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   LAG Hessen, 05.12.2011 - 7 Sa 524/11   

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https://dejure.org/2011,20522
LAG Hessen, 05.12.2011 - 7 Sa 524/11 (https://dejure.org/2011,20522)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05.12.2011 - 7 Sa 524/11 (https://dejure.org/2011,20522)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05. Dezember 2011 - 7 Sa 524/11 (https://dejure.org/2011,20522)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Chefarztes wegen Verschweigens einer einschlägigen Verurteilung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kündigung wegen Verschweigens eines Strafverfahrens (fahrlässige Tötung durch Chefarzt)

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kündigung wegen Verschweigens eines Strafverfahrens (fahrlässige Tötung durch Chefarzt)

  • hensche.de

    Kündigung

  • RA Kotz

    Strafverfahren - Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626
    Außerordentliche Kündigung; Kündigung eines Chefarztes wegen Verschweigens einer einschlägigen Verurteilung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Strafverfahren gegen Chefarzt: Kündigungsgrund?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Fristlose Kündigung eines Chefarztes nach Verschweigen einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Chefarztes nach Verschweigen einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen verschwiegener Straftat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung eines Chefarztes wegen Strafverfahren

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil fristlose Kündigung - Bei Einstellung verschwiegende Vorstrafen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Falsche Erklärung bei Einstellung - Fristlose Kündigung eines Chefarztes wirksam

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrlässige Tötung unter den Tisch fallen gelassen - fristlose Kündigung!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen verschwiegener Straftat

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Einem Chefarzt kann bei Verschweigen einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung fristlos gekündigt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Chefarztes nach Verschweigen einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    Verschweigen von Vorstrafen bei Einstellung rechtfertigt fristlose Kündigung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Guter Ruf von Führungskräften - Wer Vorstrafen verschweigt, riskiert den Rauswurf

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Arzt verschweigt Straftat - Kündigung rechtens

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Chefarztes nach Verschweigen einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wenn der Mitarbeiter eine Straftat verschwiegen hat

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorstrafe darf nicht verheimlicht werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Chefarztes nach Verschweigen einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Chefarztes nach Verschweigen einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Fristlose Kündigung eines Chefarztes nach Verschweigen einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Chefarzt darf bei Einstellung laufendes Strafverfahren nicht verschweigen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Chefarztes nach Verschweigen einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Außerordentliche Kündigung eines Chefarztes wegen Verschweigens einer Verurteilung

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung eines Chefarztes, der seinem Arbeitgeber ein Strafverfahren verheimlicht hat

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