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   LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1126/09   

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LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1126/09 (https://dejure.org/2010,15904)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06.01.2010 - 2 Sa 1126/09 (https://dejure.org/2010,15904)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06. Januar 2010 - 2 Sa 1126/09 (https://dejure.org/2010,15904)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 20 Sa 2244/07

    Lebensaltersstufen - Altersdiskriminierung - Primäranspruch auf Beseitigung und

    Auszug aus LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1126/09
    das niedrige wie das höhere Alter (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 11. September 2008 - 20 Sa 2244/07, ZTR 2009, 194; Däubler/Bertzbach-Däubler a. a. O. § 1 Rn 84 f.; ErfK-Schlachter, 10. Aufl., § 1 AGG Rn 11; von Roetteken a. a. O. § 1 Rn 172; Schleusener/Suckow/Voigt, AGG, 2. Aufl., § 1 Rn 58; Thüsing, Arbeitsrechtlicher Diskriminierungsschutz Rn 213).

    Auf die Frage, ob hierdurch bezogen auf die aktuell ausgeübte Tätigkeit ein Nutzen gezogen werden kann, kommt es nicht an (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 11. September 2008 a. a. O.).

    Die für das Vertragsverhältnis daher maßgeblichen tariflichen Vergütungsbestimmungen knüpfen mithin unter Einbeziehung gewisser Modifizierungen für anrechenbare Vorbeschäftigungen im Wesentlichen an das Lebensalter (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 11. September 2008 a. a. O.).

    Deshalb sind bei Verstößen gegen die Benachteiligungsverbote des AGG die leistungsgewährenden, nicht benachteiligenden Tarifvertragsbestimmungen auf diejenigen Personen zu erstrecken, die entgegen den Benachteiligungsverboten von den tariflichen Leistungen - auch teilweise - ausgeschlossen wurden (vgl. BAG vom 24. September 2003 - 10 AZR 675/02, AP Nr. 4 zu § 4 TzBfG zum Benachteiligungsverbot des TzBfG; LAG Berlin-Brandenburg vom 11. September 2008 a. a. O; ErfK-Schlachter a. a. O. § 15 Rn 3; Thüsing, AGG, § 15 Rn 543).

    Im Hinblick auf die Gesetzeshistorie und die Tarifpolitik bestehen insoweit jedenfalls Bedenken (vgl. hierzu auch LAG Berlin-Brandenburg vom 11. September 2008 a. a. O.).

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

    Auszug aus LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1126/09
    Grundsätzlich anerkannt ist, dass auch der Umfang einer Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers zulässiger Inhalt einer Feststellungsklage sein kann (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Vorruhestand).

    Im Verhältnis zur Leistungsklage ist eine Feststellungsklage zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a. a. O. m. w. H.).

    Nachdem das AGG keine Übergangsregelung enthält, findet es auch dann Anwendung, wenn die Benachteiligung auf einem vor Inkrafttreten des AGG abgeschlossenen Tarifvertrag beruht (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 a. a. O.; Bauer/Göpfert/Krieger, AGG, 2. Aufl., § 33 Rn 12; von Roetteken, AGG, § 33 Rn 13).

    Der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes kann je nach Lage der Verhältnisse im Einzelfall der Regelungsbefugnis Schranken setzen (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a. a. O. m. w. H.; BAG vom 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03, AP Nr. 7 zu § 4 TzBfG).

  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02

    Tariflicher Spätarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1126/09
    Deshalb sind bei Verstößen gegen die Benachteiligungsverbote des AGG die leistungsgewährenden, nicht benachteiligenden Tarifvertragsbestimmungen auf diejenigen Personen zu erstrecken, die entgegen den Benachteiligungsverboten von den tariflichen Leistungen - auch teilweise - ausgeschlossen wurden (vgl. BAG vom 24. September 2003 - 10 AZR 675/02, AP Nr. 4 zu § 4 TzBfG zum Benachteiligungsverbot des TzBfG; LAG Berlin-Brandenburg vom 11. September 2008 a. a. O; ErfK-Schlachter a. a. O. § 15 Rn 3; Thüsing, AGG, § 15 Rn 543).

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs in Fällen der Verstöße gegen Art. 119 EGV (vgl. EuGH vom 7. Februar 1991 - C - 184/89, AP Nr. 25 zu § 23 a BAT; EuGH 27. Juni 1990 - C-33/89, AP Nr. 21 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAG Urteil vom 24. September 2003 a. a. O.).

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter

    Auszug aus LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1126/09
    Der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes kann je nach Lage der Verhältnisse im Einzelfall der Regelungsbefugnis Schranken setzen (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a. a. O. m. w. H.; BAG vom 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03, AP Nr. 7 zu § 4 TzBfG).
  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für

    Auszug aus LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1126/09
    Es kann dahingestellt bleiben, ob ein Maß an Berufserfahrung - z. B. ausgedrückt durch zurückgelegte Jahre einer bestimmten beruflichen Tätigkeit - oder belegbare Zeiten der Betriebszugehörigkeit mit einer bestimmten Tätigkeit es rechtfertigen können, ein unterschiedliches Gehalt für die gleiche ausgeübte tarifliche Tätigkeit zu zahlen (vgl. insoweit EuGH vom 3. Oktober 2006 - Rs C-17/05, Cadman, EzA Art. 141 EG-Vertrag 1999 Nr. 20 zur Zulässigkeit einer mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts bei einer auf das Dienstalter abstellenden Vergütungsregelung).
  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1126/09
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs in Fällen der Verstöße gegen Art. 119 EGV (vgl. EuGH vom 7. Februar 1991 - C - 184/89, AP Nr. 25 zu § 23 a BAT; EuGH 27. Juni 1990 - C-33/89, AP Nr. 21 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAG Urteil vom 24. September 2003 a. a. O.).
  • BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95

    Gleichheitsverstoß durch Tarifvertragsparteien - Zuschuß zum Kurzarbeitergeld an

    Auszug aus LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1126/09
    Die bei dem beklagten Land beschäftigten lebensälteren Mitarbeiter haben die höhere Vergütung erhalten und ein Entzug ist dem beklagten Land schon praktisch und ggf. auch rechtlich aus verschiedensten Gründen nicht mehr möglich (vgl. BAG vom 28. Mai 1996 - 3 AZR 752/95, AP Nr. 143 zu § 1 TVG Tarifverträge Metallindustrie; BAG vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94, AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1126/09
    Die bei dem beklagten Land beschäftigten lebensälteren Mitarbeiter haben die höhere Vergütung erhalten und ein Entzug ist dem beklagten Land schon praktisch und ggf. auch rechtlich aus verschiedensten Gründen nicht mehr möglich (vgl. BAG vom 28. Mai 1996 - 3 AZR 752/95, AP Nr. 143 zu § 1 TVG Tarifverträge Metallindustrie; BAG vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94, AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).
  • EuGH, 27.06.1990 - C-33/89

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1126/09
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs in Fällen der Verstöße gegen Art. 119 EGV (vgl. EuGH vom 7. Februar 1991 - C - 184/89, AP Nr. 25 zu § 23 a BAT; EuGH 27. Juni 1990 - C-33/89, AP Nr. 21 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAG Urteil vom 24. September 2003 a. a. O.).
  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Auszug aus LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1126/09
    Auch § 612 Abs. 3 BGB a. F. stellte, trotz seiner Formulierung als Verbotsnorm, eine Anspruchsgrundlage für die vorenthaltenen Entgeltbestandteile dar (vgl. BAG vom 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06, AP Nr. 1 zu § 2 AGG).
  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

  • LAG Hessen, 22.04.2009 - 2 Sa 1689/08

    Altersdiskriminierung - Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen

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