 489/95 - Rn.35 zitiert nach Juris).

    Die Klägerin ist der ihr im Rahmen einer Eingruppierungsklage obliegenden Darlegungslast (vgl. BAG 26.03.1997 - 4 AZR 489/95 - Rn. 35) nicht nachgekommen.

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 613/04

    Vergütungsstufe gem. § 27 BAT-O/VKA

    Auszug aus LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1615/07
    Das Begehren der Klägerin, die Verpflichtung der Beklagten festzustellen, ihn ab 01. August 2006 nach der Vergütungsgruppe III TV-Ärzte/VKA zu entlohnen, ist als eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO zulässig (statt vieler BAG 08.10.1997 - 4 AZR 167/96 - Rn. 28 zitiert nach Juris; BAG 25.01.2006 - 4 AZR 613/04 - Rn 13 zitiert nach Juris).

    Soweit die Klägerin jedoch die Feststellung einer bestimmten Stufenzuordnung verlangt, fehlt der Klage das erforderliche Feststellungsinteresse für diesen Teil des Feststellungsantrages, weil die Stufenzuordnung zwischen den Parteien nicht streitig ist (vgl. BAG 25.01.2006 - 4 AZR 613/04 - Rn 13 zitiert nach Juris).

  • LAG Düsseldorf, 19.06.2008 - 11 Sa 275/08

    Oberarzt; Eingruppierung

    Auszug aus LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1615/07
    Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik handelnd durch das jeweils zuständige Organ muss die Entscheidung getroffen haben, die medizinische Verantwortung zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 90 zitiert nach Juris).

    Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV - Ärzte/VKA muss sie aber "vom" Arbeitgeber vorgenommen worden sein, d. h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 88 zitiert nach Juris).

  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 167/96

    Bewährungsaufstieg: Technischer Angestellter

    Auszug aus LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1615/07
    Das Begehren der Klägerin, die Verpflichtung der Beklagten festzustellen, ihn ab 01. August 2006 nach der Vergütungsgruppe III TV-Ärzte/VKA zu entlohnen, ist als eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO zulässig (statt vieler BAG 08.10.1997 - 4 AZR 167/96 - Rn. 28 zitiert nach Juris; BAG 25.01.2006 - 4 AZR 613/04 - Rn 13 zitiert nach Juris).

    Dies gilt auch für den Feststellungsantrag, soweit mit ihm Zinsen begehrt werden (vgl. BAG 08.10.1997 - 4 AZR 167/96 - Rn. 28).

  • BAG, 02.10.2007 - 1 AZR 815/06

    Rückwirkende Änderung eines Sozialplans - Vertrauensschutz- und

    Auszug aus LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1615/07
    Protokollerklärungen können Tarifbestandteile sein und haben dann die gleiche Bindungswirkung wie alle anderen Tarifnormen (vgl. BAG 18.05.1994 - 4 AZR 412/93 - Rn. 50 zitiert nach Juris; BAG 02.02.2007 - 1 AZR 815/06 - Rn. 15 zitiert nach Juris).
  • BAG, 21.01.2004 - 6 AZR 583/02

    Tarifliche Versetzungsbefugnis - Dienstort

  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 337/92

    Direktionsrecht - Einschränkung des Aufgabenbereiches

  • BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 504/98

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

  • BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 144/01

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

  • BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 82/01

    Umfang des Direktionsrechts - Bewährungsaufstieg

  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 479/94

    Eingruppierung eines Oberarztes in einer Universitätsklinik

  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 129/05

    Eingruppierung "Agent Front Office" bei der Telekom

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 540/03

    Eingruppierung eines Abteilungsleiters im Einzelhandel in Sachsen -Tarifauslegung

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07

    Wechselschicht - Bereitschaftszeiten - Rettungssanitäter

  • BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 193/09

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2008 - 3 Sa 1615/07 - aufgehoben.
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